Berichtsvorlage - M/17/3343-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Reaktivierung der Walsumbahn
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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03.05.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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04.05.2023
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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25.05.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein Ruhr Anstalten des öffentlichen Rechts (VRR AöR) hat am 22.03.2023 die Fortführung der Reaktivierung der Walsumbahn beschlossen. Die Reaktivierung der Walsumbahn ist ein gemeinsam finanziertes Projekt der Kommunen und des VRR AöR.
Durch die Reaktivierung des Personenverkehrs auf der 1983 eingestellten Walsumbahn erhalten die im Duisburger Norden lebenden Menschen wieder eine direkte Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und sind unmittelbar mit Oberhausen und Wesel verbunden. Laut dem Gutachten, welches vom VRR in Auftrag gegeben wurde, wird ein hohes Pendleraufkommen erwartet. Eine Übersichtskarte der Walsumbahn auf Oberhausener Stadtgebiet ist in der Abbildung 1 dargestellt.
Abb. 1: Übersichtskarte Walsumbahn und Haltepunkt Rehmer

Vorstellung der Ergebnisse zur Machbarkeitsstudie:
Die Nutzen-Kosten-Berechnung der Machbarkeitsstudie zur Walsumbahn ist die Grundlage, um die Fördermittel zur Reaktivierung der Walsumbahn zu erhalten. Die Präsentation der Ergebnisse zur Machbarkeitsstudie ist der Vorlage unter Anlage 5 beigefügt. Nach den Berechnungen des in Auftrag gegebenen Gutachtens des VRR zeigt die Machbarkeitsstudie für alle Varianten und Ausbaustufen ein deutlich positives Ergebnis. Im Rahmen der standardisierten Bewertung fällt der Kostennutzenindikator in der Betriebsvariante 4 mit der Ausbaustufe 3b mit 1,9 deutlich positiv aus. Selbst mit einer Annahme, dass in den kommenden Jahren mit einer 30-prozentigen Kostensteigerung der Baukosten zu rechnen ist, liegt der Kostennutzenindikator bei 1,5. Ein Kostennutzenindikator der bei über 1 liegt, bedeutet, dass der Nutzen in diesem Projekt höher ist als die entstehenden Kosten. Detaillierte Informationen der Kosten-Nutzen-Berechnung können der Anlage 4 entnommen werden. Die Ausbaustufen der Walsumbahn werden in der Anlage 2 präsentiert.
In der Ausbaustufe 3b bedient die S3 die Strecke von Wesel über Oberhausen nach Essen. In der Betriebsvariante 4 verkehrt die Linie RB31 von Duisburg-Overbruch über Oberhausen Hbf, Duisburg Hbf bis nach Moers/Xanten. Die beiden Linien bilden auf der Walsumbahn einen 15´-Takt. Die Einbindung der Walsumlinie in das Zielnetz des SPNV im Jahre 2040 wird in der Anlage 1 dargestellt. Die Betriebsvariante 4 mit der Ausbaustufe 3b erzeugt die größte Verkehrsnachfrage mit rund 12.300 Fahrgästen am Tag im Bereich Oberhausen.
Ausbauvorhaben Haltepunkt Buschhausen
Die Neuerrichtung des Haltepunkts Buschhausen hat zur Folge, dass der Stadtteil vom SPNV erschlossen sein wird. Verwaltung und Stoag planen gemeinsam bereits den Haltepunkt in Buschhausen mit den Schnellbuslinien SB 94 und SB 97 zu verknüpfen, um eine direkte Anbindung an die Stadtteile Lirich und Sterkrade herzustellen. Die Bewohner von Lirich und Sterkrade profitieren mit dem Haltepunkt in Buschhausen an die Walsumbahn angebunden zu sein. Die genaue Lage des Bahnhofs an der Bahnstrecke wird in einem weiteren Schritt gemeinsam mit dem VRR ermittelt.
Ausbauvorhaben Haltepunkt Rehmer:
Der Haltepunkt Oberhausen-Alstaden Rehmer ist Bestandteil des aktuell gültigen Nahverkehrsplan der Stadt Oberhausen. Die Einrichtung eines SPNV-Haltepunktes in Höhe Oberhausen-Alstaden Rehmer ist bisher nicht realisiert worden. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde der Haltepunkt nicht näher untersucht und der Haltepunkt liegt auch nicht an der Walsumbahn. Jedoch kann eine Durchbindung der S3 auf die Walsumbahn eine Realisierung des Haltepunktes Rehmer auf dem Streckenast in Richtung Mülheim/Essen ermöglichen. Das bis dahin bestandene Problem der fehlenden Wendezeit der S3 am Endbahnhof Oberhausen Hbf hat dazu geführt, dass ein Halt der S3 am angestrebten Haltepunkt Rehmer aus fahrplantechnischen Gründen nicht realisiert werden konnte. Durch die Durchbindung der S3 nach Wesel kann nun ein neu zu erstellender Fahrplan den angestrebten Haltepunkt Rehmer berücksichtigen. Im Zuge der positiven Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Walsumbahn beginnt der VRR mit den ersten Planungsschritten für die Errichtung des Haltepunkts Rehmer. Mit der Realisierung wird das Busnetz in diesem Bereich angepasst. Ebenso verhält es sich mit dem Bau einer P+R-Anlage am Haltepunkt Rehmer. Die erforderlichen Flächen wurden bereits planerisch gesichert. Nach Errichtung des Haltepunktes plant der VRR halbstündlich den Bahnhof durch die S3 zu bedienen. Kunden könnten in Zukunft nach Errichtung des Haltepunkts Rehmer durch die Verlängerung der S3 umsteigefrei bis nach Wesel fahren. In Höhe des angestrebten Haltepunkts Rehmer laufen die Bahnstrecken zwischen Oberhausen Hbf und Duisburg Hbf und zwischen Oberhausen Hbf und Mülheim an der Ruhr Hbf zusammen. Eine Anbindung des RB 32 an dem Haltepunkt wird nicht in Betracht gezogen, weil der SPNV auf der Strecke zwischen Duisburg und Oberhausen Hbf eine hohe Frequentierung aufweist und ein Halt zum jetzigen Zeitpunkt fahrplantechnisch nicht umzusetzen ist.
Ausbauvorhaben Haltepunkt Lindnerstraße:
Laut Ratsbeschluss der Stadt Oberhausen aus dem Jahr 2020 soll der Haltepunkt an der Lindnerstraße geprüft werden. Nach Aussagen des VRR wird der Ausbau des Haltepunkts an der Lindnerstraße nicht favorisiert. Eine niedrige Nachfrage an Pendlerströmen wird erwartet, weil sich keine Siedlungsflächen im unmittelbaren Umfeld des Haltepunkts befinden. Im näheren Umfeld sind Gewerbeflächen, das RWO Stadion und der Kaisergarten vorhanden, die nur einen unregelmäßigen Zustrom von Fahrgästen zum Haltepunkt Lindnerstraße erwarten lässt. Außerdem würde ein Ausbau des Haltepunkts hohe Investitionen in den Ausbau eines neuen Gleisbettes erfordern, weil in dem Bereich momentan nur ein Gleis vorhanden ist. Für die Realisierung des Haltepunkts Lindnerstraße, in Kombination mit der favorisierten Betriebsvariante 4 mit der Ausbaustufe 3b, werden zwei parallel verlaufende Gleise und ein Brückenbauwerk über den Rhein-Herne-Kanal benötigt.
Finanzierung:
Die Machbarkeitsstudie beziffert die Infrastrukturkosten für den Ausbau der Walsumbahn in der Betriebsvariante 4 mit der Ausbaustufe 3b mit 275 Millionen Euro. Die Kostenschätzung beinhaltet bereits eine 30-prozentige Baukostensteigerung. Die tabellarische Aufschlüsselung der Kosten wird in der Anlage 3 dargestellt. Die Aufteilung der Planungskosten zwischen den beteiligten Kommunen und dem VRR werden in dem Arbeitskreis der Aufgabenträger zur Walsumbahn besprochen und im Rahmen einer Vereinbarung festgehalten. Die Baukosten für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur können durch Mittel des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) gefördert werden. Anteilige Kosten für den Umbau von Eisenbahnkreuzungen können der Stadt Oberhausen zur Last fallen. Darüber hinaus empfiehlt der VRR im Rahmen der Machbarkeitsstudie den Ausbau von Mobilstationen an SPNV-Haltepunkten. Hierbei werden noch nicht näher definierte anteilige Kosten auf die Stadt Oberhausen entfallen. Die Betriebskosten der in Zukunft verkehrenden Walsumbahn der S3 und der RB31 trägt der VRR. Die finanziellen Auswirkungen des VRR-Beschlusses für die notwendigen Mittel sind im SPNV-Etat des VRR eingeplant und im Wirtschaftsplan des VRR berücksichtigt.
Ausblick:
Der VRR übernimmt die Federführung weiterer Planungsschritte unter Einberufung des Arbeitskreises der betroffenen kommunalen Aufgabenträger zur Walsumbahn, um Themen der Finanzierung und der Koordination der Aufgaben zu erörtern. Im Anschluss starten nun die ersten Planungsschritte zu den ersten beiden HOAI-Leistungsphasen, die gemeinsam mit dem VRR und den Anrainerkommunen erfolgen werden. In der ersten HOAI-Leistungsphase findet die Grundlagenermittlung statt. Die Voraussetzungen zur Lösung des Vorhabens werden in diesem Schritt ermittelt. Die zweite HOAI-Leistungsphase besteht aus der Vorplanung. Die ermittelten Grundlagen der ersten Phase werden analysiert und ein Planungskonzept wird erarbeitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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266,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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261,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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428,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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