Beschlussvorlage - B/17/3256-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 15.02.2023 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt zu:

 

a)   426.320,00 EUR beim Auftrag 330003010907 – Pandemie, Kostenart 523100 – Erstattungen an das Land

 

b)   463.417,00 EUR beim Auftrag 330003010107 – Grundschulen – Pandemie, Kostenart 543187 - Aufwendungen für Schulgirokonten.

 

Deckungsvorschlag

 

Die Aufwendungen sind zu 100% durch die Bewilligung der Fachbezogenen Pauschale für die Umsetzung Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in NRW gedeckt:

 

a)      (Rest-)Inanspruchnahme des hierzu gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 426.320,00 EUR

 

b)      überplanmäßige Mehrerträge beim Auftrag 330003010107 – Grundschulen – Pandemie, Kostenart 414100 -Zuweisungen vom Land, in Höhe von 463.417,00 EUR.“

 

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, in Abänderung des Beschlusses zu 1 b) der Dringlichkeitsentscheidung vom 15.02.2023 der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt zuzustimmen:

 

b)      463.417,00 EUR beim Auftrag 330003010907 - Pandemie, Kostenart 543187 - Aufwendungen für Schulgirokonten.

 

Deckungsvorschlang

 

b)      Außerplanmäßige Mehrerträge beim Auftrag 330003010907 - Pandemie, Kostenart 414100 -Zuweisungen vom Land, in Höhe von 463.417,00 EUR.

 

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Dringlichkeitsentscheidung B/17/3126-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

nein  [ X ] Begründung: Die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung hat keine Auswirkungen auf das Klima.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Entsprechend des Landtagsbeschlusses vom 21. Dezember 2022 stehen für die Verlängerung des Programms „Ankommen und Aufholen“ insgesamt 100,6 Mio. Euro zur Verfügung. Für den Baustein „Extra-Geld“ sind 44,785 Mio. Euro vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2023 bekommen die Schulträger neue Mittel über die fachbezogene Pauschale 2023 zur Verfügung gestellt. Die Mittel können für die Umsetzung schulbezogener und schulübergreifender Maßnahmen zum Ausgleich pandemiebedingter Defizite sowie für Bildungsgutscheine genutzt werden. Die Aufteilung der Mittel auf diese Maßnahmen sind der Anlage zu entnehmen.

Darüber hinaus sind nicht verausgabte Mittel des Förderprogramms aus den Jahren 2021 und 2022 im Haushalt 2023 außerplanmäßig abzubilden.

 

Durch die am 15.02.2023 von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers getroffene Dringlichkeitsentscheidung wurde die Verwaltung respektive die Schulen ermächtigt das Programm zeitnah zu nutzen und etwaige Verpflichtungen einzugehen. Ferner ist die bestehende Rückzahlungsverpflichtung sichergestellt.

 

Im Zuge der Erstellung der Drucksache zur Herbeiführung der Dringlichkeitsentscheidung vom 15.02.2023 wurde zum dortigen Beschlussvorschlag zu b.) irrtümlich der Auftrag 330003010107 – Grundschulen – Pandemie angegeben; da das Programm „Ankommen und Aufholen – Extra-Geld – fachbezogene Pauschale 2023“ sämtliche Schulformen betrifft, ist stattdessen der allgemeine Auftrag 330003010907 – Pandemie heranzuziehen.

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