Antragsvorlage - A/17/3430-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die verkehrlichen Bedingungen auf der Langemarkstraße für Radfahrende und Zufußgehende verbessert werden können.

Geprüft werden soll insbesondere die Möglichkeit der Verkehrsberuhigung für den gesamten Straßenverlauf und die Entbindung der Benutzungspflicht des beidseitig befahrbaren Hochbordradweges.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Radwegsituation auf der Langemarkstraße ist nicht nur unbefriedigend, sondern irritierend sowohl für Radfahrende als auch Menschen, die dort zu Fuß unterwegs sind. Das begründet sich darin, dass der Radweg schwer erkennbar auf Höhe „Puppenhaus“ beginnt bzw. endet, eine Ab- bzw. Auffahrt durch ruhenden Verkehr ordnungsgemäß meist nicht möglich ist.

Ferner fällt die in Grau gehaltene farbliche Absetzung des Radwegs zum Gehweg kaum ins Auge, wie die Menschen zu Fuß, die den einseitigen Zweirichtungsradweg selbstverständlich nutzen, schließen lassen. Hinzu kommt, dass die Radwegpiktogramme kaum noch erkennbar sind.

 

Zur Reduzierung der misslichen Lage sollte eine Prüfung erfolgen, wie die Verkehrssituation für alle Beteiligten nachvollziehbar und somit sicherer gestaltet werden kann.

Eine Verkehrsberuhigung für den gesamten Straßenverlauf, auf dem bereits Tempo 10 gilt, erscheint dabei sinnvoll, wobei der Radverkehr, auch weiterhin für beide Fahrtrichtungen geöffnet, auf die Straße verlagert wird.

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