Antragsvorlage - A/17/3182-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt – Einrichtung einer Beratungsstelle für Photovoltaik-Anlagen auf großflächigen Hallendächern in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- CDU-Fraktion
- Bearbeitung:
- Meike Tekaat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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01.03.2023
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Erledigt
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Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss
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Vorberatung
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08.03.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit und unter welchen Bedingungen, eine herstellerunabhängige Beratungsstelle bei der OWT für Photovoltaik-Anlagen auf großflächigen Lager- und Fertigungshallen in Oberhausen eingerichtet werden kann.
- Die Verwaltung wird ferner gebeten, zu prüfen, ob und in welchem Umfang bei entsprechender Beratung, die Kenntnisse der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW, der Photovoltaikberatung der Energieversorgung Oberhausen AG und der Oberhausener Netzgesellschaft mbH eingebunden werden können.
Sachverhalt
Begründung
Der Solarkataster der LANUV weist auch für Oberhausen eine große Anzahl von Hallenflächen aus, die - falls tragfähig - theoretisch mit Photovoltaik-Anlagen belegt werden könnten, praktisch aber derzeit nicht belegt sind. Das Geoportal.nrw und - mit aktuelleren Luftaufnahmen - Google-Maps zeigen in Oberhausen aber derzeit nur wenige großflächige Ausbauten auf Hallendächern mit Photovoltaik-Anlagen.
Bei einer 80-prozentigen Belegung mit Photovoltaik-Anlagen werden ca. 4.300 MWh pro Jahr an Strom erzeugt und über 2.000 Tonnen CO2-Äquivalent gegenüber konventioneller Stromerzeugung pro Jahr eingespart.
Berücksichtigt man alle Oberhausener Hallen mit mehr als 3.000 qm, zeigt sich, dass insgesamt über 61 ha der Hallendächer nicht mit Photovoltaik-Anlagen belegt sind.
Bei einer 80-prozentigen Belegung mit Photovoltaik-Modulen könnten über 70.000 MWh pro Jahr erzeugt werden und damit über 28.000 Tonnen CO2-Äquivalent gegenüber konventionellen Kraftwerken pro Jahr erspart werden.
Bei Einfamilienhäusern kann nur bei besonderen Verbrauchsszenarien ein 50-prozentiger Eigenverbrauch erreicht werden. Im Durchschnitt sind dies nur 30 Prozent, 70 Prozent der erzeugten Leistung wird in das Stromnetz eingespeist und gemäß dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz vergütet.
Im gewerblichen Bereich fallen tagsüber Strombedarf und Stromproduktion weitgehend zusammen. Ein Eigenverbrauch, weit über 50 Prozent der jährlichen Leistung, ist hier oft möglich.
Die Beanspruchung einer Halle, durch die Montage einer Photovolatik-Anlage muss vorher genau geprüft werden. Die zusätzliche Dachlast von Photovolatik-Anlagen liegt zwischen 15 und 20 kg/qm.
Für den Betrieb müssen in einer Kostenrechnung Wartung, Reinigung, Versicherung, Steuern und das Recycling berücksichtigt werden.
Am Ende stünde die Entscheidung, welche Betreibermodelle bevorzugt werden: Eigenbetrieb, Dachverpachtung, Contracting oder Anlagenpacht. Die Einrichtung einer Photovolatik-Anlage stellt bereits ohne Förderung eine wirtschaftlich lohnende Investition dar. Dem steht aber am Anfang eine hohe Investitionssumme für Anschaffung, Installation und Betrieb entgegen.
Das EEG bietet hier eine Bezuschussung von Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien zum Photovolatik-Ausbau. Geregelt wird dies durch das NRW-Landesprogramm progres.nrw.
Die Einrichtung einer herstellerunabhängigen Beratungsstelle, die proaktiv auf die Eigentümer von großflächigen Hallenflächen zugeht, ist eine Entscheidung, die den Ausbau von PV-Anlagen erheblich beschleunigen würde.
Datengrundlage für diesen Antrag: Leitfaden zur Photovoltaik auf Dächern, Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz: NRW.ENERGY.
