Beschlussvorlage - B/17/2917-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen ermächtigt die Theaterleitung, für bestimmte Veranstaltungen, Projekte und Aufführungen sowie für die Internationalen Sinfoniekonzerte der Stadt Oberhausen, veranstaltet von der Städtischen Musikschule Oberhausen, ukrainische und andere Geflüchtete, die in Oberhausen aufgenommen wurden, unter Einhaltung des Wirtschaftsplans von der Verpflichtung zur Entrichtung eines Eintrittsentgelts freizustellen.

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Konsequenzen

Bezug

 

B/17/1936-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [x]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

 

 

Auswirkungen auf das Klima

 

    ja    [ ] 

 

    nein  [x]  Die Vorlage hat keine Auswikrungen auf das Klima.

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Theater Oberhausen ist gemeinnützig tätig und hat laut Betriebssatzung (§ 1) die Aufgabe, Theateraufführungen unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.

 

Die Eintrittspreise für Aufführungen des Theaters werden durch den Rat der Stadt festgelegt. Zurzeit gelten die vom Rat in seiner Sitzung vom 13.12.2021 (B/17/1325-01) beschlossenen Preise; eine Ermächtigung der Theaterleitung, von diesen Preisen in begründeten Fällen abzuweichen oder von der Erhebung eines Eintrittsentgelts gänzlich abzusehen, hat der Rat hierbei nicht beschlossen bzw. vorgesehen.

 

Das Theater Oberhausen möchte als Zeichen der Solidarität und Willkommenskultur, die in Oberhausen aufgenommenen ukrainischen und anderen Geflüchteten einladen, Veranstaltungen und Angebote des Theaters ohne Eintrittsentgelt zu besuchen. Auch für die Internationalen Sinfoniekonzerte der Stadt Oberhausen, veranstaltet von der Städtischen Musikschule Oberhausen, soll dieses Angebot gelten. Das Ticketing für diese Konzerte wird durch das Theater durchgeführt.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2022 (B/17/1936-01) dieser Maßnahme bis 31.12.2022 zugestimmt. Das Theater schlägt vor, dieses Angebot fortzusetzen.

 

Der Etat des Theaters bleibt von dieser Entscheidung unberührt.

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