Beschlussvorlage - B/17/3181-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanalsanierungsmaßnahme Kettwiger Straße von Werdener Straße bis Wendehammer.

 

Haushaltsmittel stehen bei der

 

Finanzstelle  560011030100000 – Kanalbauprogramm –

Finanzposition  785230 – AiB Tiefbaumanahme WBO –

 

in Höhe von 58.000 EUR brutto zur Verfügung.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Straßen- und Wegekonzept 2022 – 2026  B/17/1205/01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [X] Begründung:

 

 

Es handelt sich bei der Kettwiger Straße um eine Kanalsanierung durch einen Inliner. Diese Art Sanierung ist eine nachhaltige Sanierungsmethode, wodurch eine Senkung von CO²-Austoß und damit eine saubere klimatische Sanierung gewährleistet ist.

 

Weiterhin wird durch die Abdichtung des Kanals der Schutz des Grundwassers gesichert. Die Maßnahme ist weiterhin kostenschonend und langfristig für den Kanal lebenserhaltend.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 8a Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Gemeinde verpflichtet – soweit im Straßen- und Wegekonzept beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind – frühzeitig eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen.

 

Am 07.02.2023 wurde eine verbindliche Anliegerversammlung zur Kettwiger Straße durchgeführt. Alle Fragen der Anlieger zur Linersanierung wurden abschließend beantwortet.

 

Für alle nach § 8 KAG NRW beitragspflichtigen Baumaßnahmen ist vor Durchführung die Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Oberhausen notwendig.

 

Die Beschlussfassung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2022 bis 2026 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:

 

Kanalsanierung der Kettwiger Straße von Werdener Straße bis Wendehammer

(lfd.-Nr. 248 des Straßen- und Wegekonzeptes)

 

Im Straßen- und Wegekonzept 2022 – 2026 der Stadt Oberhausen wurde die Innensanierung des Abwasserkanals Kettwiger Straße von Werdener Straße bis Wendehammer beschlossen.

 

Das Material des bestehenden Kanals ist Steinzeug. Der Bestandskanal wurde 1953 als Kreisprofil in der Nennweite DN 300 mit Sohltiefen zwischen 2,70 m - 3,30 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurden kameratechnische und hydraulische Untersuchungen des vorhandenen Kanals durchgeführt und haben ergeben, dass aufgrund des Schadensbildes die Sanierung des Kanals erforderlich ist. Der Kanal wird in der Nennweite DN 300 mit einem Inliner saniert. Diese haben eine Lebensdauer von ca. 40 Jahren. Dadurch wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanals verbessert.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2023. Die geschätzten Kosten betragen 58.000 EUR brutto.

 

Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm – Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung.

 

Umlagefähige KAG-Beiträge in Höhe von geschätzt 10.000 EUR brutto werden in den Folgejahren erwartet.

 

 

 

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