Beschlussvorlage - B/17/2645-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt den Rettungsdienstbedarfsplan (RDBP) für den Rettungsdienst der Stadt Oberhausen in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans die Einrichtung von 8 unbefristeten Vollzeitplanstellen im Bereich 6-1/Feuerwehr mit den folgenden Bewertungen:

 

1 x EG   6 TVöD

2 x EG 9b TVöD

3 x EG 10 TVöD

1 x EG 11 TVöD

1 x EG 12 TVöD

 

Die Stellen sollen über externe Einstellungen besetzt werden.

 

Deckungsvorschlag

Die entstehenden Mehrkosten in Höhe von 590.500,- EUR sind in dem Personalkostenansatz 2023 enthalten und zu 100% refinanziert.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

B/16/3484-01

B/17/1108-01

B/17/1932-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] siehe Begründung

 

b) Sonstige

 

Auswirkungen auf das Klima

 

ja    [x] (siehe Anlage Klimacheck) 

 

nein   [ ] Begründung:

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Gem. § 6 Abs. 1 des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.

 

§ 12 RettG NRW verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte zur Aufstellung von Rettungsdienstbedarfsplänen (RDBP), in denen insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen/Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen sind.

 

Die Bedarfspläne sind kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern und fortzuschreiben.

 

Nachdem der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom 26.06.2018 eine Neufassung des RDBP's aus dem Jahr 2016 beschlossen hat und dieser RDBP durch Beschluss des Rates der Stadt bezüglich der Erweiterung der Krankentransportvorhaltung am 20.06.2022 (B/17/1932-01) fortgeschrieben wurde, ist es nunmehr erforderlich, den RDBP aus dem Jahr 2018 in vollem Umfang fortzuschreiben und einen neuen RDBP für die Stadt Oberhausen zu beschließen.

Dieser RDBP ersetzt nach Beschlussfassung den RDBP vom 25.06.2018 sowie die Teilfortschreibung des RDBP´s vom 20.06.2022.

 

Im RDBP wird u. a. die notwendige Fahrzeugbemessung zur Durchführung des Rettungsdienstes, der daraus resultierende Personalbedarf sowie der Bedarf an Rettungswachenstandorten detailliert erläutert und dargestellt.

 

Die Umsetzung des erarbeiteten RDBP's hat in Oberhausen u. a. zur Folge, dass weitere Rettungswagenvorhaltestunden erforderlich sind. Der Rat der Stadt hat daher bereits in seiner Sitzung am 16.05.2022 (B/17/1108-01) beschlossen, dass die Besetzung dieser Vorhaltestunden (Besetzung 4. und 5. RTW) an Dritte vergeben werden soll. Das diesbezügliche Vergabeverfahren wird derzeit durchgeführt.

 

Darüber hinaus wurden weiterer Personalbedarfe im RDBP festgestellt:

 

Eine Stelle im Tagdienst als Desinfektor*in

Aufgrund steigender Desinfektionsmaßnahmen und der erforderlichen Durchführung und Kontrolle der Waschintervalle sowie der Logistik zwischen den Rettungswachen, wird ein/e zusätzliche/r hauptamtliche/r Desinfektor*in benötigt (Seite 34 RDBP).

Die Besetzung der Stelle wird über eine externe Stellenausschreibung vorgenommen. Aufgrund des Aufgabenfeldes und den damit verbundenen Hygieneanforderungen, müssen die Bewerber*innen eine Ausbildung zum/r staatlich geprüften Desinfektor*in vorweisen. Der Stellenwert richtet sich, analog der bestehenden Desinfektorenstellen, nach EG 6 TVöD.

Die Personalkosten der Stelle der Entgeltgruppe 6 TVöD betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich 52.600,-EUR.

 

Eine Stelle als Sachbearbeiter*in für Einsatzplanung/ Projektmanagement und Hygiene

Zur Weiterentwicklung und Professionalisierung des Rettungsdienstes soll die Stabsstelle Rettungsdienst ausgebaut werden (Seite 35 RDBP). Es wird daher zur Sicherung des Qualitätsmanagements ein/e zusätzliche/r Sachbearbeiter*in für Einsatzplanung/ Projektmanagement und Hygiene benötigt (Seite 36 RDBP).

Die Besetzung der Stelle wird über eine externe Stellenausschreibung vorgenommen. Aufgrund des Aufgabenfeldes und den damit verbundenen Anforderungen, sollten die Bewerber*innen eine abgeschlossene Ausbildung als Rettungsassistent*in oder Notfallsanitäter*in haben sowie Qualifikationen im Bereich des Qualitätsmanagements vorweisen. Ein entsprechendes abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor FH) oder ein vergleichbarer Bildungsstand ist zwingend erforderlich.

Der Stellenwert richtet sich, anhand einer ersten Einschätzung, nach EG 11 TVöD.

Die Personalkosten der Stelle der Entgeltgruppe 11 TVöD betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich 80.600,- EUR.

 

Zwei Stellen als IT-Sachbearbeiter*innen

Die Administration und Pflege der mobilen Datenerfassung soll zukünftig durch zwei IT-Sachbearbeiter*innen erfolgen (Seite 37 RDBP).

Die Besetzung der Stellen wird über eine externe Stellenausschreibung vorgenommen. Aufgrund des Aufgabenfeldes und den damit verbundenen Anforderungen, müssen die Bewerber*innen eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Fachinformatiker*in, vorzugsweisen in der Fachrichtung Systemintegration, vorweisen. Der Stellenwert richtet sich, analog ähnlicher Stellen im IT-Bereich, nach EG 9b TVöD.

Die Personalkosten von zwei Stellen der Entgeltgruppe 9b TVöD betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich 137.400,- EUR.

 

Lehrbetrieb Rettungsdienst

Zu den Aufgaben des Lehrbetriebes Rettungsdienst gehören die Aus- und Fortbildung der eigenen Feuerwehrkräfte am Standort Oberhausen sowie die Ausbildung von Rettungssanitäter*innen und Notfallsanitäter*innen an der gemeinsamen Rettungsdienstschule am Standort Mülheim an der Ruhr. Um diese Aufgaben auch zukünftig sicherzustellen, wurden folgende Personalbedarfe im RDBP beziffert:

 

Zwei Stellen als Praxisanleiter*innen im Tagesdienst

Zur Erfüllung der nach § 3 (3) NotSan-APrV NRW zur Ausbildung der Notfallsanitäter-Auszubildenden auf den Lehrrettungswachen erforderlichen Praxisanleiter*innen werden zukünftig zwei weitere Praxisanleiter*innen im Tagesdienst benötigt (Seite 49 RDBP).

Die Besetzung der Stellen wird über eine externe Stellenausschreibung vorgenommen. Aufgrund des Aufgabenfeldes und den damit verbundenen Anforderungen, müssen die Bewerber*innen eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Notfallsanitäter*in sowie zur/zum Praxisanleiter*in im Rettungsdienst vorweisen. Rettungsdienstliche/ medizinische Fachkenntnisse in Theorie und Praxis als auch Erfahrungen als Ausbilder*in / Dozent*in sind Voraussetzung.

Der Stellenwert richtet sich, anhand einer ersten Einschätzung, nach EG 10 TVöD.

Die Personalkosten von zwei Stellen der Entgeltgruppe 10 TVöD betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich 151.400,- EUR.

 

Eine Stelle als Klassenlehrer*in

Zur schulischen Ausbildung der Notfallsanitäter*innen besteht zudem der Bedarf für ein/e Klassenlehrer*in (Seiten 49/50 RDBP). Zu den Hauptaufgaben des/der Klassenlehrers*in gehören die Konzeptionierung und Durchführung von Unterrichten sowie Leitung von Lehrgängen in der Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern bzw. in der Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern. Sowie die Organisation und Durchführung der Praxisbegleitung in den Abschnitten Lehrrettungswache und Krankenhaus.

Die Besetzung der Stelle wird über eine externe Stellenausschreibung vorgenommen. Aufgrund des Aufgabenfeldes und den damit verbundenen pädagogischen Anforderungen, müssen die Bewerber*innen einen abgeschlossenen berufspädagogischen Hochschulabschluss (Bachelor) vorweisen. Zudem werden u.a. Rettungsdienstliche/ medizinische Fachkenntnisse in Theorie und Praxis vorausgesetzt.

Der Stellenwert richtet sich, anhand einer ersten Einschätzung, nach EG 12 TVöD.

Die Personalkosten der Stelle der Entgeltgruppe 12 TVöD betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich 92.800,- EUR

 

 

Eine Stelle als Fachlehrer*in

Zur schulischen Ausbildung der Notfallsanitäter*innen besteht zudem der Bedarf für ein/e Fachlehrer*in (Seiten 49/50 RDBP). Zu den Aufgabenfeldern des/der Fachlehrers*in gehören u.a. die Leitung von Lehrgängen in der Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern sowie die Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung der Praxisbegleitung in den Abschnitten Lehrrettungswache und Krankenhaus.

Die Besetzung der Stelle wird über eine externe Stellenausschreibung vorgenommen. Aufgrund des Aufgabenfeldes und den damit verbundenen Anforderungen, müssen die Bewerber*innen eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Notfallsanitäter*in sowie zur/zum Praxisanleiter*in im Rettungsdienst vorweisen. Rettungsdienstliche/ medizinische Fachkenntnisse in Theorie und Praxis als auch Erfahrungen als Ausbilder*in / Dozent*in sind Voraussetzung.

Der Stellenwert richtet sich, anhand einer ersten Einschätzung, nach EG 10 TVöD.

Die Personalkosten der Stelle der Entgeltgruppe 10 TVöD betragen gem. den KGST Richtwerten jährlich 75.700,- EUR

 

Stelleneinrichtungen

Die Desinfektorenstelle soll im Fachbereich 6-1-40/ Technik eingerichtet werden.

Alle weiteren Stellen werden zunächst innerhalb der Stabsstelle 6-1-00-200/ Rettungsdienst eingerichtet.

 

Kosten/Refinanzierung

Das Gesamtvolumen bei 8 Stellen beträgt gem. den KGST Richtwerten jährlich 590.500,-EUR.

 

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 12 Abs. 2 RettG NRW wurde durchgeführt.

Die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen haben per Email vom 07.10.2022 ihr Einvernehmen zum vorliegenden Entwurf des RDBP's mitgeteilt.

 

Da die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen ihr Einverständnis zum vorliegenden Rettungsdienstbedarfsplan 2022 mitgeteilt haben, wird eine Refinanzierung der durch die zusätzlichen Stellenbesetzungen entstehenden Personalkosten zu 100% im Rahmen der Gebührenkalkulation durch die Krankenkassen erfolgen. 

 

Nach Beschlussfassung um Umsetzung der aus dem RDBP resultierenden Maßnahmen erfolgt eine Neukalkulation der Rettungsdienstgebühren nach § 14 Abs. 1 RettG NRW.

 

Das Beteiligungsverfahren nach dem LGG und LPVG wurde durchgeführt.

 

Anlage

 

Rettungsdienstbedarfsplan

 

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Anlagen

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