Beschlussvorlage - B/17/2998-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von gerundet 918.140,00 EUR beim Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Sachkonto 501900 – Aufwendungen für sonstige Beschäftigte im Haushaltsjahr 2023 zu.

 

Deckungsvorschlag:

Überplanmäßige Mehrerträge beim Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Sachkonto 432100 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte in Höhe von 169.000,00 EUR.

 

Überplanmäßige Mehrerträge beim Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Sachkonto 414100 – Zuweisungen vom Land in Höhe von 250.000,00 EUR (vorbehaltlich der Genehmigung des noch zu stellenden Förderantrags).

 

Die jährlich zu leistenden Rückerstattungen in Höhe von ca. 500.000,00 EUR an das Land für den Offenen Ganztag würden entfallen, da sie für die Ferienbetreuung genutzt würden. Die jährlichen Zuweisungen vom Land wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. berücksichtigt (Auftrag 330003010100 – Grundschulen, Sachkonto 414100 – Zuweisungen vom Land).

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [ X ] Begründung: Die Beschlussvorlage hat keine Auswirkungen auf das Klima.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Ferienbetreuung in Oberhausen fußte bis 2022 auf zwei Säulen. Es gab die Ferienangebote der anerkannten Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und die Ferienangebote des Jugendamtes bestehend aus dem Action Guide und den Ferienspielen. Diese wurden in den vergangenen Jahren evaluiert und gemäß Kinder- und Jugendförderplan (Drucksache B/17/0431-01) bedarfsgerecht angepasst.

 

Gute Bildung braucht aber auch die Zusammenarbeit der Akteure und die Anschlussfähigkeit der Angebote. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe. Die offene Jugendarbeit ist unentbehrlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur in den Städten. Sie ermöglicht non-formelle und informelle Bildung, die zur Entwicklung junger Menschen beiträgt und gemeinsam mit ihnen gestaltet wird. Vor diesem Grundgedanken wurden über viele Jahre durch das Jugendamt der Stadt Oberhausen die Ferienspiele organisiert.

 

Gemäß den Handlungsempfehlungen des Kinder- und Jugendförderplans wurden die bisherigen Angebote des Jugendbereiches Action-Guide und Ferienspiele neu geordnet (DS B/17/2824-01, Rat 12.12.2022). Neben den Angeboten der Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit bietet der Jugendbereich ab 2023 ein gemeinsames „Ferien- und Freizeitangebot der Stadt Oberhausen“ an. Für die Kinder des Offenen Ganztags ist eine Alternative erforderlich.

 

Herausforderungen

 

Die Ferienbetreuung an Grundschulen wurde in der Vergangenheit ausschließlich durch den Bereich 3-1 Kinder, Jugend und Familie abgedeckt.

Bis 2021 wurden für die Ferienbetreuung im Rahmen der Ferienspiele Ehrenamtler*innen beschäftigt, bzw. die Personen erhielten eine geringe Aufwandsentschädigung.

In den Nachbarstädten teilen sich Jugendförderung und Offener Ganztag die Ferienbetreuung. In allen angrenzenden Kommunen betreut der Offene Ganztag alle Kinder, die im OGS angemeldet sind, in den Oster-, Sommer- und Herbstferien.

Alle anderen Zielgruppen werden von der Jugendförderung abgedeckt.

 

Für den Fachbereich 3-1-50 Jugendförderung war es, wie bereits im Kinder- und Jugendförderplan 2021–2025 dargelegt, nicht möglich im ausreichendem Maße Betreuungskräfte auf Ehrenamtsbasis zu gewinnen. Die Anzahl der für 2022 angemeldeten Teamer (100) entsprach rund 40% der für das Jahr 2019 angemeldeten Teamer (220). Als Vergleich wurde auch hier das letzte Jahr ohne Corona Einschränkungen gewählt.

 

Mit dieser Anzahl von Teamern war eine Betreuung der Kinder, die auf einen Betreuungsplatz in den Ferien angewiesen waren, nur sehr eingeschränkt möglich. Deshalb wurde mit Hilfe der Träger des Offenen Ganztages im Jahr 2022 aus den Mitteln „Aufholen nach Corona“ an verschiedenen Schulstandorten in den Sommerferien und den Herbstferien ein Ferienangebot durchgeführt. Der Eigenanteil der Stadt Oberhausen in Höhe von 20 Prozent wurde aus den Finanzmitteln des Bereiches 3-1 Kinder, Jugend und Familie erbracht. Die Anmeldung der Teilnehmenden wurde vom Fachbereich 3-1-50 Jugendförderung durchgeführt.

 

Ferienangebot für die Kinder des Offenen Ganztags ab 2023

 

Die Akteure, bestehend aus den Trägern des Offenen Ganztags, den Bereichen 3-3 Schule und 3-1 Kinder, Jugend und Familie empfehlen, allen Oberhausener Kindern, die einen Betreuungsplatz in den Ferien benötigen, ein Betreuungsangebot anzubieten. Hierzu ist eine Neuausrichtung der Ferienbetreuung in Oberhausen zwingend erforderlich.

 

Ferienbetreuung im Offenen Ganztag ab 2023

Da ein großer Teil der zu betreuenden Kinder den offenen Ganztag besucht, sollte für diese ein Ferienangebot im Offenen Ganztag vorgehalten werden. Dieses Angebot soll bis zur Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Platz im Offenen Ganztag im Jahr 2026 als Übergangslösung dienen.

 

Das Angebot soll in den Oster-, Sommer- und Herbstferien stattfinden. Explizit ausgenommen sind Ferienangebote in den Weihnachtsferien. Die Anzahl der Plätze richtet sich nach Möglichkeit an der Anzahl der Bedarfe im Offenen Ganztag aus, diese sind vorrangig zu belegen. Die Auswahl der Schulstandorte mit einem Ferienangebot sollte vom Bereich 3-3 Schule in Abstimmung mit den Trägern des Offenen Ganztags und dem Qualitätszirkel Offener Ganztag erfolgen.

 

Der Bereich 3-3 Schule hat im Gespräch mit den Trägern des Offenen Ganztages folgende Eckpunkte erörtert:

 

Betreuungszeiten:

7:30 – 16:00 Uhr Kernzeit 9:00 - 14:00 Uhr

Die Betreuungszeiten richten sich nach den Vorgaben der „Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfallen“ (BASS).

 

Personal/Betreuungsschlüssel:

Je Standort soll eine pädagogische Leitung eingesetzt werden.

Je Gruppe von 25 Kindern sollen je eine pädagogische Fachkraft sowie eine Ergänzungskraft mit je 40 Std. in der Woche eingesetzt werden. Zusätzlich können noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen Professionen, z.B. aus dem Bereich Sport und Kunst, eingesetzt werden.

 

Pro Standort werden zwei hauswirtschaftliche Kräfte eingesetzt (je 3 Std. täglich).

 

Materialien und Ausflüge:

Materialen für die Durchführung der Angebote für die Kinder werden aus dem Bestand des jeweiligen OGS Standortes genommen, in Höhe von ca. 2.000 EUR. Ausflüge werden durch einen zusätzlichen Elternbeitrag finanziert.

 

Mittagsverpflegung:

Die Mittagsverpflegung wird über die Träger des Offenen Ganztages organisiert.

 

Kosten für das Ferienangebot durch die Träger des Offenen Ganztages:

Um das Ferienangebot für den offenen Ganztag in den Oster- (8 Tage), Sommer- (15 Tage) und Herbstferien (10 Tage) zu sichern, benötigen die Träger des Offenen Ganztages zusätzliche finanzielle Mittel.

 

Lt. Kostenplanung der Träger des Offenen Ganztages entstehen pro Standort Kosten in Höhe von 105.013,97 EUR. Bei 10 Standorten, welche sozialräumlich durch den Qualitätszirkel Offener Ganztag jährlich verteilt werden, ergeben dies jährliche Kosten in Höhe von 1.050.139,70 EUR. Pro Standort können perspektivisch bis zu 100 Kinder betreut werden. Die Träger des Offenen Ganztages fordern eine 10%ige Verwaltungskostenpauschale auf die Gesamtkosten, d.h. auch auf die Kosten für Ausflüge und Material. Der Bereich 3-3 Schule hat den Vorschlag gemacht, Verwaltungskosten nur auf die Personalkosten zu erheben, dies würde den Abrechnungsmodalitäten im Offenen Ganztag entsprechen. Die Kosten für Ausflüge sollen separat durch die Eltern gezahlt werden. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen entstehen für jeden Standort Kosten in Höhe von 91.813,96 EUR (siehe Anlage 1). Die jährlichen Kosten für 10 Standorte betragen demnach 918.139,60 EUR.

Diese max. zu erwartenden Kosten waren m Rahmen der Diskussionen zum Haushalt 2023 nicht darstellbar und erforderten intensive Prüfungen zur Refinanzierung / Deckung der Aufwendungen. Nach Einschätzung der Fachverwaltung ist der Mehrbedarf wie folgt zu decken

 

-          Erträge aus Elternbeiträgen    ca. 169.000 EUR

 

-          Nutzung des Programms    250.000 EUR

„Ankommen und Aufholen“

 

-          Nutzung Erstattungsbeiträge   500.000 EUR

nicht verbrauchter OGS-Mittel (auf Basis

der Erfahrungen der letzten Jahre seit 2019)    

 

 

Mit den Trägern des Offenen Ganztages wurden die beschriebenen Rahmenbedingungen zuletzt am 22.12.2022 erörtert.

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Anlagen

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