Beschlussvorlage - B/17/3044-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung von Biodiverse Stadt e.V., vertreten durch Herrn Herbert Schmidt und Herrn Norbert Ziegert gemäß §24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum „GartenDOM-Kompetenzzentrum für Biodiversität, Klima-, Umwelt-, Naturschutz und Energiewende“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 0 / Strategische Planung
- Bearbeitung:
- Andrea Scholten
- Verantwortung:
- Dez 0 Herr Güldenzopf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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30.01.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die als Anlage beigefügte Anregung zur Kenntnis.
- Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt den Einsatz des Vereins „Biodiverse Stadt e. V.“ für Klima- und Artenschutz.
- Der Haupt- und Finanzausschuss stellt fest, dass der Gartendom aufgrund der laufenden Planungen zur Errichtung des „Zukunftscampus“ derzeit nicht zur Verfügung steht und der Anregung des Antragsstellenden daher nicht entsprochen werden kann.
Konsequenzen
Bezug
Sachstandsbericht Zukunftscampus (M/17/3018-01, 25.1.2023)
Ratsbeschluss „0,5 Stelleneinrichtung zur Projektmitarbeit im Rahmen des Projektes "Zukunftscampus – Campus of Profession and Innovation““ (B/17/2038-01, 16.5.2022)
Anregung von Herrn Herbert Schmidt gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum „Genesis-Zukunfts-Projekt“ des gemeinnützigen Vereins „Biodiverse Stadt e. V.“ (B/17/0502-01, 15.3.2021)
Ratsbeschluss „Masterplan Wirtschaft“ (B/16/5945-01, 14.9.2020)
Ratsbeschluss „Projektliste Ruhrkonferenz“ (B/16/4876-01, 8.7.2019)
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ x ]
ja [ ]
b) Sonstige
Auswirkungen auf das Klima
ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)
nein [ x ] Begründung: Hat keine relevante Auswirkung auf das Klima.
Sachverhalt
Begründung
Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW hat jede Person das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Für die Erledigung der vorliegenden Anregung ist kommunalverfassungsrechtlich grundsätzlich der Rat zuständig.
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW kann der Rat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden einem Ausschuss übertragen. Von dieser gesetzlichen Ermächtigung hat der Rat Gebrauch gemacht; gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen („Hauptsatzung“) werden Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW, wenn die Angelegenheit in die Entscheidungszuständigkeit des Rates oder eines Fachausschusses fällt, durch den Haupt- und Finanzausschuss erledigt.
Gemäß § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung werden Anregungen und Beschwerden, die bis dreißig Tage vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eingehen, in der nächsten Sitzung, im Übrigen in der übernächsten Sitzung behandelt. Die vorliegende Anregung ist am 20.12.2022 eingegangen; sie war daher in Anwendung des § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.01.2023 zu setzen. Die in § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW geregelte formelle Voraussetzung der Schriftlichkeit ist mit der vorliegenden Anregung erfüllt.
Antragsgegenstand
Die Antragsstellenden beantragen folgendes:
Der GartenDOM in Oberhausen soll zum „ersten nationalen und internationalen GartenDOM-Kompetenzzentrum für Biodiversität, Klima-, Umwelt-, Naturschutz und Energiewende“ aufgebaut werden.
Das Konzept des geplanten „GartenDOM-Kompetenzzentrums“ umfasst verschiedene Aspekte, die im sog. Betriebskonzept (siehe Anlage) beschrieben werden. Dazu gehören u.a.:
- der Aufbau eines internationalen Netzwerks aus Umweltorganisationen, -vereinen, -gruppen, Startups und Unternehmen (S. 25),
- die Einrichtung einer „jedermann Beratung“ in Natur-, Umwelt-, Klimaschutz und Energiewende-relevanten Bereichen (S. 27),
- die Einrichtung einer Dauerausstellung (S. 29),
- die Schaffung von Coworking-Plätzen (S. 29),
- sowie der Betrieb eines Konferenz- und Gastronomiebereichs (S. 31).
Mit dem Kompetenzzentrum werde laut der Antragsstellenden ein in dieser Form einmaliger Anlaufpunkt für Zivilgesellschaft und Unternehmen geschaffen, um Projekte im Sinne einer nachhaltigeren Zukunft umzusetzen.
Beschreibung des Vorhabens
Thematischer Kern des Vorhabens sind die unbestreitbar wichtigen Themen der Nachhaltigkeit und Energiewende, wie sie bereits in dem Antrag nach §24 GO NRW im März 2021 durch den Verein vorgetragen worden sind.
Im Rahmen eines Kompetenzzentrums sollen „nationale und internationale Natur-, Umwelt-, Klimaschutzorganisationen/-vereine/-gruppen, Fachleute, Experten, GreenTech Start-ups und Unternehmen aus diesen Bereichen“ angesiedelt werden. Sowohl der Aspekt eines Think-Tanks als auch eines Ausstellungsorts wird betont.
Das Kompetenzzentrum soll im Osterfelder Gartendom angesiedelt werden.
Kosten- und Finanzierungsplan
Die Antragsstellenden rechnen mit Gesamtkosten für die einmalige Herrichtung des Gartendoms i. H. v. 34.270.000 Euro, die sich aus unterschiedlichen Teilmaßnahmen zusammensetzen (S. 12):
- Rohbau-GartenDOM, 6.000 m², ca. 13.800.000 Euro
- Innenausbau-GartenDOM, 6.000 m², ca. 3.000.000 Euro
- Einrichtung der Büros/Innenräume GartenDOM, 6.000 m², ca. 2.100.000 Euro.
- zwei Dauerausstellungen GartenDOM, Ausbau/Erstellung inkl. Hard-/Software ca. 700.000 Euro
- eine Planet-Erde-Live-Ausstellung GartenDOM, Erstellung inkl. Hard-/Software ca. 700.000 Euro
- Wechselausstellungen GartenDOM, Ausbau/Erstellung inkl. Hard-/Software ca. 300.000 Euro
- Anlage, Biomasse-Energiewandler-Anlage ca. 3.500.000 Euro
- Anlage, Hybridkollektor-Photovoltaik Strom-Heizungsanlage ca. 3.200.000 Euro
- Anlage, geothermischer Grundversorgungsanlage ca. 2.500.000 Euro
Für die Gesamtplanung werden 15 Prozent der Zwischensumme von ca. 29.800.000 Euro zur Planung aller Gewerke berechnet (ca. 4.470.000 Euro).
Für die Kosten der Herrichtung sind Fördermittel von Land, Bund und EU vorgesehen, die durch eine „zu gründende Betreiberorganisation“ beantragt werden sollen. Konkrete Programme oder Förderzugänge sind nicht genannt.
Angemerkt sei an dieser Stelle, dass die von den Antragsstellenden veranschlagten 3,5 Mio. Euro Städtebau-Fördermittel für die Sanierung des Gartendoms nicht bereits fest zugesagt oder gar bewilligt sind, wie das im Konzept den Anschein erwecken kann. Die Sanierung des Gartendoms setzt weiterhin eine erfolgreiche Akquise von Fördermitteln voraus, unabhängig von der weiteren Nutzung. Ein Automatismus zwischen Konzepterstellung und Fördermittelzusage besteht nicht.
Im laufenden Betrieb rechnen die Antragsstellenden mit einem jährlichen Überschuss i. H. v. 722.840 Euro (S. 31ff.), der sich aus einer Differenz von Einnahmen v.a. durch Vermietung (rund 256.000 Euro) sowie Events (rund 1,4 Mio. Euro) und Ausgaben v.a. für Unterhalt (rund 380.000 Euro) und Personalkosten (rund 530.000 Euro) ergibt.
Einschätzung
Das vorliegende Betriebskonzept des Vereins Biodiverse Stadt adressiert eine Vielzahl relevanter Handlungsfelder, die in der strategischen Ausrichtung der Stadt Oberhausen bereits verankert sind und in verschiedenen Projekten praktisch umgesetzt werden. Ein internationales Kompetenzzentrum Biodiversität nach dem beschriebenen Konzept besitzt nach wie vor grundsätzlich das Potenzial, zum Erreichen der Ziele in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende, wirtschaftliche Prosperität und Artenschutz weiter beizutragen.
Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass eine Realisierung im beantragten Rahmen durch die Stadt Oberhausen nicht befürwortet werden kann.
Bereits die Beschlussvorlage der Verwaltung vom März 2021 (B/17/0502-01) zum fast gleichlautenden Antragstext verwies mit Blick auf die Idee eines Kompetenzzentrums auf ähnliche Angebote im In- und Ausland sowie Wirtschaftlichkeitsbedenken, wie sie auch im Rahmen einer Machbarkeitsstudie von Pesch + Partner vorgebracht worden sind.
Maßgeblich ist jedoch, dass die Nutzung des Gartendom-Gebäudes für den hier beantragten Zweck den Planungen zur Errichtung eines „Zukunftscampus“ an diesem Ort entgegenlaufen.
Zukunftscampus
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie und den damit einhergehenden Gesprächen bzw. Analysen zur Folgenutzung des Gartendoms wurden von dem Planungsbüro Pesch + Partner (2021) unterschiedliche Nutzungsschwerpunkte beleuchtet:
- Klima und Umwelt
- Kultur
- Sport, Fitness, Gesundheit
- Bildung, Wissenschaft, Gründerzentren
- Ausbildungszentrum der Bauindustrie
- Verwaltung
- Tourismus
Das Konzept und die Empfehlungen sind abschließend gewürdigt und vor dem Hintergrund der Umsetzbarkeit geprüft worden. Als Ergebnis sind zwei weitergehende, konkretisierende Konzepte erarbeitet worden: „Klimadom“ (Tourismus/ Edutainment zu den Themen Klima und Umwelt) und „Zukunftscampus“ (Ausbildung, Wissenschaft und Forschung, Gründung).
Die Ergebnisse der Konzepte wurden im Juli 2022 im Rahmen eines Stadtgesprächs mit der Bezirksregierung Düsseldorf vorgestellt und auf Fördermöglichkeiten sowie Realisierungschancen diskutiert. Dabei wurde festgehalten, dass die Bezirksregierung die Nutzung des Gartendoms als „Klimadom“ aufgrund des finanziellen Risikos für die Stadt über die Dauer der Zweckbindung von 20 Jahren als kritisch sieht. Die Variante „Ausbildung“ in der Form des Zukunftcampus wurde hingegen befürwortet.
Das Thema überbetriebliche und innovative Ausbildung wird von der Bezirksregierung als Standortvorteil für den Stadtteil, aber auch die gesamte Stadt Oberhausen gesehen. Ferner bedarf es gut ausgebildeter Fachkräfte im Bau und Handwerk, um die Energiewende maßgeblich voranzutreiben.
Mit dem Zukunftscampus möchte die Stadt Oberhausen mit ihren Partner:innen einen Beitrag dazu leisten, die großen Herausforderungen Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Automatisierung und Sicherung von Fachkräften im Handwerk und der Baubranche zukunftsorientiert anzugehen. Damit soll aus dem Gartendom ein „Zukunftsdom“ werden, der Teil des modernsten Ausbildungscampus Europas rund um das Thema Bauen ist. In einem attraktiven Umfeld erlernen Auszubildende die Grundlagen und Fähigkeiten für die zukunftssichere Arbeit in einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und digitalen Bauindustrie.
Dazu wurde auf Basis der Überlegungen zum Zukunftscampus von der Stadt Oberhausen im ersten Schritt zum 30.09.2022 die Sanierung der Holzkonstruktion des Gartendoms im Rahmen der Städtebauförderung beantragt. Das Institut für Baubetrieb und Baumanagement der Universität Duisburg-Essen und das Ausbildungszentrum der Bauindustrie in Oberhausen (ABZ) unterstützen die Stadt Oberhausen bei der Erarbeitung eines detaillierten Nutzungs- und Finanzierungskonzepts, das Teil des Antrags ist. Ferner haben große Hersteller aus dem Bereich – bspw. Liebherr und MTS Schrode – ihre Unterstützung bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens zugesichert.
Der Gutachter Herr Axel Seemann hat die Sanierbarkeit des Gartendoms bestätigt und eine detaillierte Entwurfsplanung zur Sanierung der Dachkonstruktion erstellt. Dabei wurden auch umweltrelevante Themen berücksichtigt. Der Gartendom bietet u.a. ca. 4.600 m² Fläche für eine Photovoltaik-Anlage. Dazu ist die Stadt Oberhausen bereits mit dem lokalen Energieversorger EVO im Austausch. Ähnlich dem vorliegenden Antrag soll also auch der Zukunftscampus nicht nur das Thema Nachhaltigkeit mittelbar adressieren. Vielmehr ist geplant, den Ort selbst ressourcenschonend und nachhaltig zu entwickeln bzw. zu betreiben.
Im nächsten Schritt ist am 20.01.2023 ein Gespräch mit dem Wirtschaftsministerium zu konkreten Finanzierungsmöglichkeiten hinsichtlich des Ausbaus des Gartendoms vereinbart. Nach Beratungsgesprächen mit der NRW Bank kann der Ausbau grundsätzlich bis zu 90 Prozent aus den Mitteln von GRW und EFRE finanziert werden. Entsprechende Anträge sind für 2023 in Arbeit.
Zusammenfassung
Die Ziele des Gartendom-Kompetenzzentrums sind zu begrüßen und Teil der strategischen Ausrichtung der Stadt Oberhausen. Aufgrund des vorliegenden Nutzungskonflikts (Aufbau eines „Zukunftscampus“ vs. „GartenDOM-Kompetenzzentrum“) kann eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag jedoch nicht empfohlen werden.
Zentrale Ziele des „GartenDOM-Kompetenzzentrum“ werden aktuell in unterschiedlichen Projekten der Stadt Oberhausen fokussiert verfolgt: Zuvorderst im vorgestellten Zukunftscampus, aber auch in Projekten wie dem Innovationsquartier Neue Mitte, der Förderung eines Gründer-Ökosystems und der Realisierung des Wissenschaftscampus.NRW in Kooperation mit Westfälischer Hochschule und NRW School of Governance wird zur Stärkung der Nachhaltigkeit und der Bewältigung der im Konzept beschriebenen Herausforderungen beigetragen. Vor diesem Hintergrund sollte der hier bereits durch die Stadt und zahlreiche Kooperationspartner eingeschlagene Weg weiterverfolgt werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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