Beschlussvorlage - B/17/3025-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte geänderte Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats.

 

 

Bezug

Drucksachen-Nr.

B/16/5538-01 Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats

B/15/3361-01 Einrichtung eines Gestaltungsbeirats

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksachen-Nr.

B/16/5538-01 Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats

B/15/3361-01 Einrichtung eines Gestaltungsbeirats

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  []

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige  Keine

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [x] Begründung:

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt hat am 7. April 2014 beschlossen den Gestaltungsbeirat der Stadt Oberhausen einzurichten. Seit Februar 2015 tagt der Gestaltungsbeirat 4-6-mal im Jahr.

 

Die Überarbeitung der Geschäftsordnung ergänzt den Gestaltungsbeirat um einen stimmberechtigten Fachberater/eine stimmberechtigte Fachberaterin. Diese Person muss entweder in Oberhausen ansässig sein und/oder einen Bürositz in Oberhausen innehaben. Es sollen Personen in den Gestaltungsbeirat berufen werden die das Stadtbild von Oberhausen positiv geprägt haben und/oder sich für die Stadt Oberhausen baukulturell engagieren.

 

Das lokale Mitglied soll die Beratung der externen Fachleute durch sein/ihr Wissen über hiesige Strukturen, Ortskenntnis und historisch Zusammenhänge bereichern. Die erfolgreiche Arbeit des Gestaltungsbeirats, die in den letzten Jahren in Oberhausen geleistet wurde, soll ergänzt werden mit diesem lokalen spezifischen Wissenstransfer. Dazu soll ein Mitglied aus der Oberhausener Stadtgesellschaft in den Beirat berufen werden, um die externen Fachleute mit internen Einsichten und Sichtweisen in ihrem positiven Wirken zu stützen. Grundsätzlich wird an der bewährten unabhängige Perspektive des Gestaltungsbeirats durch die externen Fachleute festgehalten.

 

Die Amtszeit des lokalen Fachberaters / der lokalen Fachberaterin ist auf ein Jahr begrenzt und endet jeweils zum Jahreswechsel. Eine direkt anschließende Wiederwahl ist nicht möglich.

 

Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf das Sitzungsgeld für das zusätzliche Mitglied. Diese belaufen sich pro Jahr auf 1.400,- € bis 2.100,- €, je nach Sitzungstaktung.

 

Die in der Geschäftsordnung vorzunehmenden Änderungen können im Vergleich zur bisherigen

Fassung in der als Anlage 2 beigefügten Synopse nachvollzogen werden.

 

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