Beschlussvorlage - B/17/3147-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Mensa an der Jacobischule im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitelsdes Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW II)hier: Überplanmäßiger Mittelbedarf
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Eigenbetrieb SBO
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- A. Kußel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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07.03.2023
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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09.03.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.03.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Finanzstelle | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
330003010100502 | KIF II Jacobischule | 785100 | Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen | 260.000,00 |
Deckungsvorschlag:
Mehreinzahlungen in Höhe von 132.000,00 EUR bei gleicher Finanzstelle und Finanzposition 681003 (Investitionszuweisungen vom Bund – KIF) sowie Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit in Höhe von 128.000,00 EUR. Eine Kompensation wird im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird beachtet.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache-Nr.: B/16/1783-01
„Durchführung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes“
Drucksache-Nr.: B/16/4160-01
„Maßnahmenplanung Erweiterung Offene Ganztagsbereiche und Mensen an Schulen im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW II) und „Gute Schule 2020“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
b) Sonstige
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [ X ] Begründung: Hierbei handelt es sich um einen Finanzierungsbeschluss eines bereits in Umsetzung befindlichen Ratsbeschlusses (Umsetzung Neubau Mensa).
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (Ergänzung um Kapitel 2), und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2018, 20.560.701,00 EUR für das Kapitel 2 (KInvFöG NRW II). Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für Investitionsmaßnahmen rd. 22,845 Mio. EUR zur Verfügung.
Den Auszahlungen stehen Einzahlungen in Form von Zuschussmitteln des Bundes gegenüber. Die aktuelle Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme sieht förderfähige Ausgaben in Höhe von 1.300.000,00 EUR vor, wobei ein Zuschuss in Höhe von 90 % durch das KInvFöG NRW möglich ist. Dies entspricht einer Förderhöhe von 1.170.000,00 EUR bei einem gleichzeitigen Eigenanteil von rund 130.000,00 EUR zzgl. der Honorarkosten gemäß der gültigen HOAI.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung Anfang Oktober 2022 wurde noch von einer Mittelabflussprognose in Höhe von 600.000,00 EUR in 2022 ausgegangen zumal die nachträglich eingeplante Lüftungsanlage Ende Oktober/Anfang November 2022 geliefert und eingebaut werden sollte. Die begleitenden und nachfolgenden Arbeiten wurden hierauf ausgelegt und in der Prognose erfasst.
Aufgrund der bundesweiten Materiallieferschwierigkeiten hat sich die Auslieferung der Lüftungsanlage kurzfristig erneut verzögert. Die erwarteten Baufortschritte und damit auch die Rechnungslegungen konnten nicht mehr erreicht werden. Folglich sind in 2022 lediglich rund 235.000,00 EUR ausgezahlt worden. Um die Liquidität bis zur Bestätigung der o. g. Kostenberechnung zu wahren, wurden vorab 100.000,00 EUR überplanmäßige Mittel bereits für 2023 bereitgestellt.
Unter Beachtung der Gesamtbaukosten von rund 1.300.000,00 EUR und bisherigen Zahlungen in 2021 und 2022 in Höhe von rund 440.000,00 EUR besteht bei dem derzeitigen Haushaltsansatz 2023 von 600.000,00 EUR (inkl. der bereits bewilligten überplanmäßigen Mittelbereitstellung aus Januar) ein weiterer überplanmäßiger Mittelbedarf von 260.000,00 EUR. Die Maßnahme soll bis voraussichtlich Ende Juni abgeschlossen sein.
Die Gelder sind zur Beendigung und Abrechnung der Maßnahme zwingend erforderlich.
