Antragsvorlage - A/17/2948-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird gebeten, ihrer gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen des „Übereinkommen(s) des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (kurz: „Istanbul-Konvention“, Zustimmung des Bundestages 17. Juli 2017, in Kraft seit 01.02.2018) nachzukommen und eine zentrale, anonymisierte Datensammlung aller erfassten Gewalttaten an Frauen und Mädchen in Oberhausen nach dessen Vorgabe anzulegen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die sogenannte Istanbul-Konvention (IK), „Konvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, trat bereits zum 01.02.2018 in Kraft.

 

Mit der Prüfung des Umsetzungsgrades der Stadt Oberhausen (Bezug: M/17/2554-01) wurde, neben vielen bereits umgesetzten Maßnahmen, im Kapitel 5 (S. 6 ff. des Berichtes) über das Fehlen einer zentralen Datensammlung von Fällen der Gewalt an Frauen berichtet. Aktuell werden die Daten, so der Bericht, lediglich jährlich dezentral seitens der Polizei, des Jugendamtes, der Frauenberatungsstelle, des Frauenhauses sowie von SOLWODI erfasst.

 

Laut Kapitel II, Artikel 11 – „Datensammlung und Forschung“ der IK „verpflichten sich die Vertragsparteien […] in regelmäßigen Abständen einschlägige genau aufgeschlüsselte statistische Daten über Fälle von allen in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Formen von Gewalt zu sammeln“.

(Hrsg.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Referat Öffentlichkeitsarbeit (2019): Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 (Istanbul-Konvention), Rostock, DT: Publikationsversand der Bundesregierung)

 

Daher wird die Verwaltung beauftragt, die zentrale Datensammlung „Gewaltfälle im Rahmen der IK“ anzulegen, um den Umsetzungsstand der eingegangenen Verpflichtungen umfassender zu erfüllen.

 

Die anonymisierte Statistik möge im Anschluss im Rahmen der Berichterstattung in den zuständigen Ausschüssen vorgelegt und zur weiteren Arbeit zu Verfügung gestellt werden.

 

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.

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