Beschlussvorlage - B/17/3180-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss einer Kanalsanierungsmaßnahme
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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08.03.2023
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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21.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung der Kanalsanierungsmaßnahme Marienburgstraße von Haus-Nr. 14 bis Haus-Nr. 3
Haushaltsmittel stehen bei der
Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –
Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumanahme WBO –
in Höhe von 92.000 EUR brutto zur Verfügung.
Konsequenzen
Bezug
Straßen- und Wegekonzept 2022 – 2026 B/17/1205/01
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [ ] Begründung:
Es handelt sich bei der Marienburgstraße um eine Kanalsanierung durch einen Inliner. Diese Art Sanierung ist eine nachhaltige Sanierungsmethode, wodurch eine Senkung von CO²-Austoß und damit eine saubere klimatische Sanierung gewährleistet ist.
Weiterhin wird durch die Abdichtung des Kanals der Schutz des Grundwassers gesichert. Die Maßnahme ist weiterhin kostenschonend und langfristig für den Kanal lebenserhaltend.
Sachverhalt
Begründung
Nach § 8a Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Gemeinde verpflichtet – soweit im Straßen- und Wegekonzept beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind – frühzeitig eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen.
Seitens des Bereiches 5-6 wurde ein alternatives Beteiligungsverfahren durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Grundstücke der Marienburgstraße der Stadt Oberhausen und einer Wohnungsgenossenschaft gehören. Seitens der Vertreter der Wohnungsgenossenschaft wurde Einsicht in den Verteilungsplan genommen. Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen zu der Maßnahme gemacht.
Für alle nach § 8 KAG NRW beitragspflichtigen Baumaßnahmen ist vor Durchführung die Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Oberhausen notwendig. Die Beschlussfassung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens.
Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2022 bis 2026 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:
Marienburgstraße von Haus-Nr. 14 bis Haus-Nr. 3
(lfd. Nr. 249 des Straßen- und Wegekonzeptes)
Im Straßen- und Wegekonzept 2022 – 2026 der Stadt Oberhausen wurde die Innensanierung des Abwasserkanals in der Marienburgstraße von Haus-Nr. 14 bis Haus-Nr. 3 beschlossen.
Das Material des bestehenden Kanals ist Beton. Der Bestandskanal wurde 1929 als Eiprofil in der Nennweite DN 300/450 mit Sohltiefen zwischen 2,68 m und ca. 3,28 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde eine kameratechnische und hydraulische Untersuchung des Kanals durchgeführt und hat ergeben, dass aufgrund des Schadensbildes die Sanierung des Kanals erforderlich ist. Der Kanal wird in der Nennweite DN 350/450 mit Liner saniert damit wird die hydraulische Leistungsfähigkeit langfristig verbessert. Diese haben eine Lebensdauer von ca. 40 Jahren.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2023. Die geschätzten Baukosten betragen 92.000 EUR brutto.
Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm – Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung.
Umlagefähige KAG-Beiträge in Höhe von geschätzt 12.000 EUR brutto werden in den Folgejahren erwartet.
