Antragsvorlage - A/17/3325-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Einrichtung von Trinkwasserbrunnen.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Geschäftsstelle der SPD-Fraktion
- Bearbeitung:
- Joachim Bäumer
- Verantwortung:
- Sonja Bongers , Manfred Flore
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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26.04.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.05.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft (RWW) an den bereits früher dafür genutzten Standorten (Wasserstraße/Kastellstraße in Holten, Großer Markt in Sterkrade, Altmarkt, Saporishja-Platz und Marktstraße, Höhe Hausnummer 186) neue Trinkwasserbrunnen nach aktuellem, hygienischem Standard möglichst zeitnah zu installieren. Fördermöglichkeiten bei Land und Bund und finanzielle Hilfe durch das RWW sind zu nutzen.
Sachverhalt
Begründung
Mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat die Bundesregierung einzelne Vorschriften der „EU-Trinkwasser-Richtlinie“ umgesetzt. Die Bereitstellung von frei verfügbarem Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört nun auch zur Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Kommunen sollen künftig Trinkwasserbrunnen beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen aufstellen, sofern dies technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht. Die neue Regelung zielt darauf ab, möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern öffentlichen Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu gewähren. Leicht verfügbares Trinkwasser ist darüber hinaus auch ein wichtiger Baustein kommunaler Hitzeaktionspläne, um die Menschen besser vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze schützen.
Die vom RWW in Oberhausen bereits betriebenen fünf Trinkwasserbrunnen mussten aus hygienischen Gründen schon vor geraumer Zeit außer Betrieb genommen und abgebaut werden.
