Beschlussvorlage - B/17/3040-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anregungen und diesbezügliche Stellungnahmen der Verwaltung) zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf Grundlage des vorliegenden Planentwurfs für das Änderungsverfahren zum RFNP 53 GE -Gewerbepark Schalke-Nord-.

 

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

 

b) Klimarelevanz in der Beschlussvorlage

 

    ja   [ ]

 

    nein  [ X ]  Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans

     betrifft das Gelsenkirchener Stadtgebiet. Im Übrigen

können aus dem Regionalen Flächennutzungsplan keine Baurechte abgeleitet werden. Dazu sind ent-

sprechende Bebauungsplanverfahren erforderlich.

 

 

c) Sonstige  Keine

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Sachverhaltsdarstellung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 20.06.2022 nach Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP am 29.04.2022 die Aufstellung des Änderungsverfahrens 53 GE beschlossen. Auf Grundlage der gleichlautenden Ratsbeschlüsse in den übrigen RFNP-Städten wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum von 22.08.2022 bis 22.09.2022 durchgeführt.

 

Die RFNP-Änderung Nr. 53 GE -Gewerbepark Schalke-Nord- bereitet die Wiedernutzung eines weitgehend brachgefallenen Gewerbeareals vor. Im RFNP ist eine Fläche für einen örtlichen Hauptverkehrszug dargestellt, der nicht mehr gebaut werden soll. Die Fläche des Hauptverkehrszuges wird in die umgebenden Nutzungen (GIB bzw. gewerbliche Baufläche und AFAB bzw. Grünfläche) integriert.

 

Bei dem Änderungsverfahren haben sich die Planungsziele und -inhalte auf Grundlage der frühzeitigen Beteiligung nicht geändert.

 

Weiteres Verfahren

 

Die öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats erfolgt für das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 und § 41 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW). Für eine Verlängerung der Regelfrist liegt kein wichtiger Grund vor (Planverfahren ohne besondere Komplexität).

 

Die Beteiligung der öffentlichen Stellen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für die Dauer eines Monats erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 13 und § 41 LPlG NRW. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird die Planänderung zum abschließenden Feststellungsbeschluss erneut in die Gremien der beteiligten Städte eingebracht und im Anschluss zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.

 

 

 

 

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Anlagen

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