Berichtsvorlage - M/17/3262-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ des Landes NRW 2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Chancengleichheit
- Bearbeitung:
- Stefanie Nitschke
- Verantwortung:
- Dez 0 Herr Güldenzopf , Inga Dander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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25.04.2023
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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26.04.2023
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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02.05.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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02.05.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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03.05.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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04.05.2023
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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11.05.2023
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Geplant
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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07.06.2023
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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20.06.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Auf die Drucksachen M/17/1123-01 und M/17/1717-01 wird verwiesen.
Die Landesregierung NRW hat das Ziel, die ehrenamtlichen Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Deshalb startete die Landesregierung 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“.
Jährlich wird durch die Staatskanzlei NRW ein Förderschwerpunkt benannt. In 2022 war dies: „Gemeinschaft gestalten- engagierte Nachbarschaft leben“.
Im Antragszeitraum 2022 (01.04. – 01.11.2022) wurden in Oberhausen 26 Anträge gestellt. Davon konnten 22 Anträge bewilligt werden; 4 wurden abgelehnt. Eine Auflistung aller Anträge ist als Tabelle zur Kenntnis angefügt.
Im Laufe des Jahres wurde zur Bewerbung des Förderprogramms eine Postkarte mit den Kerndaten des Programms entwickelt und in öffentlichen Gebäuden in Oberhausen ausgelegt. Zudem wurde das Programm in den Printmedien sowie über die social media Kanäle der Stadtverwaltung beworben.
Für 2023 hat die Staatskanzlei ein neues Motto ausgerufen: „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement“ fördern. Dazu sind ökologisch nachhaltige Projekte, wie beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb eines Repair-Cafés, eine Nachhaltigkeitsberatung für Vereine und Vereinsmitglieder, die Betreuung von Foodsharing-Angeboten oder der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens in der Nachbarschaft denkbar. Förderfähig sind z.B. Ausgaben für Verbrauchsgüter (Getränke usw.), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für einen Pavillon oder Arbeitsgeräte am Veranstaltungstag, Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. für Arbeitshandschuhe) oder auch Honorarkosten (z.B. für eine fachliche Beratung). Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden.
Die Anträge müssen weiterhin online über das Portal: www.engagementfoerderung.nrw gestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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246,4 kB
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