Beschlussvorlage - B/17/3129-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Mensa an der Rolandschule im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels desKommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW II)hier: Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- A. Kußel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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08.03.2023
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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09.03.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.03.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Überplanmäßig
Finanzstelle | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
330003010100503 | KIF II Rolandschule | 785100 | Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen | 260.000,00 |
Außerplanmäßig
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Finanzstelle | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
330003010100503 | KIF II Rolandschule | 785101 | Auszahlungen f. Ing.-Leistungen | 42.000,00 |
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Deckungsvorschlag:
Mehreinnahmen in Höhe von 107.700,00 EUR unter der Investitionsnummer 330003010100503, (KIF II Rolandschule), Finanzposition 681003 (investive Zuschüsse vom Bund/KIF), sowie Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit in Höhe von 194.300,00 EUR. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache-Nr.: B/16/1783-01
„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“
Drucksache-Nr.: B/16/4160-01
„Maßnahmenplanung Erweiterung Offene Ganztagsbereiche und Mensen an Schulen im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW II) und „Gute Schule 2020“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
b) Sonstige
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [ X ] Begründung: Hierbei handelt es sich um einen Finanzierungsbeschluss eines bereits in Umsetzung befindlichen Ratsbeschlusses (Umsetzung Neubau Mensa).
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG), Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (Ergänzung um Kapitel 2) und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2018, 20.560.701,00 EUR für das Kapitel 2 (KInvFöG NRW II). Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für Investitionsmaßnahmen rd. 22,845 Mio. EUR zur Verfügung.
Den Auszahlungen stehen Einzahlungen in Form von Zuschussmitteln des Bundes gegenüber. Die letzte Kostenschätzung betrug rund 910.000,00 EUR an Baukosten, womit die Förderhöhe 819.000,00 EUR beträgt. Mehrkosten führen zu Mehreinnahmen.
Die aktualisierte Kostenberechnung im Rahmen der Kostenverfolgung ergibt nun eine voraussichtliche Investitionshöhe von rund 1.110.000,00 EUR.
Der nachträgliche Einbau einer Lüftungsanlage führte auch zu notwendigen Änderungen am Neubau, um diese installieren zu können. Ansonsten kam es zu weiteren Kostensteigerungen aufgrund der bereits bekannten und vielfach geschilderten angespannten Marktlage. Die Lieferschwierigkeiten umfasst auch die Lüftungsanlage, so dass der für Ende Oktober/Anfang November 2022 angekündigte Einbau nicht erfolgen konnte. Sämtliche darauf aufbauenden Arbeiten verzögerten sich ebenfalls. Der bei der Haushaltsanmeldung prognostizierte Abarbeitungsstand und damit auch die entsprechend zugrundeliegenden Rechnungsstellungen konnten nicht erreicht werden.
Folglich sind in 2022 lediglich rund 105.000,00 EUR anstatt der Prognose von 300.000,00 EUR ausgezahlt worden.
Unter Beachtung der Gesamtbaukosten von rund 1.110.000,00 EUR und bisherigen Zahlungen in 2021 und 2022 in Höhe von rund 650.000,00 EUR besteht bei dem derzeitigen Haushaltsansatz 2023 von 200.000,00 EUR ein weiterer überplanmäßiger Mittelbedarf von 260.000,00 EUR. Die Maßnahme soll bis voraussichtlich Ende Juni 2023 abgeschlossen sein.
Darüber hinaus wurden die Honorarkosten für die Fachplaner und Gutachter geprüft. Dies ergab, dass ein Hauptteil durch die OGM GmbH veranlasst wurde. Bis zum 31.12.2020 hat die OGM GmbH Honorarzahlungen von 56.000,00 EUR geleistet. Weitere Zahlungen an Ingenieurbüros ab dem 01.01.2021 wurden von der SBO vorausgeleistet. Bislang wurden lediglich rund 12.000,00 EUR der SBO zur Deckung der Kosten zur Verfügung gestellt. Bei Gesamtkosten von voraussichtlich 110.000,00 EUR und einer Kostenabdeckung vor 2021 durch die OGM GmbH in Höhe von 56.000,00 EUR verbleibt ein Mittelbedarf in 2023 von 42.000,00 EUR.
Die Gelder sind zur Beendigung der Maßnahme zwingend erforderlich.
