Beschlussvorlage - B/17/3341-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

  1. Die städt. Kindertageseinrichtung Schmachtendorf erhält ab dem Kindergartenjahr 2023/24 die Anerkennung als plus-KITA im Sinne des §44 KiBiz.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesmittel entsprechend weiterzuleiten.

 

Die finanziellen Aspekte wurden in der Vorlage B/16/5423-01 „Umsetzung der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Oberhausen zum Kindergartenjahr 2020/21 hier: Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf – Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plus-KITA-Einrichtung“ beschrieben. Da es sich hier um eine Verschiebung der Landesmittel-Kontingente handelt, ergeben sich keine abweichenden finanziellen Auswirkungen.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [X] Begründung: Es hat keine Auswirkungen auf das Klima, welche

Einrichtung als plus-KITA anerkannt wird.

 

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Sachverhalt

Begründung

Mit Beschluss des Rates am 17.02.2020 wurden Kriterien zur Verteilung der Zuschüsse für plus-Kita festgelegt sowie die Verwaltung mit der Weiterleitung der Landesmittel an die mit dem Beschluss anerkannten plus-Kita beauftragt (vgl. Drucksache B/16/5423-01).

Die Förderung erfolgt laut KiBiz in der Regel für fünf Jahre. Nun schließt die katholische Kindertageseinrichtung Herz Jesu, Paul-Reusch-Straße, zum 31.07.2023. Diese Einrichtung ist als plus-KITA anerkannt. Damit die Landesmittel vollumfänglich ausgeschöpft werden können, kann nun eine andere Einrichtung die Anerkennung erhalten. Laut dem Beschluss aus dem Jahr 2020 ist für die Anerkennung als plus-KITA ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses herbeizuführen.

Um in der Systematik zu bleiben, die für die Anerkennung im Jahr 2020 zu Grunde gelegt wurde, ist auch für die Ermittlung einer nachrückenden Einrichtung nach demselben Verfahren vorzugehen und somit die die Datenlage aus dem Jahr 2019 zugrunde zu legen. Für den Beschluss im Jahr 2020 wurde zur Anerkennung von plus-KITA-Einrichtungen ein Index „besonderer Förderbedarf von Kindern in Kindertageseinrichtungen“ durch folgende zwei Variablen gebildet:

 

  • Anteil der Kinder, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen

Die Daten sind aus den Meldebögen (KiBiz Web) der Oberhausener Kindertageseinrichtungen des KJ 2018/19 entnommen.

 

  • Anteil der Kinder, deren Eltern von der Beitragszahlung befreit sind, zur Abbildung der wirtschaftlichen Lebenssituation der Kinder.

Die Daten zur Elternbeitragsbefreiung für das HH-Jahr 2019 sind vom Bereich 3-3/ Elternbeiträge ausgewertet worden.

 

Beide Variablen wurden mit 50 Prozent gewichtet und zu einem Index aufsummiert.

 

Nach diesem Index wurden 2020 40 Einrichtungen ermittelt, die die Anerkennung als plus-KITA erhalten haben. Die Einrichtung, die nach diesen 40 den höchsten Index aufweist und somit nachrücken kann, ist die städtische Kindertageseinrichtung Schmachtendorf.

 

Mit der Anerkennung als plus-KITA erhält die Einrichtung eine jährliche Landesförderung. Im Kindergartenjahr 2023/24 sind dies 31.614,83 Euro. Die Erhöhung der ursprünglichen 30.000 Euro, die im Jahr 2020 ausgeschüttet wurden, ist mit der Steigerungsrate nach §37 KiBiz zu begründen.

 

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