Beschlussvorlage - B/17/3115-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Eilentscheidung über die Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindergartenjahr 2023/24
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Ridders
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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01.03.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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13.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Weil es sich um einen Fall äußerster Eilbedürftigkeit handelt, trifft der Haupt- und Finanzausschuss an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen folgende Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S.1 GO NRW:
- Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen beschließt die in der Anlage 2 und 3 aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2023/24 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.
- Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde für das KJ 2023/24 mit den freien Trägern die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in KTE ausgehandelt. Für die vereinbarten Platzausweitungen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt übernimmt die Stadt Oberhausen, wie in den vergangenen KJ auch, den Trägeranteil mit 110 Prozent der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen. Der Aufwand an städtischen Zuschüssen für zusätzliche Platzausweitungen für freie Träger beträgt rund 230.330,-- EUR p.a., die bei der Haushaltsplanung 2023 berücksichtigt wurden.
- Insgesamt sind 273 Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet Oberhausen im Kindergartenjahr (KJ) 2023/24 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) tätig.
- Bis zum Termin der tatsächlichen Anmeldung der Plätze beim LVR am 15.03.2023 kann es noch zu Veränderungen des Gesamtergebnisses kommen, wenn Umsetzungshemmnisse bekannt werden oder kurzfristig noch zusätzliche Platzangebote geschaffen werden müssen. Dies kann vereinzelt der Fall sein, wenn Kinder beispielsweise vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder ein Anspruch auf einen inklusiven Betreuungsplatz festgestellt wird. Die Verwaltung wird ausdrücklich ermächtigt diese bei der Mittelbeantragung beim LVR zu berücksichtigen.
- Der Beschluss vom 17.02.2020 (Drucksache B/16/5423-01) zur plusKITA-Förderung gemäß § 44 und § 45 KiBiz wird fortgesetzt. Hierin wurden die Kriterien zur Verteilung der Landeszuschüsse und die Weiterleitung der Landesmittel an die Träger festgelegt.
Die an die freien Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden bei der Haushaltsplanung 2023 beim Produkt 060101 – Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 – Betriebsführung, Kostenart: 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe 53.997.190,-- EUR berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2023 sind beim Auftrag 310106010104 „Tagespflege“ unter der Kostenart 414200 „Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ in Höhe von insgesamt 1.376.680,-- EUR veranschlagt, die unter der Kostenart 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen“ zu verausgaben sind. Unter dieser Kostenart sind für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt 15.041.520,-- EUR berücksichtigt.
Konsequenzen
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [ x ]
Begründung: Der Beschluss zur Angebotsstruktur in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege hat auf die im Klimacheck genannten Faktoren keine Auswirkung.
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
1. Planungsverfahren
Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie trägt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter anderem die Planungsverantwortung für die Ausgestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte in der Kindertagesbetreuung.
Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes im Jahre 2007 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für jedes Kindergartenjahr eine bedarfsgerechte Planung der Betreuungsplätze und -umfänge zu erstellen. Diese sozialräumliche Planung legt für das kommende Kindergartenjahr fest, welche Platz- bzw. Gruppenformen mit welchen Betreuungsumfängen in den Einrichtungen angeboten werden sollen. Somit soll der Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung (sowohl Kindertageseinrichtungen als auch Kindertagespflege) ab einem Jahr bis zur Einschulung gesichert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind ebenfalls unter einjährige Kinder zu berücksichtigen.
Die Planung ist zum 15. März eines jeden Jahres (gemäß § 24 Abs. 1 KiBiz) mit der Meldung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) abzuschließen, um die erforderlichen Betriebsmittel gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu erhalten. Die Meldung beim LVR erfolgt auf der Grundlage der Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen.
Wie in jedem Jahr ist ein Vorschlag zur künftigen Angebotsstruktur der Oberhausener Kindertageseinrichtungen vom Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie der Stadt Oberhausen gemeinsam mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in einem mehrstufigen Planungsprozess erarbeitet worden. Die Planungsphase begann im September 2022 nach der Aufnahme der neuen Kinder in die Oberhausener Kindertageseinrichtungen. In diesem Planungsprozess wurde auch dem Jugendamtselternbeirat am 13. Dezember 2022 das Verfahren sowie eine vorläufige Planung der Betreuungsplätze und –umfänge zur Information vorgestellt.
Die Grundlagen und Ziele der Planung für das KJ 2023/24 sind folgende:
- Die Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, also unter Berücksichtigung der Trägervielfalt und -autonomie.
- Die Sicherstellung eines inklusiven Platzangebotes.
- Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung ab drei Jahren bis zum Schuleintritt.
- Die Sicherung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr.
- Die Bezugnahme auf die für das KJ 2023/24 erstellte Bedarfskalkulation.
- Die Zweckbindung der Investitionsfördermittel für U3-Plätze (Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Inbetriebnahme von investiv geförderten U3-Plätzen vom 22.02.2013) unter besonderer Berücksichtigung des § 55 Abs. 2 KiBiz.
- Die Berücksichtigung der in der jeweiligen KTE verbleibenden Kinder, die nicht zum kommenden KJ in die Schule wechseln.
- Die von den Eltern benannten Bedarfe bei den Anmeldungen in KTE und KTP im online Vormerksystem Little Bird.
- Die Absichten und Möglichkeiten des jeweiligen Trägers Plätze vorzuhalten.
- Die Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebotsprofile.
- Der Umgang mit dem Mangel an Fachkräften.
2. Bedarfsentwicklung
Wie in der Vorlage „Sachstand zum weiteren Ausbau der Angebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege“ (Drucksache M/17/2968-01) dargelegt, ist mit 11.836 in Oberhausen lebenden Kindern, die einen Rechtsanspruch auf einen Platz in Kindertagesbetreuung haben, zu planen. Hierbei sind die Zahlen zum 31.12.2021 sowie Prognosewerte für die noch nicht geborenen Kinder des Bereichs Statistik und 122 Kinder aus der Ukraine (50% zum Stichtag 18.07.2022) berücksichtigt. Die Anzahl der Kinder teilt sich in 5.127 Kinder unter drei Jahren und 6.709 Kinder über drei Jahren auf.
Auf Grund des Nachfrageverhaltens und der Anzahl der unversorgten Kinder wurde die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren um fünf Prozentpunkte auf nun 52 Prozent angehoben. Die Versorgungsquote für Kinder ab drei Jahren wurde bei 96 Prozent belassen. Hieraus folgt, dass im KJ 2023/24 für Kinder unter drei Jahren 2.666 Plätze und für Kinder über drei Jahren 6.440 Plätze benötigt werden, um die Versorgungsquote zu erfüllen und damit ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Mit 6.492 Plätzen für Kinder über drei Jahren ist die Zielquote hier um 0,77 Prozent leicht übererfüllt. Bei den Kindern unter drei Jahren beträgt die Anzahl der für das kommende Kindergartenjahr anzumeldenden Plätze 2.387, was einer Versorgungsquote von 46,56% entspricht und damit von der Zielquote noch ein deutliches Stück entfernt ist. Der Ausbau von Plätzen auch für Kinder unter drei Jahren wird wie in der Vorlage „Sachstand zum weiteren Ausbau der Angebote in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege“ (Drucksache M/17/2968-01) weiter vorangetrieben.
Die gute Quote bei den Kindern über drei Jahren wird durch Platzausweitungen erreicht. Im KJ 2023/24 können durch die Ausweitungen 323 Plätze (322 ü3, einer u3) zusätzlich angeboten werden. Hierbei handelt es sich in fünf Fällen um Plätze, die durch Einzelanträge beim LVR genehmigt werden müssen. Alle anderen Plätze werden im Rahmen der Betriebserlaubnis (§28 Abs. 2 KiBiz) nach den individuellen Möglichkeiten der jeweiligen Einrichtung verteilt auf nahezu alle Oberhausener KTE angeboten.
Die zusätzlichen Platzausweitungen sind für die freien Träger mit erhöhten Betriebskosten verbunden. Da die freien Träger sich nicht in der Lage sehen, diese Mehrkosten zu tragen, wurde mit ihnen vereinbart, dass die Stadt Oberhausen als Gewährleistungsträger für den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz den Trägeranteil für die zusätzlich zur Verfügung gestellten Plätze im kommenden Kindergartenjahr, wie in den vergangenen KJ auch, zu 110 Prozent übernimmt.
In der Platzplanung enthalten sind zwei Erweiterungsbauten sowie fünf Neu-/Umbauprojekte, deren Fertigstellung zum Start bzw. im Laufe des KJ 2023/24 anvisiert ist und für die daher zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Betriebsmittel beim LVR zu beantragen sind. Insgesamt 635 Plätze können hierdurch geschaffen werden, davon 145 Plätze u3 und 490 Plätze ü3 (vgl. Drucksache M/17/2968-01).
In der Übersicht zur Verteilung der Plätze sind auch Plätze enthalten, in denen Kindertagespflegepersonen Kinder über drei Jahren (weiter)betreuen, die keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhalten haben. Hiermit leisten die Kindertagespflegepersonen einen wichtigen Beitrag, zur Sicherung von Betreuungsplätzen, die in die Versorgungsquote einfließen. Außerdem zur Information aufgeführt sind die Plätze im Kombi-Modell, die nicht in die Versorgungsquote eingerechnet wurden, da dann Plätze doppelt Berücksichtigung finden würden.
Für die Platzplanung und insbesondere die Perspektive, wie viele Plätze zukünftig gebraucht werden, ist die Zahl der Kinder mit Behinderung, die einen Inklusionsplatz belegen, zu berücksichtigen, da in den meisten Fällen eine Gruppenstärkenabsenkung Anwendung findet. Das heißt, ein Kind belegt zwei Plätze. Die Zahl der Kinder mit Behinderung, die die entsprechende Anerkennung haben und für die durch die KTE BTHG-Mittel beantragt wurden/werden, beträgt im KJ 2023/24 284 und ist damit steigend (KJ 2022/23: 263, KJ 2021/22: 219).
Zunehmende Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Platzangebotes hat der Fachkräftemangel. Dies wird bei den Platzausweitungen deutlich, die von den Trägern in geringerem Umfang als in der Vergangenheit angeboten werden können, da sie vor der Herausforderung stehen, die entsprechenden Fachkraftstunden für die erhöhte Kinderzahl vorzuhalten. Des Weiteren wirkt sich der Mangel an Fachkräften auch auf die Inbetriebnahme von neuen Einrichtungen aus, die u.U. aus diesem Grund erst später oder zunächst in geringerem Umfang (Anzahl der Gruppen und/oder Stundenumfang) öffnen können.
Die Facharbeitsgruppe KTE/KTP nach §78 SGB VIII hat zu diesem Thema bereits mehrere Sondersitzungen durchgeführt und sich darauf verständigt, das Thema als ständigen Tagesordnungspunkt in ihren Regelsitzungen aufzunehmen, mit dem Ziel gemeinsame Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung zu entwickeln. Aktuell arbeitet die FAG daran, einen Imagefilm zur Information und Gewinnung von Fachkräften mit dem Fokus frühkindliche Bildung in Oberhausen zu erstellen.
3. Zusammenfassung des Planungsergebnisses
Zusammengefasst sind mit der weiter entwickelten Struktur der Kindertageseinrichtungen und der Angebote in Kindertagespflege für das KJ 2023/24 folgende gesamtstädtische Ergebnisse verbunden:
Die Gesamtzahl der Betreuungsplätze in Oberhausen beträgt 8.879.
Die Zahl der Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Oberhausener Kindertageseinrichtungen beträgt im kommenden KJ 6.412 Plätze. Zusätzlich werden in Kindertagespflege 80 Plätze angeboten Das entspricht einer Versorgungsquote von 96,77 Prozent.
Für Kinder unter 3 Jahren werden 2.387 Plätze vorgehalten. Davon 1.317 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 1.070 Plätze in der Kindertagespflege. Das entspricht einer Versorgungsquote von rund 46,56 Prozent. Die Zielquote von 52 Prozent Versorgungsquote wird noch nicht erreicht.
Das Platzangebot für Kinder mit Behinderungen in inklusiver Betreuung ist im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen und umfasst 284 Plätze davon 4 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Unterjährig könnte sich die Zahl der zu betreuenden inklusiven Kinder erweitern, falls in Einzelfällen der Anspruch auf Eingliederungshilfe festgestellt wird. Die Finanzierung über eine erhöhte Kindpauschale wird dann durch Nachmeldung beim LVR zum 01.02. sowie zum 31.07. eines jeden Jahres sichergestellt. Sofern das Modell ‚Gruppenstärkenabsenkung‘ umgesetzt wird, müssen die Einrichtungen eine solche zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber zum nächsten KJ umsetzen. Sofern das Modell ‚zusätzliches Personal‘ umgesetzt wird, so muss auch dieses zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgehalten werden.
In der Platzplanung enthalten sind zwei Erweiterungsbauten sowie fünf Neu-/Umbauprojekte, deren Fertigstellung zum Start bzw. im Laufe des KJ 2023/24 anvisiert ist. (vgl. Drucksache M/17/2968-01)
Nach Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses als Eilentscheidung für den Rat der Stadt zu den Angebotsprofilen Oberhausener Kindertageseinrichtungen für das KJ 2023/24 sowie den 273 Kindertagespflegepersonen, die im Stadtgebiet Oberhausen tätig sind, wird der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie diese fristgerecht zum 15.03.2023 dem Land Nordrhein-Westfalen zuleiten. Eine Bestätigung durch das Landesjugendamt (gesicherter Zeitpunkt für den Abschluss von Betreuungsverträgen mit Eltern) ist nicht vor Mai 2023 zu erwarten.
Über den Stand der aktuellen Ausbauplanung berichtet die Fachverwaltung wie gewohnt fortlaufend im Jugendhilfeausschuss.
Anlagen
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(wie Dokument)
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