Berichtsvorlage - M/17/3364-01

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Sachdarstellung

 

Bezug

 

Drucksache-Nr. A/16/4661/01

Drucksache-Nr. A/16/4798/01

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung beauftragt, für Feiern in Oberhausen die Voraussetzungen zu schaffen, dass bei genehmigungspflichtigen Veranstaltungen und Veranstaltungen, die die Stadt Oberhausen ausrichtet und an denen die Stadt oder eine ihrer Tochtergesellschaften beteiligt sind, anstelle von Plastikeinweggeschirr Pfandsysteme und/oder ökologisch abbaubares Besteck zu nutzen.

 

Geplante Veranstaltungen im Freien werden i. d. R. beim Bereich Öffentliche Ordnung angezeigt.

 

Hierzu reichen die Veranstalterinnen und Veranstalter verschiedene Unterlagen ein (u. a. ein Veranstaltungsdatenblatt mit konzeptioneller Beschreibung), auf deren Grundlage geprüft werden kann, welche Behörden zu beteiligen sind und welche Genehmigungen für die Durchführung der Veranstaltungen benötigt werden.

 

Sofern Speisen und Getränke abgegeben werden, wird in diesem Zuge regelmäßig auch der Fachbereich 2-4-20 / Verbraucherschutz angehört. Der Fachbereich 2-4-20 teilt den Veranstalterinnen und Veranstaltern Auflagen mit, u. a. auch Auflagen zum Umgang mit Behältnissen, in denen Lebensmittel verabreicht werden dürfen:

 

„Getränke und Speisen dürfen nur in Mehrwegbehältnissen (z. B. Gläser, Flaschen, Geschirr) verabreicht werden.

Durch Erhebung eines Pfandgeldes oder auf andere geeignete Weise soll eine hohe Rücklaufquote erzielt werden. Falls das Geschirr im Veranstaltungsbereich gereinigt wird, sind hygienisch einwandfreie Spüleinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Einweggeschirr oder Einwegbehältnisse aus Pappe, Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien sowie Einwegbestecke dürfen nicht verwendet werden.“

 

Für die städtischen Kirmessen gilt zusätzlich die Volksfestsatzung. Nach § 4 Absatz 3 sind Imbiss- und Verzehrbetriebe verpflichtet, Mehrweggeschirr bereitzustellen und kein Einweggeschirr auszugeben.

 

Im Rahmen der Sterkrader Fronleichnamskirmes 2019 wurde bereits eine Überprüfung der betroffenen Betriebe vorgenommen:

 

Getränke wurden ausschließlich in Gläsern ausgeschenkt.

Von 105 Imbissbetrieben gaben 72 ihre Speisen in Papp-, Holz- oder Papierbehältnissen ab, 8 in Biokunststoff und 25 in Plastik.

Süßwaren und Eis waren mehrheitlich in Plastikbehältnissen verpackt.

 

Im Vorlauf zu den Kirmessen im Jahr 2023 werden die Imbiss- und Verzehrbetriebe, die in der Vergangenheit Plastikverpackungen/-geschirr abgegeben haben, explizit aufgefordert, auf Plastik zu verzichten. Während der Veranstaltungen werden alle Betriebe überprüft.

 

Den Betrieben wird speziell für die Kirmessen in Oberhausen mitgeteilt, dass die Nutzung von Mehrweggeschirr oder ökologisch abbaubaren Stoffen als Qualitätskriterium bei den Zulassungen zu städtischen Kirmessen herangezogen wird.

 

Für das Veranstaltungsjahr 2023 ist geplant, alle Veranstaltungen, die durch die Stadt Oberhausen ausgerichtet werden, zu überprüfen. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens werden die Beschicker dieser Veranstaltungen nochmals im Einzelnen informiert.

 

Neben Auflagen in den Erlaubnissen und der Regelung in § 4 Abs. 3 der Volksfestsatzung der Stadt Oberhausen wurden durch den Bundesgesetzgeber Regelungen im Verpackungsgesetz getroffen. Zum 01.01.2023 sind allen Letztvertreibenden, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Das Verpackungsgesetz gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen in Verkehr bringen.

 

§ 34 Verpackungsgesetz schafft für kleine Unternehmen Erleichterungen. Hiernach können Letztvertreiber die Pflicht von Mehrwegalternativen auch erfüllen, indem sie dem Endverbraucher anbieten, die Waren in von diesem zur Verfügung gestellte Mehrwegbehältnisse abzufüllen. Diese Regelung greift bei Unternehmen mit nicht mehr als fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche, die 80 Quadratmeter nicht überschreitet.

 

Die Stadt Oberhausen hat damit die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Reglementierung der Nutzung von Einweggeschirr und Verpackungen ausgenutzt.

 

 

 

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