Antragsvorlage - A/17/3281-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird gebeten, ihrer gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen des „Übereinkommen(s) des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (kurz: „Istanbul-Konvention“, Zustimmung des Bundestages 17. Juli 2017, in Kraft seit 01.02.2018) nachzukommen und eine zentrale, anonymisierte Datensammlung aller erfassten Gewalttaten an Frauen und Mädchen in Oberhausen nach dessen Vorgabe anzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine zentrale, anonymisierte Datensammlung aller erfassten Gewalttaten an Frauen und Mädchen in Oberhausen nach Vorgabe des „Übereinkommen(s) des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (kurz: „Istanbul-Konvention“) zu prüfen und den politischen Gremien zeitnah Ergebnisse vorzulegen. Bei der Prüfung sollen besonders folgende Aspekte berücksichtigt werden:

 

  1. Rechtliche Voraussetzungen zur Schaffung einer solchen Datensammlung
  2. Zuständigkeit der Stadt, eine solche Datensammlung zu erstellen
  3. Notwendiger Aufwand für Personal, Zeit und Equipment, sofern dies nicht mit vorhandenen Ressourcen getätigt werden kann.
  4. Qualitätssicherung der Datensammlung und Vermeidung von Doppelungen, da überschneidende Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt werden
  5. Prüfen von sogenannten „Best Practice“ Beispielen aus anderen Kommunen, um Synergien zu nutzen (siehe Handreichung des Deutschen Städtetages „Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis“).
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Konsequenzen

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Eine Begründung erfolgt mündlich.

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