Berichtsvorlage - M/17/3171-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Anlässlich der Beschlussfassung im Sportausschuss zur Umgestaltung zweier Stadien in moderne Sportstätten (A/17/2158-01) wurde seitens des Sportbereichs folgender Prüfauftrag umgesetzt:

 

Prüfung, welche Möglichkeiten bestehen, das

 

  • Arnold-Germar-Stadion und das
  • Haniel-Stadion

 

in moderne Sport- und Freizeitanlagen umzugestalten, die den aktuellen Anforderungen entsprechen und durch eine moderne Umgestaltung auch perspektivisch einen Mehrwert erhalten.

 

Rahmendaten:

 

Arnold-Germar Stadion

 

a)   Angesiedelter Verein

 

Abgesehen von sporadischer Nutzung des vorhandenen Naturrasenspielfelds durch den benachbarten Verein DJK Arminia Klosterhardt wird die Sportanlage ausschließlich durch den Ballspielverein Osterfeld 1919 e.V. (BV Osterfeld) genutzt. Hierzu existiert ein Überlassungsvertrag, der dem Verein verschiedene Sonderrechte (Errichtung und Betrieb von Vereinsgebäuden) einräumt. Der Verein besteht aus einer Fußball- und einer Tennisabteilung. Die Abteilung „Fußball“ umfasst aktuell rd. 300 Mitglieder. Derzeit werden 4 Herrenteams in den unteren Ligen (2 Kreisliga B und 2 Kreisliga C) und 2 Jugendteams (B und F-Junioren) gestellt. Die Abteilung „Tennis“ besteht aktuell aus 75 Mitgliedern.

 

b)   Flächenausstattung

 

Die Platzanlage umfasst ein Naturrasen-Großspielfeld (Hauptfeld) mit Flutlicht, einen (querliegenden) Naturrasen-Trainingsplatz sowie drei Tennisplätze. Das Naturrasen-Großspielfeld ist mit einer automatischen Bewässerungsanlage ausgestattet, verfügt jedoch über kein Drainagesystem. Das Stadion kann aufgrund des guten Bodenzustands überwiegend ganzjährig genutzt werden. Der BV Osterfeld nutzt neben der DJK Arminia Klosterhardt Belegungszeiten auf dem Wolfgang-Hoffmann-Platz (Kunstrasen) am Volksgartenweg.

 

c)   Eigentumsverhältnisse und aufstehende Gebäude

 

Die Grundstücksflächen befinden sich ebenso wie die Flutlichtanlage in städtischem Eigentum und sind dem BV Osterfeld zwecks Nutzung per Vertrag überlassen. Sämtliche Gebäude und Aufbauten (Sport- und Umkleidegebäude, Jugend-/Vereinsraum, Vereinsgebäude Tennis) befinden sich im Eigentum des Vereins. Die Tennisanlage wird vom BV Osterfeld unterhalten. Die Tennisabteilung betreibt gemeinsam mit dem Turnerbund Osterfeld (TBO) die Tennishalle Ecke Teutoburger Straße/Hans-Wagner Weg.

 

Haniel-Stadion

 

a)   Angesiedelter Verein

 

Die Sportanlage wird ausschließlich durch den Rasensportverein Glückauf Klosterhardt (RSV GA Klosterhardt) genutzt. Der Verein besteht aus einer Fußball- und einer Tennisabteilung. Die Abteilung „Fußball“ umfasst aktuell rd. 76 Mitglieder. Derzeit werden 2 Seniorenmannschaften (1 Kreisliga C und Alte Herren ohne Spielbetrieb) gestellt. Die Abteilung „Tennis“ besteht aktuell aus 56 Mitgliedern.

 

b)   Flächenausstattung

 

Die Platzanlage umfasst ein Naturrasen-Großspielfeld ohne Flutlicht, einen Tennen-Sportplatz mit Flutlicht sowie drei Tennisplätze. Das Naturrasen-Großspielfeld hat keinen DIN-gerechten Aufbau und verfügt weder über Bewässerung noch Entwässerung. Ein Umlaufbereich um das Spielfeld herum ist ebenfalls nicht vorhanden. Der Tennensportplatz ist ebenfalls in altem Zustand, verfügt jedoch über Flutlicht und eine kleine Stehtribüne. Das Stadion kann (bedingt) ganzjährig genutzt werden.

 

c)   Eigentumsverhältnisse und aufstehende Gebäude

 

Die Grundstücksflächen befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Oberhausen, sondern des Regionalverbands Ruhr (RVR). Zwischen Verein und RVR existiert ein gültiger Überlassungsvertrag, welcher jedoch aufgrund des Ablaufs der Vertragsdauer im Jahr 2023 neu zu verhandeln ist. Sämtliche Gebäude und Aufbauten (jeweils Sportfunktionsgebäude/Clubraum Fußball und Tennis) befinden sich im Eigentum des Vereins.

 

Vorüberlegungen:

 

  1. Dem vitalen Interesse der beiden Vereine folgend, die eigene Sportanlage -unter deutlicher Fokussierung auf die Errichtung eines Kunstrasenspielfelds (ergänzend oder als Ersatz)- zu modernisieren, drängt sich zunächst der Gedanke auf, beide Vereine unter Schaffung notwendiger Rahmenbedingungen auf einer Anlage zu konzentrieren. 

Diese in der Vergangenheit -unter Einbindung der betroffenen Akteure erfolgreich und größtenteils konsensual- praktizierte Vorgehensweise, Vereine auf einer neu sanierten und den jeweiligen Bedarfen angepassten Sportanlage zu konzentrieren und die im gleichen Zuge freiwerdende/n, in Jahre gekommene/n, Sportanlage/n zur Refinanzierung des neuen Standortes wirtschaftlich zu verwerten, stößt in vorliegender Konstellation an ihre Grenzen. Das Grundstück Haniel-Stadion ist nicht in städtischem Eigentum und kann somit auch keiner wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden. Das sonst schlüssige Argument der Haushaltskonsolidierung steht demzufolge weder grundsätzlich noch gegenüber den betroffenen Vereinen zur Verfügung.

 

  1. Während der BV Osterfeld einer gemeinsamen Nutzung des Arnold-Germar Stadions mit dem RSV GA Klosterhardt durchaus positiv gegenübersteht, wird dies vom RSV derzeit kategorisch abgelehnt. Der Traditionsverein hängt an „seiner“ Anlage in die durch die Vereinsmitglieder in der Vergangenheit mit viel Hingabe und Eigenleistung investiert wurde.

Wie oben beschrieben, stehen im Jahr 2023 Verhandlungen zwischen Verein und RVR zur Vertragsverlängerung an. Laut Aussage des RVR wird das Ob und die Dauer einer möglichen Verlängerung des Überlassungsvertrags auch unter Berücksichtigung der „Zukunftsfähigkeit“ des ansässigen Vereins beurteilt. In den vergangenen Jahren hat sich der Spielbetrieb des Vereins rasant nach unten entwickelt. Spielten noch vor 10 Jahren ca. 15 Senioren- und Jugendmannschaften auf der Sportanlage, existieren derzeit, wie oben beschrieben, aktuell lediglich 2 Seniorenteams. Die vertragliche Zukunft des Vereins am Standort ist insofern ungewiss.

 

  1. Der Zustand beider Anlagen ist zwar als „in die Jahre gekommen“ zu charakterisieren, gleichwohl ist die quantitative Infrastruktur für die aktuellen Bedarfe beider Vereine als auskömmlich zu bezeichnen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Mitnutzung des Wolfgang-Hoffmann-Platzes durch den BV Osterfeld. Eine gewisse Dynamik sowohl auf Seiten des RSV GA Klosterhardt als auch auf Seiten der Sportverwaltung in Form einer perspektivisch notwendigen Versorgung des Vereins ergäbe sich jedoch bei Nicht-Verlängerung des Vertrages, bzw. lediglicher Einräumung einer vertraglichen Übergangsfrist (≤ 2 Jahre) durch den RVR. Der Sportbereich befindet sich hier bereits im Austausch mit verantwortlichen Vertretern des RVR. Mit einer Positionierung ist erst Mitte des Jahres 2023 zu rechnen.

 

  1. Distanz nehmend zu der derzeit gegebenen auskömmlichen quantitativen Infrastruktur ist bei der Betrachtung der qualitativen Aspekte durchaus Raum für Verbesserungen auf beiden Sportanlagen erkennbar. Das Ob und Wie steht jedoch in deutlicher Korrelation zur sportlichen Zukunft des RSV GA Klosterhardt auf der Sportanlage Haniel-Stadion und zu einer im politischen Raum zu treffenden Priorisierung von Sportentwicklungsprojekten unter besonderer Berücksichtigung der Förderlandschaft ab 2024. Zu möglichen Optionen wird im Folgenden -unter Darstellung verschiedener Konstellationen- Position bezogen.

 

Optionen:

 

  1. Prämisse: Vertragsverlängerung zwischen RSV GA Klosterhardt und dem RVR (20 Jahre +x)

 

Vor dem Hintergrund einer langfristigen Vertragsverlängerung besteht auf Seiten des RSV GA Klosterhardt kein Handlungsbedarf hinsichtlich einer räumlichen Neuorientierung in Richtung der Sportanlage Arnold-Germar Stadion. Von Seiten der Sportverwaltung wiederum würde eindeutig konstatiert, dass zumindest aktuell, mit Blick auf die aktuellen Mitgliederzahlen und gemeldeten Mannschaften des Vereins, von unterhaltenden Maßnahmen abgesehen, investive Maßnahmen nicht darstellbar sind. Dies auch vor dem Hintergrund fehlender Eigentümerschaft bezogen auf Grundstück und vorhandene Aufbauten.

Hiervon unabhängig kann eine zukunftsfähige Ausgestaltung des Arnold-Germar Stadions auf Grundlage bereits existierender Entwurfsstudien/Planungsskizzen gemeinsam mit einem einzubindenden Architekten konkretisierend ins Auge gefasst werden. Die dann finalisierte Planung wäre mit Blick auf mögliche Förderprogramme des Jahres 2024 gemäß einer dann festgelegten Priorisierung und vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung in das entsprechende Förderantragsverfahren einzuspeisen.

 

  1. Prämisse: Keine Vertragsverlängerung zwischen RSV GA Klosterhardt und dem RVR, bzw. Einräumung einer Karenzphase (≤ 2 Jahre)

 

  1. In intensiven Verhandlungen mit dem Vorstand RSV GA Klosterhardt wären Möglichkeiten einer alternativen Unterbringung des Vereins nach Ablauf der Karenzphase zu eruieren. Sollte das Arnold-Germar Stadion als zukünftige Heimat des Vereins weiterhin kategorisch ausgeschlossen werden, wären Trainings-/Spielzeiten auf anderen Anlagen (z.B. Friesenhügel, Waldstadion, Sportzentrum Tackenberg) ergebnisoffen zu prüfen. In diesem Fall droht allerdings eine weitere Atomisierung des Vereins, durch dann fehlende soziale, vereinsindividuelle Identifikationsfaktoren wie sie beispielsweise durch ein Clubhaus und Sozialräume repräsentiert werden.

 

  1. Sollte sich der Verein vor dem Hintergrund einer möglicherweise labilen Vertragssituation (≤ 5 Jahre, ggfs. mit Berichtspflicht hinsichtlich der Vereinsentwicklung) entschließen auf die Platzanlage Arnold-Germar Stadion zu wechseln, ergäbe sich für die Sportanlage wiederum ein breites Spektrum an Möglichkeiten, angefangen beim Belassen des Status Quo, über Einbau eines Kunstrasenspielfeldes (ergänzend als Kleinspielfeld oder in Austausch des Naturrasenplatzes) bis hin zu einer kompletten Umgestaltung der Sportstätte hin zu einer modernen Sportstätte im Stile des Bewegungs- und Begegnungsparks Borbeck (s. a. Pkt. 1.)

 

 

Fazit und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise:

 

Haniel Stadion

 

Vor dem Hintergrund der oben dargestellten

 

  • Eigentumsverhältnisse,
  • labilen vertraglichen Situation zwischen RSV GA Klosterhardt und RVR,
  • ungewissen sportlichen Zukunft des Vereins,

 

empfiehlt der Sportbereich von einer Überplanung des Standortes zunächst abzusehen. Eine veränderte Einschätzung kann sich ergeben, sollte der Verein entgegen des gegebenen Trends zukünftig prosperieren und eine solide Vertragssituation (20 Jahre +x) mit dem RVR entstehen.

 

Arnold-Germar Stadion

 

Der Sportbereich empfiehlt eine Überplanung der Sportanlage unter Einbindung eines Architekten und aller relevanten Akteure aus den zur Verfügung stehenden Planungsmitteln des Jahres 2023. Die finalisierte Entwurfsplanung ist den politischen Gremien zur Beratung/Beschlussfassung zuzuleiten. Vor Einspeisung in das Antragsverfahren möglicher Förderprogramme für das Jahr 2024 ist eine Priorisierung der unterschiedlichen Sportentwicklungsprojekte einer politischen Beschlussfassung zuzuleiten.

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Anlagen

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