Beschlussvorlage - B/17/3118-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 134 B- Friedhofserweiterung ev. Kirchengemeinde Schmachtendorf -Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt; Recht
- Verantwortung:
- Hülsebusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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27.04.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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04.05.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss erklärt sich mit der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 134 B - Friedhofserweiterung ev. Kirchengemeinde Schmachtendorf - (in Kraft seit dem 15.01.1997) und dem Entwurf der Aufhebungssatzung einverstanden. Er beschließt die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 134 B, des Entwurfs der Aufhebungssatzung, der Begründung (einschließlich Umweltbericht) sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen.
Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I, Nr. 6).
Konsequenzen
Bezug
Einleitender Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 134 B -Friedhofserweiterung ev. Kirchengemeinde Schmachtendorf- vom 03.05.2021 (Drucksache Nr. B/17/0548-01) durch den Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NRW) anstelle des Rates der Stadt.
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ X ]
ja [ ]
b) Auswirkungen auf das Klima
ja [ ]
nein [ X ]
Durch den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 134 B - Friedhofserweiterung ev. Kirchengemeinde Schmachtendorf - soll das förmliche Aufhebungsverfahren nach den Maßgaben des Baugesetzbuches (BauGB) weitergeführt werden. Nach erfolgter Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 134 B wäre die Fläche planungsrechtlich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) dem Außenbereich zuzuordnen. Die Klimarelevanz der Maßnahme wurde im Rahmen des nach § 2a BauGB erforderlichen Umweltberichtes bewertet und dokumentiert (s. Anlage 6, Seite 16). Die vorhandene Situation wird sich im Plangebiet durch die Aufhebung nicht verändern. Die wichtige klimatische Ausgleichsfunktion der Fläche bleibt erhalten.
b) Sonstige Keine
Sachverhalt
Begründung
- Lage des Aufhebungsgebiets im Stadtbereich
Das Aufhebungsgebiet umfasst den überwiegenden Teil des Grundstücks Pollsenweg 19. Es liegt in der Gemarkung Sterkrade-Nord, Flur 22, und wird wie folgt umgrenzt:
Nordöstliche Grenze des Flurstücks Nr. 55; südöstliche Grenze des Flurstücks Nr. 55 bis zu einer Parallelen zur südwestlichen Grenze des Flurstücks Nr. 55 durch den östlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 509; Parallele zur südwestlichen Grenze des Flurstücks Nr. 55 durch den östlichsten Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 509; nordwestliche Grenze des Flurstücks Nr. 55.
Die genaue Abgrenzung des Aufhebungsgebietes ergibt sich auch aus dem Auszug des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 134 B und der beigefügten Übersichtskarte (s. Anlagen 1 und 2).
- Aufhebungsgründe
Mit dem Bebauungsplan Nr. 134 B aus dem Jahre 1997 sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des vorhandenen ev. Friedhofs an der Arnheimer Straße/Forststraße geschaffen worden. Damit sollte auch die seinerzeit mit dem südlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 73, 1. Änderung, begonnene Erweiterung des Friedhofs fortgesetzt werden.
Die evangelische Kirchengemeinde Schmachtendorf hat der Stadt Oberhausen nunmehr mitgeteilt, dass für eine zusätzliche Erweiterung des Friedhofs ihrerseits kein Bedarf mehr besteht. Da das einzige Planungsziel des Bebauungsplans Nr. 134 B -Friedhofserweiterung ev. Kirchengemeinde Schmachtendorf- damit funktionslos geworden ist, soll der Bebauungsplan aufgehoben werden.
Im seit 03.05.2010 rechtswirksamen Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr, der Oberhausen angehört, wird das Plangebiet als Grünfläche (Bauleitplanerischer Teil des RFNP) und als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (Regionalplanerischer Teil des RFNP) dargestellt.
Das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Oberhausen (STEK 2020) als informelles Planungsinstrument enthält an dieser Stelle für das Plangebiet die Darstellung Grünfläche (außerhalb des Siedlungsrands). Der Maßnahmenplan des STEK 2020 beschreibt für das Plangebiet die Maßnahme 11.28. Danach sind die Grünflächen im Heide-Siepen, die von der Tüsselbeck durchflossen werden, zu erhalten und zu entwickeln. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung/Verbesserung der ökologischen Situation. Zudem ist die Maßnahme von Bedeutung für die Naherholungsfunktion im Teilraum.
Nach Inkrafttreten der Aufhebung des Bebauungsplans wäre das Aufhebungsgebiet planungsrechtlich gemäß § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen. Damit ist die Fläche mit ihren Grün- und Gehölzstrukturen aus planerischer Sicht für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ausreichend gesichert. Die ursprüngliche Planung Friedhofsnutzung und der damit verbundene Eingriff in den Wasserhaushalt und den Boden würden unterbleiben, so dass die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 134 B sogar als eher positiv für diese beiden Schutzgüter zu bewerten ist.
Die Beschreibung der konkreten Ziele zur Aufhebung des Bebauungsplans sind auch der Begründung (inkl. Umweltbericht) (s. Anlage 6) zu entnehmen.
- Bisheriger Verfahrensablauf / Frühzeitige Beteiligungsverfahren
Am 03.05.2021 hat der Haupt- und Finanzausschuss -mit Beteiligung des Oberbürgermeisters- auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NRW) anstelle des Rates der Stadt den einleitenden Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 134 B -Friedhofserweiterung ev. Kirchengemeinde Schmachtendorf- gefasst.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgte im Amtsblatt vom 01.06.2021.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und nach den “Verfahrensgrundsätzen für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung” der Stadt Oberhausen hat der aufzuhebende Bebauungsplan Nr. 134 B
- Friedhofserweiterung ev. Kirchengemeinde Schmachtendorf -
- in der Zeit vom 26.09.2022 – 10.10.2022 einschließlich öffentlich ausgelegen (Darlegung und Anhörung der Planung).
Innerhalb dieser Zeit bestand Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufhebung und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten zu lassen. Gleichzeitig wurde den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Eine öffentliche Anhörung (Bürgerversammlung) hat nach Ziffer 3.2 der vom Rat der Stadt beschlossenen „Verfahrensgrundsätzen für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen nicht stattgefunden. Der Rat hat diese Vorgehensweise durch Beschluss vom 03.05.2021 festgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 21.09.2022 erstmalig zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 134 B beteiligt.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende abwägungsrelevanten Stellungnahmen zum Bebauungsplan eingegangen:
Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange
- Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
- Oberhausener Netzgesellschaft mbH
Netzdokumentation/GIS-Services
Danziger Straße 31
46045 Oberhausen
- Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh
Postfach 10 16 63
45466 Mülheim a. d. Ruhr
Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
- Stellungnahme der Verwaltung zu den abwägungsrelevanten Eingaben
Die wortgleiche Wiedergabe der abwägungsrelevanten Stellungnahmen sowie die erarbeiteten Prüfergebnisse und Abwägungsvorschläge der Verwaltung sind in der beigefügten Abwägungstabelle (s. Anlage 4) enthalten.
Kopien der abwägungsrelevanten Eingaben sind der Anlage 5 zu entnehmen.
- Weiterer Verfahrensablauf
- Beschluss des Stadtplanungs- und Mobilitätsausschusses gemäß § 3 Abs. 2 BauGB betreffend die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplans und des Entwurfs der Aufhebungssatzung;
- 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB;
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung betreffend die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplans und des Entwurfs der Aufhebungssatzung im Amtsblatt der Stadt Oberhausen;
- Öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplans und des Entwurfs der Aufhebungssatzung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist;
- Abwägungsentscheidung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen gemäß § 1
Abs. 7 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB durch den Rat der Stadt;
- Inkrafttreten der Aufhebungssatzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 134 B durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Oberhausen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB.
- Kurzzusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 134 B - Friedhofserweiterung ev. Kirchengemeinde Schmachtendorf - und des Entwurfs der zugehörigen Aufhebungssatzung.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 134 B aus dem Jahre 1997 sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des vorhandenen ev. Friedhofs an der Arnheimer Straße/Forststraße geschaffen worden. Damit sollte auch die seinerzeit mit dem südlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 73, 1. Änderung, begonnene Erweiterung des Friedhofs fortgesetzt werden.
Die evangelische Kirchengemeinde Schmachtendorf hat der Stadt Oberhausen nunmehr mitgeteilt, dass für eine zusätzliche Erweiterung des Friedhofs ihrerseits kein Bedarf mehr besteht. Da das einzige Planungsziel des Bebauungsplans Nr. 134 B -Friedhofserweiterung ev. Kirchengemeinde Schmachtendorf- damit funktionslos geworden ist, soll der Bebauungsplan aufgehoben werden.
Nach Inkrafttreten der Aufhebung des Bebauungsplans wäre das Aufhebungsgebiet planungsrechtlich gemäß § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen und damit die Fläche mit ihren Grün- und Gehölzstrukturen aus planerischer Sicht für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ausreichend gesichert. Die ursprüngliche Planung Friedhofsnutzung und der damit verbundene Eingriff in den Wasserhaushalt und den Boden würde unterbleiben, so dass die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 134 B sogar als eher positiv für diese beiden Schutzgüter zu bewerten ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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229,6 kB
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269,8 kB
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(wie Dokument)
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245,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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365,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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71,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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1 MB
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