Beschlussvorlage - B/17/3078-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Auf die Vorberatung durch den Schulausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss wird gemäß § 1 Abs. 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister vom 14.12.2021 verzichtet.

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von 620.000,00 EUR EUR im Deckungsring D40050014 – DR Fremdleistungen Förderschulen im Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben, Auftrag 330003010500 - Förderschulen, Kostenart 543188 FL Beschaffungswesen, für das Haushaltsjahr 2022 zu.

 

Deckungsvorschlag

 

Ertrag/Einzahlung im Auftrag 330003010907 - Pandemie, Kostenart 414100 - Zuweisungen vom Land 69.393,60 EUR durch Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 05.07.2022 und 210.627,25 EUR durch Bescheid vom 12.01.2023, mithin 280.020,00 EUR. Die zweite Summe wird in Kürze angewiesen.

Einsparungen bei der Kostenart 543188/543115 – Deckungsring FL Beschaffungswesen im

 

PB 03 - Schulträgeraufgaben wie folgt:

 

Produkt 030101 Grundschulen    22.000,00 EUR

Produkt 030103 Realschulen    92.500,00 EUR

Produkt 030104 Gymnasien      2.400,00 EUR

Produkt 030106 Gesamtschulen      4.200,00 EUR

Produkt 030109 Allg. Schulangelegenheiten    69.800,00 EUR

 

Einsparung bei der Kostenart 543187 – Aufwendungen für Schulgirokonten – im PB 03 -

Schulträgeraufgaben:

 

Auftrag: 330003010300 Realschulen    27.000,00 EUR

Auftrag: 330003010400 Gymnasien      1.400,00 EUR

Auftrag: 330003010700 Berufskollegs    38.800,00 EUR

 

Einsparungen bei der Kostenart 527198 – Aufwendungen für Nutzungsentgelte / Ausstattungsgüter

 

Auftrag 330003010100 Grundschulen    21.200,00 EUR

Auftrag 330003010300 Realschulen    17.680,00 EUR

Auftrag 330003010400 Gymnasien    35.600,00 EUR

Auftrag 330003010600 Gesamtschulen      7.400,00 EUR

   insgesamt: 339.980,00 EUR

 

 

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [ X ] Begründung: Die Beschlussvorlage hat keine Auswirkungen auf das Klima.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Schulträger ist gemäß § 79 Schulgesetz NRW verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Außerdem ist u. a. eine am allgemeinen Stand der Technik orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Die für die Lehrmittel erforderlichen Beschaffungsvorgänge werden aus der Kostenart 543188 - FL Beschaffungswesen (a), die entstehenden Aufwendungen für Portokosten aus der Kostenart 543115/ FL Postaufwendungen (b) getätigt. Diese Kostenarten sind je Schulform zu einem Deckungsring zusammengefasst.

 

 

Deckungsring

Budget

Rechnungsergebnis 2022

Förderschule

1.848.560 EUR

2.467.699,78 EUR

 

Somit ergibt sich beim Deckungsring D40050014 DR Fremdleistungen Förderschulen ein Mehrbedarf von 620.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2022.

 

(a) FL Beschaffungswesen (Bestandteile)

 

Beschaffungen von Ge- und Verbrauchsgütern

 

Bei diesen Beschaffungsvorgängen handelt es sich um Anforderungen von Dienstleistungen, wie z. B. das Stimmen von Klavieren, Reparaturen von Sportgeräten und u.a. technischen Geräten (Spülmaschinen, Kühl- Gefrierschränke usw.), Reinigen und Reparieren von Sonnenschutzvorhängen, aber auch Beschaffungen von Standardbüromaterial oder Lehr- und Lernmittel, wie Zeugnispapier, Klassenbücher, Reinigungs- und Erste-Hilfe-Material, Tische, Stühle, Stahlschränke sowie weitere Kleinmöbel, bis zu einem Nettoeinzelwert von 250,00 € und anderes mehr. Des Weiteren wird an acht weiterführenden Schulen Personal (sog. Küchenkräfte) eingesetzt. Die Kosten hierfür betragen 243.730 EUR im Jahr.

 

Beschaffungen im Bereich Druck und Grafik

 

Die Erstellung von Publikationen, Vordrucken etc. über die SBO durch eine Beauftragung Dritter. Die Abrechnung erfolgt über die Kostenart 543188 FL Beschaffungswesen.

 

Durchlaufende Posten / Schülerfahrten

 

Ein Sonderfall zur Beschaffung von Dienstleistungen ergibt sich aus der Behindertenbeförderung der Oberhausener Schüler-/innen. Die Beschaffungen finden durch die SBO im Namen und auf Rechnung der Stadt Oberhausen statt. Die SBO bezahlt die Rechnungen der jeweiligen Busunternehmen und lässt sich die Beträge monatlich durch die Stadt Oberhausen erstatten. Der Hintergrund ist dem Umsatzsteuergesetz geschuldet. Nur so lassen sich für diese Dienstleistungen die reduzierten Umsatzsteuersätze von 7% realisieren.

Gleiches für die sog. „Schulsozialmilch“ sowie die Mittagsverpflegung der Schillerschule.

 

Beförderung

 

Die Schülerbeförderung ist eine Pflichtaufgabe, Grundlage ist die Schülerfahrkostenverordnung. Die Schülerbeförderung unterliegt aufgrund von Stundenplanänderungen, hinzukommenden Schülerinnen und Schülern im laufenden Schuljahr, ständigen Veränderungen. Diese Beförderungen werden alle zwei Jahre ausgeschrieben, zuletzt für das Schuljahr 2022/2023.

 

Die wesentlichen Mehraufwendungen resultieren aus den Beförderungskosten. Diese sind in zwei unterschiedlichen Sachverhalten zu unterteilen.

 

  1. Beförderung von maskenbefreiten Kindern

 

Bei Vorlage eines Attestes in der Corona-Pandemie ist eine Einzelbeförderung der Schüler*innen an die Schillerschule notwendig geworden. Die dafür entstandenen Mehraufwendungen betragen 280.020,85 EUR. Diese Aufwendungen werden über ein Förderprogramm des Landes zu 100 % refinanziert. Der Bescheid für die Zeit vom 01.08. – 31.12.2022 ist am 17.01.2023 im Bereich 3-3/Schule eingegangen. Diese Erträge werden zur Deckung des nunmehr erforderlichen überplanmäßigen Aufwandes herangezogen. In Summe werden seit dem 01.08.2022 seit Schuljahresbeginn 25 Schüler*innen der Schillerschule befördert. Der Tagessatz der Einzelbeförderungen beträgt zwischen 40 EUR und 160 EUR. Gemäß Veröffentlichung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen entfällt zum 01.02.2023 die Pflicht zur Isolierung und somit auch die Einzelbeförderungen.

 

  1. Beförderung der übrigen Schüler*innen

 

Zum Schuljahresbeginn 2022/2023 wurden auch die erforderlichen Fahrten zur Glück-Auf-Schule über die SBO ausgeschrieben. Hierbei handelt es sich um 62 Schüler*innen. Diese werden zu einem Tagessatz zwischen 24 EUR und 64,20 EUR befördert.

 

Zum Schuljahresanfang 2022/2023 teilte das Fahrunternehmen, das den Zuschlag für die Glück-Auf-Schule bekommen hatte, einen Tag vor Schulbeginn mit, dass der Auftrag zurückgegeben wird und keine Fahrten stattfinden. Aufgrund der Kurzfristigkeit war keine neue Ausschreibung möglich. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler erfolgte durch Einzelaufträge an ortsansässige Taxiunternehmen. Dadurch fallen bei der Schülerbeförderung höhere Fahrtkosten an. Hinzu kommen die allgemeinen Preissteigerungen (z. B. höhere Benzinpreise).

 

Bisher wurde auf eine neue Ausschreibung verzichtet, da es lediglich einen Bewerber für die Schülerbeförderung gab und dieser sein Angebot zurückgezogen hat. Eine neue Ausschreibung ist mit der SBO abzustimmen.

 

 

(b)   FL Postaufwendungen

 

Über die Kostenart 543115/ FL Postaufwendungen werden die tatsächlich anfallenden Portokosten von der SBO in Rechnung gestellt.

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