Berichtsvorlage - M/17/3383-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenkonzept Familiengrundschulzentren der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , S. Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
04.05.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
17.05.2023
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
Im Frühjahr 2020 gab das Familienministerium bekannt, dass es im Rahmen des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“, an dem Oberhausen seit 2012 teilnimmt, erweiterte Fördermittel, v.a. für Familiengrundschulzentren zur Verfügung stellt. Nach erfolgreicher Antragstellung beim Land, der Auswahl der Pilot-Projektschule und auf der Grundlage von Schulkonferenzbeschlüssen, wurde ab August 2020 erstmalig ein Familiengrundschulzentrum an der Concordiaschule implementiert (siehe hierzu ausführlich Drucksache Nr. M/17/0585-01).
Weiterhin nimmt der Bereich 3-3 / Schule seit dem 01.10.2021 an dem Landesprogramm „Familiengrundschulzentren im Ruhrgebiet“ des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB NRW) teil.
- Mit dem Rundschreiben vom 29.03.21 informierte der Städtetag über die Förderrichtlinie „Familiengrundschulzentren im Ruhrgebiet“. Danach gewährte das Land gem. Runderlass vom 23.03.21 Zuwendungen für den Ausbau und den Betrieb von bis zu vier Familiengrundschulzentren im Haushaltsjahr 2021.
Mit Beschluss des Rates vom 28.06.2021 (Drucksache Nr. B/17/0764-01) wurden auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen des eingerichteten Familiengrundschulzentrums an der Concordiaschule drei weitere Familiengrundschulzentren (Marienschule, Steinbrinkschule, Wunderschule) im Rahmen dieses Landesprogramms „Familiengrundschulzentren im Ruhrgebiet“ geschaffen. Zudem wechselte das Familiengrundschulzentrum der Concordiaschule in dieses Landesprogramm.
Nach weiteren erfolgreichen Antragsstellungen beim Land (kinderstark 2021, 2022 und 2023 und Ruhrgebietsrichtlinie 2022) zählt die Stadt Oberhausen derzeit sechs Familiengrundschulzentren:
- Adolf-Feld-Schule
- Concordiaschule
- Marienschule
- Ruhrschule
- Steinbrinkschule
- Wunderschule
Zwischenbilanzierung zur Förderung
Der Aufbau der sechs Familiengrundschulzentren in Oberhausen wird derzeit durch die oben bereits benannten zwei verschiedenen Programme der Landesregierung Nordrhein-Westfalen gefördert.
Im Programm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ stellt die Förderung von Familiengrundschulzentren nur eine von mehreren möglichen Präventionsmaßnahmen dar. Mittel aus diesem Landesprogramm wurden seit 2020 jedes weitere Haushaltsjahr bis einschließlich 2023 vom LVR für Oberhausen bewilligt. Je Haushaltsjahr wurde für den Aufbau und die Weiterentwicklung von zwei Familiengrundschulzentren (Adolf-Feld-Schule, Ruhrschule) laut Finanzierungsplan insgesamt eine Summe von 27.704,80 EUR zur Verfügung gestellt. Die finanziellen Ressourcen sind vorrangig im Bereich Personal verortet und wurden an den freien Träger der Arbeiterwohlfahrt Oberhausen e.V. übertragen.
Im Förderprojekt „Familiengrundschulzentren im Ruhrgebiet“ ist Oberhausen eine von zwölf Ruhrgebiets-Städten, in denen bis 2023 insgesamt 40 neue Familiengrundschulzentren auf den Weg gebracht wurden. Das Land gewährt Oberhausen seit 2022 bis heute haushaltsjährlich einen Landeszuschuss in Höhe von 204.800 EUR für das Einrichten von vier Familiengrundschulzentren (Concordiaschule, Marienschule, Steinbrinkschule, Wunderschule). Gefördert werden je Schule eine halbe Stelle zur Leitung des Familiengrundschulzentrums (0,5 VK), pro Schule ein Sachkostenbudget in Höhe von 10.000 EUR zur Umsetzung einzelner Angebote sowie eine (befristete) Vollzeitplanstelle zur Koordination der Familiengrundschulzentren in der kommunalen Verwaltung (1,0 VK).
- Die mit dem zusätzlichen Budget für Familiengrundschulzentren aus der Ruhrgebietsrichtlinie geförderten Offenen Ganztagsgrundschulen richten eine halbe Stelle (0,5 VK) für eine pädagogische Fachkraft ein, die das Familiengrundschulzentrum leitet und die Vernetzungsleistungen und Elternbildungsangebote einrichtet. Mit dem zusätzlichen jährlichen Sachkostenbudget in Höhe von 10.000 EUR können außerdem auch Honorarkräfte eingestellt werden zur Durchführung von Angeboten.
- Mit dem Ziel, alle sechs Familiengrundschulzentren in ihrem Sachkostenbudget gleichzustellen, wurde für das Haushaltjahr 2023 zusätzlich eine Summe von 20.000 EUR genehmigt, 10.000 EUR für die Adolf-Feld-Schule und 10.000 EUR für die Ruhrschule – also diejenigen Familiengrundschulzentren, denen über die Förderung von kinderstark sonst kein Sachkostenbudget zur Verfügung stehen würde.
Zum Rahmenkonzept „Familiengrundschulzentren der Stadt Oberhausen“
Der begonnene Entwicklungsprozess des hier vorliegenden Oberhausener Konzepts für die Entwicklung der Offenen Ganztagsschulen zu Familiengrundschulzentren basiert auf der Betrachtung der Ausgangssituation an den Schulen wie auch auf die in der Kommune.
Schon mit Beginn der ersten Förderphase in 2020 wurden erweiterte Handlungsperspektiven in der Offenen Ganztagsgrundschule und erste Eckpunkte für den Aufbau von Familiengrundschulzentren entwickelt. Eine Pilot-Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretungen des Bereiches Schules, der schulpsychologischen Beratungsstelle, der Schulleitung, der Schulaufsicht, des Jugendamts, und den Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe des Projekts (AWO Oberhausen e.V.), wurde einberufen.
Im Jahr 2022 erfolgten zuletzt am 14.September (Jugendhilfeausschuss), am 15. September (Schulausschuss) und am 19. Oktober (Gleichstellungsausschuss) jeweils Sachstandsberichte zur aktuellen Entwicklung des Förderprojekts „Familiengrund-schulzentren in der Stadt Oberhausen“ in den drei Oberhausener Ausschüssen (Drucksache Nr. M/17/2383-01).
Da die Entwicklung von Offenen Ganztagsgrundschulen zu Familiengrundschulzentren nicht „nebenbei“ geschehen kann, machte es im Laufe des Jahres 2022 Sinn, ein gesamtstädtisches Oberhausener‘ Rahmenkonzept anzudenken, welches im Kontext der landesweiten Entwicklungen zu verstehen ist.
Unter Beteiligung verschiedener Akteure und der Steuerungsgruppe, die mittlerweile erweitert wurde, wurden die Grundlagen für ein handlungsleitendes Rahmenkonzept unter Leitung der Projektkoordination (Stadt Oberhausen) im Zeitraum ab März 2022 erarbeitet. In einem Netzwerktreffen aller sechs Familiengrundschulzentren am 09.02.2023 wurden die ersten Ergebnisse allen Beteiligten vorgestellt. Es ging um die erste interne Präsentation der Ergebnisse. Die Teilnehmenden hatten die Aufgabe, der Projektkoordination konstruktive Rückmeldungen zu geben. Ergänzungen, Vorschläge und kritische Anmerkungen wurden aufgenommen.
Entwicklungsperspektive zur Förderung
Die Verlängerung des Programms „Familiengrundschulzentren im Ruhrgebiet“ ist bis zum 30.04.23 beim Fördergeber zu beantragen. Es ist von einer Verlängerung bis zum 31.07.2024 auszugehen. Die Förderung wird, wie bisher, im Rahmen einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 256.00 EUR (2023) und in Höhe von 149.333,33 EUR (2024) gewährt. Dementsprechend plant das Land NRW im Haushaltsjahr 2023 eine Summe von 204.800 EUR und im Haushaltsjahr 2024 eine Summe von 119.466,66 EUR ein. Als Eigenanteil sind somit 20 %, d.h. 51.200 EUR (2023) und 29.866,67 EUR (2024) von der Stadt Oberhausen für das Projekt zu übernehmen.
Zuwendungsfähige Ausgaben für 2023 sind:
Koordinierungsstelle pro 0,5 Stelle -ab 4 FGZ eine Vollzeitstelle | 36.000,00 | 72.000,00 |
4 Leitungsstellen pro 0,5 Stelle | 36.000,00 | 144.000,00 |
für verschiedene Angebote pro FGZ | 10.000,00 | 40.000,00 |
Gesamtkosten |
| 256.000,00 |
Beantragte Förderung 80% |
| 204.800,00 |
Eigenanteil Stadt 20% |
| 51.200,00 |
Zuwendungsfähige Ausgaben für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.07.24 sind:
Koordinierungsstelle pro 0,5 Stelle -ab 4 FGZ eine Vollzeitstelle | 21.000,00 | 42.000,00 |
4 Leitungsstellen pro 0,5 Stelle | 21.000,00 | 84.000,00 |
für verschiedene Angebote pro FGZ | 5.833,33 | 23.333,33 |
Gesamtkosten |
| 149.333,33 |
Beantragte Förderung 80% |
| 119.466,66 |
Eigenanteil Stadt 20% |
| 29.866,67 |
Leider stehen aktuell (noch) keine weiteren Fördermittel des Landes bereit, um analog zu den bestehenden Familiengrundschulzentren weitere zu realisieren.
Es ist jedoch zu erwarten, dass sich das Land zukünftig weiterhin in der Unterstützung der Kommune bei der Umsetzung von Familiengrundschulzentren engagieren wird. Darauf weisen Aussagen in der Koalitionsvereinbarung des Landes hin, nach denen die Familiengrundschulzentren zukünftig weiter Bestand haben sollen, angedockt an den schulscharfen Sozialindex.
Das Modell der Familiengrundschulzentren wird weiterhin nicht nur landes-, sondern bundesweit sehr positiv besprochen. Außerhalb NRWs erproben erste Kommunen in Sachsen den Aufbau von Familiengrundschulzentren und weitere Kommunen in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Berlin und Schleswig-Holstein sind im Gespräch.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme des Rahmenkonzeptes, der Zwischenbilanzierung und der Entwicklungsperspektiven zur Förderung und wird gerne fortlaufend weiter berichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
