Beschlussvorlage - B/17/3259-01
Grunddaten
- Betreff:
-
ecce – european centre for creative economy GmbH (ecce)hier: Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Silvia Gacek
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt:
1. Auf die Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss wird gemäß § 1 Abs. 7 S. 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister vom 14.12.2021 verzichtet.
2. Es wird der Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß der als Anlage 1 beigefügten Synopse zugestimmt.
3. Der Vertreter der Gesellschafterin OWT Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH (OWT) in der Gesellschafterversammlung der ecce wird angewiesen, die für die Änderung des Gesellschaftsvertrages erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Konsequenzen
Bezug
- B/15/2625-01 vom 18.03.2013 (Beteiligung an der european centre for creative economy GmbH)
- B/16/5786-01 vom 22.06.2020 (Abberufung/Bestellung eines Vertreters in der Gesellschaftsversammlung)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [X] (bei der Stadt Oberhausen)
ja [ ]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [X] Begründung: Diese Vorlage hat keinen Einfluss auf die Belange
des Klimschutzes.
Sachverhalt
Begründung
Die ecce - european centre for creative economy GmbH (ecce) hat ihren Ursprung in der Kulturhauptstadt RUHR.2010. Zweck der Gesellschaft ist es, die Erfolge der Kulturhauptstadt RUHR.2010 nachhaltig abzusichern, die Kultur- und Kreativwirtschaft der Metropole RUHR zu fördern und deren europäische Potenziale weiterzuentwickeln. Die Gesellschaft verwirklicht diesen Zweck durch die Unterstützung von kreativen Quartiersentwicklungen (z.B. Kreativ.Quartiere Ruhr); Maßnahmen zur Förderung kultureller Bildung sowie Projekte zum Aufbau und zur Etablierung von regionalen und überregionalen Netzwerken, wie bspw. Messen, Veranstaltungen und Wettbewerbe sowie die Stärkung und Bewerbung des Kreativstandortes Ruhr in Europa durch Veranstaltungen, internationale Foren, Fachkontakte und neue Kommunikationsformen (z.B. LABKULTUR.tv).
Die Gesellschafter der ecce GmbH sind:
- Stadt Dortmund 30 %
- Business Metropole Ruhr GmbH 20 %
- Stadt Bochum 10 %
- Stadt Gelsenkirchen 10 %
- Stadt Essen 10 %
- Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH (OWT) 10 %
- Folkwang Universität der Künste 10 %
Organe der ecce GmbH sind die Geschäftsführung, das Kuratorium, welches die Aufgaben eines Aufsichtsrates wahrnimmt, sowie die Gesellschafterversammlung. Im Kuratorium der ecce ist neben den Gesellschaftern auch das Land NRW vertreten.
Wegen des engen Bezuges zur Tätigkeit der Wirtschafts- und Tourismusförderung, ist im Jahr 2013 eine mittelbare Beteiligung der Stadt Oberhausen über die 100%ige Tochtergesellschaft OWT (seinerzeit WFO Wirtschaftsförderung Oberhausen GmbH) eingerichtet worden.
Auf der Gesellschafterversammlung der ecce am 13.06.2022 wurde beschlossen, den Gesellschaftsvertrag dahingehend anzupassen, dass Beschlüsse in online bzw. hybrid durchgeführten Sitzungen auch ohne nachlaufenden Umlauf gefasst werden können und dass moderne Kommunikationswege aufgenommen werden. Im Ergebnis der Abstimmung der Gesellschafter wird eine Stellvertretung für den Vorsitz der Gesellschafterversammlung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen. Darüber hinaus werden Änderungen auch hinsichtlich einer gendergerechten Sprache sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Die übrigen kommunalen Gesellschafter sehen die Änderungen des Gesellschaftsvertrages als wesentlich an und führen Beschlüsse des Rates herbei.
Die Beurkundung des aktualisierten Gesellschaftsvertrages wird nach Beschlussfassungen der Gesellschafter und der Durchführung der kommunalen Anzeigepflicht zur nächsten Gesellschafterversammlung im Mai 2023 angestrebt.
Die Stadt Dortmund hat bereits als federführende Gesellschafterin der ecce eine informelle Vorabstimmung mit dem nach § 120 Abs. 5 GO NRW für das Anzeigeverfahren zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgenommen. Die Änderungen werden im Einzelnen in der beigefügten Synopse dargestellt. Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41 GO NRW i.V.m. § 108 Abs. 6 lit. b) GO NRW.
Gemäß § 115 Abs. 1 lit a) GO NRW sind Entscheidungen der Gemeinde über wesentliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages einer Gesellschaft der Bezirksregierung anzuzeigen, wobei im vorliegenden Fall das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen gem. § 120 Abs. 5 GO NRW für das Anzeigeverfahren zuständig ist.
Da die Dokumente zur Erstellung der Vorlage der Verwaltung erst kurzfristig zur Verfügung gestellt worden sind, wird auf eine Vorberatung des Haupt- und Finanzausschusses verzichtet. Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der ecce ist für Mitte Mai 2023 vorgesehen. Aufgrund der Vorlaufzeit der in den einzelnen Gremien der Gesellschafter herbeizuführenden Beschlussvorschläge sowie der durchzuführenden Anzeigeverpflichtungen ist eine Beschlussfassung des Rates der Stadt am 20.03.2023 herbeizuführen.
Der Rat der Stadt hat Herrn Detlef Sprenger als Vertreter der Gesellschafterin OWT in der Gesellschafterversammlung der ecce bestellt. Der Vertreter der Stadt wird angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der ecce zu fassen.
Kurzfassung
Entfällt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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352,6 kB
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