Beschlussvorlage - B/17/3222-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2023 die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

870001130102061

KIF Rathaus Oberhausen Ratssaal

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

320.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Mehreinzahlungen im Haushalt 2023 in Höhe von 229.500,00 EUR unter der Finanzstelle 870001130102061 (KIF Rathaus Oberhausen Ratssaal), Finanzposition 681003 (Investive Zuschüsse vom Bund/KIF). Im Übrigen Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit in Höhe von 90.500,00 EUR. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/4031-01

Durchführung des „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfahlen (KInvFöG NRW) und des „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Bund; Kapitel 1 (KInvFG)

hier: Geplante Maßnahmen 2019 ff. an Verwaltungsgebäuden

 

 

Konsequenzen

 

a)   Finanzielle

 

 keine [   ]

 

 ja [ X ]

 

b)   Sonstige

 

Auswirkungen auf das Klima

 

 ja [   ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

 nein [ X ] Begründung: Hierbei handelt es sich um einen Finanzierungsbeschluss eines umgesetzten Ratsbeschlusses

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen der Umbaumaßnahme Ratssaal wird auch die Fensteranlage erneuert. Bei den bisherigen Planungen wurde davon ausgegangen, dass die Maßnahme im Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen wird.

 

Hierfür war im Haushalt 2022 ein Budget in Höhe von 275.000,00 EUR bereitgestellt worden. Eine erste Teilrechnung über 50.000,00 EUR wurde aus diesem Ansatz bereits beglichen. Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes stehen 229.500,00 EUR zur Verfügung. Weitere Mehrkosten führen nicht zu Mehreinnahmen, da die Mittel erschöpft sind. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Fensteranlage gibt das SBO-Baumanagement mit insgesamt 370.000,00 EUR an.

 

Neben der aufgrund der allgemeinen Wirtschaftslage gestiegenen Baukosten wurden von der Unteren Denkmalbehörde hinsichtlich der Gestaltung und Ausführung des Fensters umfangreiche Vorgaben gemacht, die ebenfalls zu Mehrkosten führten. Diese waren bei den Planungen nicht vollumfänglich hervorsehbar. Es wird daher ein Budget in Höhe von 320.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2023 benötigt.

 

Die Mittel müssen umgehend bereitgestellt werden, da bereits Anfang Januar 2023 Rechnungen von größerem Umfang bei der SBO eingegangen sind, die zu begleichen sind.

 

 

Fensterrahmen:

 

Die Herstellung und Montage der Fensterrahmen wurden an eine Firma aus Lemgo im Februar 2022 vergeben.

 

Die Fensterrahmen haben neben energetischen Anforderungen auch denkmalrelevante Vorgaben zur Profilausbildung, die aber nicht zwingend durch eine bestimmte Firma ausgeführt werden mussten. Aufgrund der Vorgaben der Unteren Denkmalbehörde ergab sich jedoch ein erhöhter Abstimmungsbedarf und damit einhergehend eine erhöhte Bauzeit, da auch Bemusterungen durchgeführt werden mussten. Zudem haben sich mehrfache Lieferverzögerungen durch die beauftragte Firma ergeben, so dass erst in der 2. KW 2023 mit der Montage begonnen werden konnte. Die Einbauarbeiten sind vollständig abgeschlossen.

 

Gleiches galt für die umzusetzenden Vorgaben für die Montage eines außenliegenden Sonnenschutzes.

 

 

Bleiverglasung:

 

Im Zuge der energetischen Erneuerung der Fensteranlage musste auch die Bleiverglasung, als Auflage der Unteren Denkmalbehörde, in Anlehnung an die historischen Fenster wiederhergestellt werden. Mit der künstlerischen Gestaltung der Bleiverglasung wurde eine Professorin aus Halle beauftragt.

 

Seitens der Unteren Denkmalbehörde wurden konkrete Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der Bleiverglasung gemacht, so dass im weiteren Entstehungsprozess eine enge Zusammenarbeit zwischen der Professorin und der ausführenden Glasmalerei aus Paderborn zwingend erforderlich war. Die hierbei notwendigen Abstimmungsprozesse und Bemusterungen waren sehr zeitintensiv.

 

Die im Rahmen der Bemusterung favorisierte Verglasung ist nur mittels einer speziellen Veredelungstechnik herstellbar, die als Patent nur durch die bereits erwähnte Firma aus Paderborn ausgeführt werden kann. Der Auftrag hierzu konnte im Dezember 2021 vergeben werden.

 

Aufgrund von Lieferschwierigkeiten in Verbindung mit der hohen technischen Komplexität der Gesamtmaßnahme konnte der Einbau des Fensters mit großen zeitlichem Verzug abgeschlossen werden. Da lediglich eine Firma aus Lemgo technisch in der Lage ist, die Vorgaben der Unteren Denkmalbehörde baulich umzusetzen, konnten auch keine alternativen Firmen ersatzweise beauftragt werden.

 

 

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