Beschlussvorlage - B/17/3074-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt nimmt die als Anlage beigefügte Anregung des Integrationsrates gem. §27 Abs.8 GO NRW zur Kenntnis.

 

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Anregung unter der aktiven Beteiligung der Förderprogramme des Bundes „Demokratie leben“ und des Landes „NRWeltoffen“ zu prüfen und den politischen Gremien einen Vorschlag vorzulegen.
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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [x]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [x] Begründung: Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf das Klima.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Rat und Integrationsrat sollen sich laut Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen. Der Integrationsrat kann sich darüber hinaus mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorzulegen. Der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm dazu das Wort zu erteilen (§27 Abs. 8 GO NRW).

 

Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 eine Anregung gem. §27 Abs.8 GO NRW beschlossen, die dem Rat der Stadt zur Beratung vorgelegt wird.

 

Es handelt sich hierbei um die Anregung mit dem Titel „Gemeinwesenarbeit als Demokratisierungsarbeit am Beispiel Oberhausen-Lirich, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist.

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Anlagen

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