Beschlussvorlage - B/17/3347-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Verena Merten
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Betriebsausschuss SBO
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Vorberatung
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25.04.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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08.05.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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15.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt stellt gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung den aus
• Bilanz
• Gewinn- und Verlustrechnung
• Anlagennachweis und Anhang
bestehenden Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht 2022 der SBO Servicebetriebe Oberhausen fest.
- Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresüberschuss 2021 in Höhe von 2.663.336,24 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Der Rat der Stadt beschließt, der Betriebsleitung der SBO Servicebetriebe Oberhausen für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
Sachverhalt
Sachdarstellung
Gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung NW in Verbindung mit § 15 der Betriebssatzung der SBO Servicebetriebe Oberhausen hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und über den Oberbürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der die Vorlage nach Vorberatung an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.
Entsprechend des Beschlusses des Betriebsausschusses – Sitzung am 18.10.2022, Drucksache-Nr. B/17/2406-01 – wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schulte GmbH, Oberhausen, auf Grundlage des § 103 Abs. 2 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellt und beauftragt, den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 in entsprechender Anwendung der §§ 316ff. HGB zu prüfen. Ferner erfolgte eine Beauftragung zur Prüfung gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG).
Für den Eigenbetrieb finden gemäß § 21 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigO) NRW) die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften (§267 Abs. 3 und 4 HGB) sinngemäß Anwendung.
Die Prüfung wurde mit Unterbrechungen in den Monaten November 2022 bis Januar 2022 (Vorprüfung) sowie in den Monaten Februar und März 2023 in den Geschäftsräumen der SBO durchgeführt. Die Schlussbearbeitung erfolgte im Büro der Dr. Schulte GmbH.
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 14.03.2023 erteilt.
Nachdem das Ergebnis der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt, kann der Rat der Stadt den Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht 2022 gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung nach erfolgter Vorberatung durch den Betriebsausschuss feststellen.
Das Wirtschaftsjahr 2022 wurde mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.663.336,24 Euro abgeschlossen. Die Betriebsleitung regt an, den Jahresüberschuss 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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20,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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47,8 kB
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