Berichtsvorlage - M/17/3363-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresbericht der Erzieherischen Hilfen 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
26.04.2023
|
Sachverhalt
Sachdarstellung
1. Ausgangslage
Ergänzend zu den regelmäßig vorgestellten Quartalsberichten für die Hilfen zur Erziehung, soll dieser Bericht das Jahr 2022 abschließend darstellen. Allerdings zeigt die Erfahrung der Vorjahre, dass sich sowohl die Ergebnisse der einzelnen Aufträge und Sachkonten sowie das Gesamtergebnis, aufgrund verschiedener Faktoren (z.B. verspätete Rechnungsstellung, Rückbuchungen, etc.), noch geringfügig ändern kann.
Alle Daten beziehen sich auf die Transferleistungen, die im Bereich der Hilfen zur Erziehung an Träger erbracht und über LoGoData zahlbar gemacht wurden.
2. Aufbau des Jahresberichts
Hauptsächlich finden sich in diesem Bericht Daten zum Berichtsjahr 2022. An einigen Stellen wird jedoch auch Bezug auf die Vorjahre genommen. Die genannten Paragrafen beziehen sich alle auf das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Neben einer detaillierten Übersicht über die Transferaufwendungen im Fachbereich Erzieherische Hilfen werden im vorliegenden Bericht auch eine Betrachtung sowohl der fiskalischen Entwicklungen für das Jahr 2022 vorgenommen, als auch die inhaltlichen Entwicklungen nach aktuellem Stand betrachtet.
3. Datengrundlage
Alle Zahlen werden auf der Grundlage von Daten aus dem EDV-Fachverfahren LogoData (Modul „Wirtschaftliche Jugendhilfe“) ermittelt.
Erhoben wurden die Daten für das Jahr 2022 am 05.04.2023.
4. Fachliche Bewertung der Entwicklung der Gesamtausgaben

In der Fortschreibung des Jahresberichtes 2021 lässt sich eine Stagnation, bzw. ein leichter Rückgang der Ausgaben (alle Fälle ohne UmA) feststellen. Während im Vorjahr (2021) eine Ausgabensteigerung von 1,5 Millionen Euro ausgewiesen war, gibt es im zurückliegenden Jahr einen Ausgabenrückgang von 2021 nach 2022 von rund 1.700.000 Euro über alle Hilfen ohne die Ausgaben für die UMA. Einen Versuch dies zu erklären, ergibt sich aus dem folgenden Kapitel 7 dieses Berichts.
Gleichzeitig stiegen in 2022 die Ausgaben wieder für die UMA auf nunmehr rund 2,6 Mio. Euro. Dieser Effekt ergibt sich im Berichtsjahr 2022, da durch die Ukraine-Krise wieder viele junge Menschen Schutz und Zuflucht bei uns suchen. Hier bleibt jedoch festzuhalten, dass der überwiegende Teil der entstehenden Kosten durch den LVR erstattet wird.

Die vorliegende Kostenentwicklung lässt sich im gesamten noch nicht ohne Berücksichtigung der Pandemie-Effekte zur weiteren Planung erklären. Die Gesamtausgaben 2022 werden in der nachfolgend detaillierten Sachkontenübersicht dargestellt.
5. Übersicht über das 4. Quartal 2022
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit der dargestellten Daten wird eine Darstellung gewählt, die im oberen Teil der Tabelle die Titel sowie die zugehörigen Sachkonten benennt und im darauffolgenden Teil die fiskalischen Daten. Dies ist die einzige Möglichkeit alle vier Quartale in einer Tabelle darzustellen.
Gleichzeitig ist diesem Bericht eine Gesamtübersicht aller Zahlen in der Anlage beigefügt. Hier ist dann eine Darstellung im Querformat gegeben.

Wie bereits in den bisherigen Quartalsberichten 2022 ausgeführt, ist auch dieses gesamte Haushaltsjahr massiv durch pandemiebedingte Effekte geprägt, die teils zu erheblichen „Verschiebungen“ in den Kostenarten führen, teils zu einer Kostensteigerung in einigen Sachkonten beitragen. Dazu kamen und kommen durch die aus der Kriegssituation in Europa und der daraus resultierenden Fluchtbewegung weiterhin schwer kalkulierbare Haushaltsrisiken dazu. Der Fokus liegt hier insbesondere in der Analyse und mit Blick auf die Haushaltsanmeldung für das Jahr 2023, in der Erstellung einer möglichst genauen Prognose bei der Schnittmenge aus sich zunehmend relativierender „pandemiebedingter Realität“ und anzunehmender zunehmender Normalisierung bei den Bedarfslagen.
Sachkonto 533167 Allgemeinde Förderung in der Familie


Sachkonto 533134 Sonstige Leistungen der Jugendhilfe


Sachkonto 533136 Ambulante Hilfen Minderjährige


Sachkonto 533133 teilstationäre Hilfen Minderjährige


Sachkonto 533220 stationäre Hilfen


Sachkonto 533132 Eingliederungshilfe


Sachkonto 533120 HzE-Leistungen für junge Volljährige gem. §41


Sachkonto 531800 sachfremde Leistungen aus dem SGB IX


6. fiskalische Betrachtung des Gesamtjahres 2022

Sachkonto 533167 Allgemeine Förderung in der Familie

Sachkonto 533134 Sonstige Leistungen der Jugendhilfe

Sachkonto 533136 Ambulante Hilfen Minderjährige

Sachkonto 533133 teilstationäre Hilfen Minderjährige
|
|
Sachkonto 533220 stationäre Hilfen

Sachkonto 533132 Eingliederungshilfe

Sachkonto 533120 HzE-Leistungen für junge Volljährige gem. §41

Sachkonto 531800 sachfremde Leistungen aus dem SGB IX

7. inhaltliche Betrachtungen zum Berichtsjahr 2022
Aus haushalterischer Perspektive ist positiv zu vermerken, dass es auch in diesem Jahr wieder gelungen ist, das in der Haushaltsplanung gesetzte „Budget“ nicht zu überschreiten, sondern vielmehr sogar an einzelnen Punkten deutlich zu unterschreiten. Hier ist beispielhaft der Blick auf die Ambulanten Hilfen zu richten. Während die Ausgaben für die Maßnahmen gemäß §31 Sozialpädagogische Familienhilfe stark rückläufig waren, haben sich die Individualhilfen gemäß §30 Erziehungsbeistandschaften für junge Menschen deutlich über das geplante Soll hinaus entwickelt. Dies ist sicher ein deutlicher Nach-Pandemie-Effekt, den es zukünftig zu beobachten gilt. Unbenommen davon gilt natürlich nach wir vor die Prämisse „ambulant vor stationär“.

Bei der Gesamtbetrachtung der Fallzahlentwicklung gibt es einen Rückgang aller Hilfen von 2019 zu 2022 von 174 Fällen, von 2020 zu 2022 von 161 Fällen und von 2021 zu 2022 von 95 Fällen. Bei der Betrachtung wurde bewusst der Zeitraum ab 2019 gewählt. Dieses war das letzte Jahr vor der Pandemie. Das heißt, dass wir während der Pandemie weniger Hilfen haben installieren können, als zuvor. Dies lässt sich dadurch erklären, dass wir offensichtlich in dieser Zeit weniger Menschen erreichen konnten, als es vorher der Fall war. Wenn man dies als Arbeitshypothese zugrunde legt, wird unser zukünftiges Handeln verstärkt wieder darauf zu richten sein, alle Hilfen zur Erziehung möglichst präventiv und niedrigschwellig zu organisieren.
8. Fazit und Ausblick 2023
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Jahr 2022 natürlich noch durch die Pandemie und deren Auswirkungen geprägt war, aber dass uns im letzten Jahr zwei weitere Themen massiv beschäftigt haben und auch weiterhin beschäftigen werden.
Da ist sicher zum einen der massiv fortschreitende Fachkräftemangel auch im sozialen Bereich zu nennen. Dieser trifft zunehmend nicht nur die öffentliche Jugendhilfe, sondern natürlich gleichermaßen alle unsere Kooperationspartner in der freien Jugendhilfe, sowohl im stationären Bereich als auch bei den ambulanten Hilfsangeboten. Dieser Realität gilt es sich zukünftig zu stellen. Zum einen beim Auf- und Ausbau von attraktiven Stellen im Jugendhilfemarkt, zum anderen aber auch bei der Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen, um die Mitarbeitenden in dieser herausfordernden Zeit zu binden und zu motivieren.
Hier gilt es die sogenannten weichen Faktoren, wie attraktive Arbeitsplätze gleichermaßen in den Blick zu nehmen, wie fachlich angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen, sei es durch entsprechende Fort- und Ausbildung, sei es durch gute und qualifizierte Zusammenarbeit in den Regionalteams vor Ort, oder auch durch zahlreiche andere „werbende“ Maßnahmen für unser Handlungsfeld in der Jugendhilfe in Oberhausen. Mindestens für den Bereich der Fort- und Weiterbildung sind wir aktuell gut aufgestellt, da wir für alle Mitarbeitenden in den Regionalteams des Fachbereiches nun bereits im zweiten Jahr kontinuierlich Fortbildungen im Case-Management (mit abschließender Zertifizierung), als auch zur „Insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz“ über das Institut LüttringHaus, anbieten und durchführen.
Hier tragen sicher auch die Bemühungen zum Aufbau eines zukunftsfähigen Kinderschutzkonzeptes hier in Oberhausen bei, indem wir aktuell mittendrin stecken und das natürlich auch Ressourcen und Kapazitäten bei den Mitarbeitenden bindet, aber von diesen dankbar aufgenommen und mitgetragen wird.
Der zweite zentrale Aspekt, der die Kolleginnen und Kollegen in den Teams beschäftigt, ist mehr denn je eine angemessene und passgenaue Hilfe für unsere Klienten zu organisieren. Leider ist der Jugendhilfemarkt, sowohl auf der lokalen Ebene, als auch auf Landes- oder bundesweiter Ebene immer noch nicht auskömmlich mit entsprechenden Angeboten ausgestattet. Die Mitarbeitenden verbringen viel Zeit mit der Suche nach geeigneten Angeboten und müssen hierzu leider allzu oft auch überörtliche Angebote in Anspruch nehmen, wenn es überhaupt gelingt, die „im Einzelfall passende Hilfe“ zu finden. Hier sind im Schulterschluss mit der Jugendhilfeplanung erste Schritte auf den Weg gebracht (unter der Überschrift „Gemeinsam in Oberhausen“ sind entsprechende Vereinbarung über die FAG HzE vereinbart worden), aber auch hier gibt es noch Luft nach oben.
Resultierend aus der Analyse der Jahresergebnisse 2020, 2021 und auch 2022 sind weitere Maßnahmen und Zielplanungen im Fachbereich zu entwickeln und umzusetzen. Das selbstgesetzte Ziel: „Kostensenkung und langfristig die Vermeidung von Hilfen zur Erziehung“ durch den Ausbau bereits vorhandener Kooperationen und der erweiterten Nutzung von fachbereichs- bzw. jugendhilfeübergreifenden Angeboten aus anderen Rechtskreisen, hat weiterhin oberste Priorität. In diesem Zusammenhang sind die präventiven und niedrigschwelligen Zugänge zu Hilfen dringend auszubauen.
Diese Zielplanungen korrelieren mit den Empfehlungen und Vorgaben aus der GPA-Untersuchung aus dem Jahre 2019 (vgl. hierzu Vorlage M/16/5637-01 vom 29.04.2020 – im Ratsinformationssystem Allris) und wurden bei der Festlegung der Kernthemen und Arbeitsschwerpunkte bereits für die Jahre 2020 und 2021 benannt und in 2022 erneuert. Sie haben weiterhin Gültigkeit und werden kontinuierlich weiter ausgebaut und umgesetzt (beispielsweise im Projekt „Vier im Revier“).
Abschließend lässt sich wiederum festhalten, dass die Herausforderungen auch im zurückliegenden Geschäftsjahr wieder immens waren, aber die Strukturen sich nach und nach stabil weiterentwickeln.
An dieser Stelle sei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereiches ausdrücklich gedankt. Ohne das Engagement jeder Einzelnen und jedes Einzelnen vor Ort wären die zahlreichen Anforderungen des beruflichen Alltags kaum zu realisieren.
Anlage
Jahresbericht HzE 2022
Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /
§35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)
(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant
(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)
Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär
(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)
Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /
§41 i.V.m. 35)
Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant
(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)
Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär
(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)
Eingliederungshilfe (EGH)
(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)
Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen
(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))
i.V.m. = in Verbindung mit
Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII
§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung, Schulbegleitung)
§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)
§ 17 Beratung Trennung / Scheidung
§ 18 Beratung Umgang
§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)
§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)
§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe
§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)
§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)
§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
202 kB
|

