Beschlussvorlage - B/17/2880-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat stimmt dem Nachtrag zum Vertrag zur Bürger-Energieberatung mit der Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen zu und beauftragt den Oberbürgermeister mit der Unterzeichnung.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

Bezug:

B/16/5781-01 Geänderte Förderbedingungen ab 2021 zur Fortführung der mit Landes- und EU-Mitteln geförderten Bürger-Energieberatung der Verbraucherzentrale in Oberhausen;

B/17/1115-01 Weiterführung der mit Landes- und EU-Mitteln geförderten Bürger-Energieberatung der Verbraucherzentrale in Oberhausen für den Zeitraum 2023 - 2025

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine                [x]

 

    ja                    [ ]

 

b) Sonstige

 

Auswirkungen auf das Klima

 

    ja                    [ ]           (siehe Anlage Klimacheck) 

    nein                 [x]

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Sachverhalt

Begründung

Mit Ratsbeschluss vom 15.11.2021 (B/17/1115-01) wurde die Fortführung der Bürger-Energieberatung bis 2025 durch die Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen beschlossen. Der jährliche kommunale Eigenanteil reduziert sich hierbei pro Jahr um 7.500 EUR als pauschale Verrechnung von Miet- und Nebenkosten bei Unterbringung der Beratung in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung. Dies ist bisher reibungslos von allen beteiligten Seiten umgesetzt worden. Wie sich im Nachgang herausstellte, bildet der Wortlaut des entsprechenden Paragraphen diese Regelung im bisherigen Vertragswerk (Anlage 2, §5) für die Verbraucherzentrale NRW jedoch nicht ausreichend ab, um dem dortigen internen Controlling gerecht zu werden. Daher bat die Verbraucherzentrale NRW darum, einen Nachtrag (Anlage 1) vorzunehmen. Die Leistungen und Verpflichtungen beider Seiten bleiben davon unberührt. Für die Stadt Oberhausen ergeben sich daraus keinerlei Nachteile.

 

 

 

 

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Anlagen

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