Beschlussvorlage - B/17/3155-01
Grunddaten
- Betreff:
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Aufnahme „die kurbel – Katholisches Jugendwerk gGmbH“ in die Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Hartmut Nebel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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01.03.2023
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Kurbel – Katholisches Jugendwerk gGmbH hat die Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII beantragt. Gemäß der Verabschiedung der Geschäftsordnung zur Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII durch den Jugendhilfeausschuss vom 28.04.2021 (Vorlage B/17/0553-01) hat der Jugendhilfeausschuss die Aufnahme weitere Mitglieder im Plenum der Arbeitsgemeinschaft zu beschließen. Mit Verabschiedung der Geschäftsordnung wurden die Kriterien für die Aufnahme, sowohl anerkannter Träger der freien Jugendhilfe als auch Träger geförderter Maßnahmen, beschlossen. Demnach haben die Träger folgende Kriterien zu erfüllen:
- Keine Vertretung durch einen Wohlfahrtsverband
- Geschäftssitz in Oberhausen
- Betriebsgröße (ab 50 Mitarbeiter/innen in VZÄ)
- aktive und verlässliche Mitgestaltung der Oberhausener Jugendhilfelandschaft
Die Kurbel – Katholisches Jugendwerk gGmbH ist als anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII in unterschiedlichen Feldern der sozialen Arbeit tätig. Im Bereich der Kinder und Jugendhilfe engagiert sich der Träger insbesondere in den Bereichen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendwerkstätten, Schulsozialarbeit, Offene Ganztagsschule sowie der Kinderbetreuung in besonderen Fällen (Brückenkindergärten).
Nach Prüfung durch die Fachverwaltung erfüllt der Träger alle o.g. Kriterien. In der Plenumssitzung der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII vom 13.02.2023 wurde die Aufnahme des Trägers einvernehmlich befürwortet.
