Berichtsvorlage - M/17/3138-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung (Stand 31.12.2022)

 

Die Verwaltung wurde vom Rat beauftragt eine Bildungskarte „MyCardOberhausen (MyCardO)“ einzuführen. Die sukzessive Einführung erfolgte ab 01.02.2021 und wurde Ende Mai 2021 abgeschlossen. Insgesamt wurden 12.883 Karten (Stand Ende Januar 2022) an leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (davon 6206 Schüler*innen; wovon 4.119 auf den Rechtskreis SGB II, 2.087 auf der Stadt zugeordneten Rechtskreise entfallen) ausgestellt.

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen besondere Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringen Einkommen berücksichtigen und ihnen Bildungsmöglichkeiten und Teilhabe an sozialen und kulturellen Aktivitäten bieten. 

Durch die Einführung der MyCardO soll die Inanspruchnahme der einzelnen Leistungsmodule erleichtert werden.

 

Jedes leistungsberechtigte Kind, Jugendlicher und junger Erwachsener bekommt die MyCardO ausgehändigt. Den Leistungsberechtigten stehen mit der MyCardO automatisch Leistungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen, Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kindertageseinrichtung (KTE) und Leistungen für die soziale und kulturelle Teilhabe zur Verfügung. Kosten für Lernförderung und mehrtägige Klassenfahrten werden in tatsächlicher Höhe bei Bedarf ohne bürokratische Hemmnisse auf der MyCardO zur Verfügung gestellt. Auf der Internetseite der MyCardO (www.bildungs-karte.org) sind aktuell 417 Registrierungen diverser Leistungsanbieter aus unterschiedlichen Bereichen wie Sport, Kultur, Schule, Kita und Lernförderung zu verzeichnen.

 

  1. Ausgabenstruktur

 

Die Zuständigkeit für Leistungsempfänger nach dem SGB II liegt beim Jobcenter Oberhausen; für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB XII oder bei Anspruch auf Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag bei der Stadt Oberhausen. Für das Jahr 2022 belaufen sich die BuT- Ausgaben für alle Rechtskreise auf 4.273.961,19 EUR*1.

 

Legt man anknüpfend an die Berichtserstattung des MAGS NRW die BuT-Ausgaben für das Jahr 2022 der Rechtskreise SGB II (Ausgabenanteil 2022 i. H. v. 3.261.133,83 EUR) und des Bundeskindergeldgesetzes (Ausgabenanteil i. H. v. 826.483,77 EUR) zu Grunde, sind die Gesamtausgaben i. H. v.  4.087.617,60 EUR erheblich zum Vorjahr (Gesamtausgaben i.H. v. 2.580.521,00 EUR) um 58 % gestiegen. Die Anteile für das gemeinschaftliche Mittagessen beinhalten mit 46 % und dem persönlichen Schulbedarf mit 27 % der Gesamtausgaben die größten Ausgabeposten. Überdimensional ist die Steigerung bei Ausflügen und mehrtägigen (Klassen)-Fahrten zum Vorjahr zu deklarieren (Ausgaben 2021 i. H. v. 85.774,13 EUR: Ausgaben 2022 in Höhe von 437.764,08 EUR).

 

Gesamtausgaben Rechtskreis SGB II und BKGG

Jahr

Jobcenter

Kommune  BKGG

Summe

2021

2.037.075,69 €

543.445,31 €

2.580.521,00 €

2022

3.261.133,83 €

826.483,77 €

4.087.617,60 €

 

 

 

 

Ausgaben der (Schul-)Ausflüge und (Klassen-)Fahrten

Jahr

Jobcenter

Kommune  BKGG

Summe

2021

60.259,76 €

25.514,37 €

85.774,13 €

2022

318.222,57 €

104.019,17 €

422.241,74 €

 

 

Die Änderungen der Rahmenbedingungen aus dem „Starke-Familien-Gesetz“ sowie u. a. die Erhöhung des persönlichen Schulbedarfs als auch der Wegfall des Eigenanteils beim gemeinschaftlichen Mittagessen tragen zur Steigerung der Ausgaben bei. Die Folgen der Corona Pandemie, Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, Energiekrise und steigende Inflation beeinflussen ebenfalls die Ausgabenentwicklung der Bildungs- und Teilhabeleistungen.

 

 

  1. Ausgabenentwicklung

 

Insgesamt ist eine signifikante Steigerung der Ausgaben im Rahmen von Bildung und Teilhabe zu verzeichnen. Analog zur Berichtserstattung des MAGS NRW haben sich die BuT-Ausgaben für die Rechtskreise SGB II und Bundeskindergeldgesetztes für das Jahr 2022 um 1.507.096,60 EUR erhöht.

 

Das Einsetzen diverser pandemiebedingten Faktoren und das Ausbrechen des Krieges in der Ukraine spiegelt sich in der Inanspruchnahme aller Leistungsmodule wieder. Möglichst unbürokratisch und schnell wurden insbesondere schulpflichtigen Kindern die Bildungs- und Teilhabeleistungen zur Verfügung gestellt. Leistungen wie Aktivitäten der soziokulturellen Teilhabe, mehrtägige Klassenfahrten, Ausflüge, Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen konnten pandemiebedingt nicht in Anspruch genommen werden. Klassenfahrten und Ausflüge wurden verschoben und nach Lockerung der pandemiebedingten Einschränkungen nachgeholt. Die Bedarfe an Lernförderung stiegen 2021 und die Kommunen hatten die Möglichkeit, die Lernförderung während der Pandemie flexibler einzusetzen. Beispielsweise fand Lernförderung im virtuellen Rahmen und in den Ferienzeiten statt, um die coronabedingten Lerndefizite schnellstmöglich auszugleichen. Durch das Einsetzen des Präsensunterrichts und vielen schulischen Fördermaßnahmen hat sich der Bedarf im Jahr 2022 reduziert.

 

Resultierend aus der Wiedereinführung des Präsenzunterrichts sowie der einfachen und unbürokratischen Handhabung der MyCardO stieg die Zahl der Schüler*innen, die das gemeinschaftliche Mittagessen in Anspruch nehmen. Bei Kindern in KTE’s ist die Anzahl rückläufig. Der Rückgang der Anzahl der Kindergartenkinder nach Lockerung der Coronamaßnahmen beim gemeinschaftlichen Mittagessen könnte an der ausgebrochenen Infektionswelle, insbesondere bei Kindergartenkindern, liegen.

 

Viele soziale und kulturelle Teilhabeangebote konnten aufgrund der Corona Pandemie nicht in Anspruch genommen werden. Zwar liefen (Vereins-) Mitgliedschaften während der Corona Pandemie weiter, jedoch klagen Vereine darüber, dass tendenziell die Mitgliederzahlen sinken. Die kriegsbedingte Inflationsrate und explodierenden Energiepreise haben generell Einfluss auf die Vereinskultur, was sich wiederum auch in der Inanspruchnahme wiederspiegelt. Aufgrund fehlender Planungssicherheit entfielen auch viele Ferienfreizeiten. 

 

 

  1. Entwicklung der einzelnen Module in allen Rechtskreisen:

 

3.1 Ausstattung mit dem persönlichen Schulbedarf

 

Bei einer differenzierten Betrachtung kann davon ausgegangen werden, dass der Schulbedarf von nahezu allen leistungsberechtigten Schüler*innen genutzt wird. Die Auszahlung des persönlichen Schulbedarfs erfolgt am Anfang eines jeden Schulhalbjahres automatisch. Einzig bei Schüler*innen, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, greift diese Automatik nicht. Hier ist ein Schulnachweis erforderlich. Bei 2.087 leistungsberechtigte Schüler*innen wurde der persönliche Schulbedarf seitens der Stadt Oberhausen 3.454-mal ausgezahlt; die Auszahlung des Jobcenters erfolgte 7.566-mal an 4.119 leistungsberechtigten Schüler*innen. Hier ist eine Gesamtsteigerung zum Vorjahr von ca. 9 % zu verzeichnen. Je nach Bewilligungszeitraum der Primärleistung ist davon auszugehen, dass alle Schüler*innen entsprechend der Bewilligungszeit den persönlichen Schulbedarf genutzt haben.

 

Auszahlung des persönlichen Schulbedarfs

 

Anzahl der Auszahlungen

Jahr

2021

2022

Kommune      

2811

3454

Jobcenter       

7306

7566

Gesamt

                         10117

                11.020

 

 

 

3.2 Anzahl der mehrtägigen (Klassen-)Fahrten und Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen (KTE)

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Tagesausflügen und mehrtägigen Fahrten ist, dass diese auch in Schule und Kindertageseinrichtung angeboten werden. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass fast alle Leistungsberechtigten bei Bedarf Ausflüge und Klassenfahrten in Anspruch nehmen. Die Gesamtanzahl der mehrtägigen (Klassen-)Fahrten ist insgesamt um ca. 233 % gestiegen, die der Ausflüge um ca. 297 %.

 

 

Anzahl ausgeführter (Klassen)Fahrten in Schulen und KTE

 

 

 

Anzahl

 

Jahr

2021

2022

Kommune

102

494

Jobcenter

435

1296

Gesamt

537

1790

 

 

 

Anzahl ausgeführter eintägiger Ausflüge in Schulen und KTE

 

Anzahl

 

Jahr

2021

2022

Kommune

184

896

Jobcenter

669

2492

Gesamt

853

3388                       

 

 

3.3 Lernförderung

Coronabedingt ist 2021 eine vermehrte Inanspruchnahme von Lernförderung zu verzeichnen. Eine Inanspruchnahme der Lernförderung bedingt einen durch die Schule festgestellten Bedarf der leistungsberechtigen Schüler*innen, was zur Folge hat, dass Lernförderung nur von einem Teil der Leistungsberechtigten in Anspruch genommen werden kann.  Bei Bekanntwerden des Bedarfs durch die Schule werden die Kosten für den Förderbedarf unbürokratisch mit Bewilligung über die MyCardO dem ausgewählten zertifizierten Lernförderanbieter zur Verfügung gestellt. Jede/r 10 bis 11 Schüler*in nimmt in den städtischen Rechtskreisen Lernförderung in Anspruch, bei Schüler*innen aus dem Rechtskreis SGB II jeder 6 bis 7.

 

Anzahl der Kinder mit Lernförderung

 

Anzahl

 

Jahr

2021

2022

Kommune

231

199

Jobcenter

1520

635

Gesamt

1751

834

3.4 Soziale und kulturelle Teilhabe

Die soziale und kulturelle Teilhabe ist das einzige Modul im Bildungs- Teilhabepaket, dessen Inanspruchnahme nicht an Bedingungen geknüpft ist. Leistungsberechtigte Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren haben Anspruch auf die soziokulturelle Teilhabe. Allen leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen stehen jährlich 180,00 EUR an Teilhabeleistungen zur Verfügung, über die nach eigenem Ermessen individuell verfügt werden kann. Die anbietenden Träger von Teilhabeleistungen sind im Sodexo Online Portal graduell angestiegen. Aktuell können Leistungsberechtigte unter 140 Anbietern sozialer und kultureller Teilhabe ein mannigfaltiges, breit gefächertes Angebot an sportlichen, sozialen, kulturellen und künstlerischen Angeboten auswählen. 

 

Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre mit soziokulturelle Teilhabe

 

Anzahl

 

Jahr

2021

2022

Kommune

              392

                      426

Jobcenter

           1053

                      959

Gesamt

           1445

1385

 

 

3.5 Gemeinschaftliche Mittagessen in Schule und Kindertageseinrichtung

 

Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen werden jedem leistungsberechtigten Kind, dass eine Kindertageseinrichtung oder Schule besucht, automatisch über die MyCardO zur Verfügung gestellt und können vom Träger bei Bedarf abgerechnet werden. Aufgrund der Normalisierung des Schulbetriebs nach den pandamiebedingten Schulschließungen stieg die Gesamtzahl der Inanspruchnahme beim gemeinschaftlichen Mittagessen bei Schüler*innen. Insgesamt hat die Anzahl der Schüler*innen, die am gemeinschaftlichen Mittagessen teilnehmen, um 75 % erhöht. Im Kita Bereich hingegen ist ein starker Rückgang zu verzeichnen.

 

 

Anzahl Schüler*innen

 

Jahr

2021

2022

Kommune

                1087

              834  

Jobcenter

                1035

            2876

Gesamt

                2122

            3710

 

 

Anzahl der Kindergartenkinder

 

Jahr

2021

2022

Kommune

407

449  

Jobcenter

2784

1061

Gesamt

3191

1510

 

 

 

 

3.6 Schülerbeförderungskosten

 

Die Datenerhebung der Schülerbeförderungskosten wurde nicht aufgeführt, da diese bei der Inanspruchnahme eine untergeordnete Rolle spielt. Schülerbeförderungskosten erhalten nur Schüler*innen, deren Schulweg zur nächstgelegenen Schule Entfernungsvoraussetzungen erfüllt oder aus anderen Gründen nicht zumutbar ist.

 

  1. Öffentlichkeitsarbeit

 

Zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit besteht enger Kontakt mit Kindergärten, Schulen, Stadtsportbund sowie Vereinen. Weiterhin konnte nach der Pandemiezeit der bei Besuchern*innen beliebte BuT Informationsstand wieder auf diversen Veranstaltungen, wie z. B. auf dem Weltkindertag und dem Spiel und Sportwochenende, erfolgreich eingesetzt werden. Für Familien mit geringen Deutschkenntnissen werden mehrsprachige Flyer vorgehalten. Im Foyer des Sozialrathauses werden in regelmäßigen Abständen Meetings für interessierte Akteure im Bereich Bildung und Teilhabe zum Dialog mit der Fachverwaltung angeboten.  

 

  1. Fazit


Ein Vergleich der Ausgaben als auch der Inanspruchnahme der einzelnen Module zu den Vorjahren ist aufgrund der Pandemieeinflüsse und den Auswirkungen des Krieges nur bedingt aussagekräftig. Jedoch gerade die widrigen Rahmenbedingungen haben gezeigt, wie positiv die Einführung der MyCardO zu bewerten ist.  Durch das unbürokratische Handling der auf der MyCardO zur Verfügung gestellten Leistungen konnten die leistungsberechtigten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene diese schnell und unproblematisch in Anspruch nehmen. Nach Etablierung des neuen Verfahrens fällt die Resonanz aller Beteiligten überwiegend positiv aus. Insbesondere der unbürokratische Abruf von Tagesausflügen, der gemeinschaftlichen Mittagessen und der soziokulturellen Teilhabe spezifisch deren Transparenz bei der Verfügbarkeit der vorhandenen Mittel sowie das vereinfachte Verfahren bei mehrtägigen Klassenfahrten fand bei den Trägern als auch bei Leistungsberechtigten positive Resonanz.

Die Fachverwaltung ist weiterhin bestrebt, Prozesse zu optimieren um durch eine verbesserte Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Chancen zu eröffnen, Fördermöglichkeiten und Hilfestellungen für ihre Entwicklung in Anspruch zu nehmen und somit einen Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut zu leisten.

Bedingt durch die in Kraft tretende neue Wohngeldreform ab 01.01.2023 kann auch für das Jahr 2023 von einer Steigerung der Ausgaben im Rahmen von Bildung und Teilhabe ausgegangen werden, da sich der Kreis der Bezugsberechtigten Kinder erhöhen wird. 

 

*1) Stand der Ausgaben am 03.02.2022; Abweichungen noch möglich da Verrechnungen bis zum 28.02.2023 (Jahresabschluss) ausführbar sind.

 

 

 

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