Beschlussvorlage - B/17/3000-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Prüfung kurz- und langfristiger schulorganisatorischer Maßnahmen im Bereich der Grundschulen. Zweck ist die Deckung von Raummehrbedarfen.

 

Im Fall der kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen ist auch die punktuelle Installierung von mobilen Raumeinheiten als Option zu erwägen, um bestehende räumliche Engpässe zu beheben und notwendige Mehrklassenbildungen zum neuen Schuljahr 2023/24 sicherzustellen.

 

Es handelt sich um folgende kurzfristige Maßnahmen zum neuen Schuljahr 2023/24:

 

  • 2 Mehrklassen in Sterkrade: Hirschkampschule (im Bestand), Hartmannschule (im Bestand)
  • 3 Mehrklassen in Osterfeld: Schule am Siedlerweg (im Bestand), Jacobischule (Raumzellen); Overbergschule (Raumzellen; in Verbindung mit perspektivischer genereller Zügigkeitserweiterung)
  • 2 Mehrklassen in Alt-Oberhausen: Brüder-Grimm-Schule (im Bestand in Verbindung mit Nutzung von Räumlichkeiten des Place-2-be), Falkensteinschule (im Bestand)

 

Perspektivisch sind folgende strategische Maßnahmen zu prüfen:

 

  • Erweiterung der Kapazitäten in Alt-Oberhausen, z.B. durch Zügigkeitserweiterung an der Brüder-Grimm-Schule
  • Ertüchtigung und ggf. Zusammenführung der Grundschule Buschhausen an einem Standort
  • Kleinräumige Bedarfs- und Nutzungsprüfungen für das Gebiet Sterkrade-Nord
  • Erweiterung der Schulplatzkapazitäten im Sozialraum Osterfeld durch Ausbaumaßnahme an der Overbergschule sowie die Ertüchtigung der Erich-Kästner-Schule zur Dreizügigkeit

 

Während des Beratungsganges sind noch Veränderungen in den Parametern der Schulanmeldungen zum neuen Schuljahr (Anmeldeverhalten; Einschulung in Förderschulen; Rückstellungen) zu erwarten. Sollte sich diese auf die tatsächliche Klassenbildung sowie zu prüfenden und zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen auswirken, wird der Verwaltungsvorstand darüber informiert. Ggf. sind die dann Beschlüsse anzupassen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ X ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [ ] Begründung:

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Sachverhalt

Begründung

 

Einordnung in die „Schulentwicklungsplanung 2021-2030“

Die Vorausberechnung der jährlichen Zahl der Einschüler:innen wurde bewusst großzügig berechnet. Es wird in den nachfolgenden Darstellungen davon ausgegangen, dass alle in Oberhausen lebenden Kinder auch im vorgesehenen Jahr in eine Grundschule in Oberhausen eingeschult werden. Zugrunde gelegt wurde also eine mögliche Maximalnachfrage gemäß der jüngsten vom Bereich Statistik auf Basis der vorliegenden Meldedaten bereitgestellten Daten (Stichtag: 30.04.2022). Die Erfahrungen zeigten bislang, dass stets weniger Schüler:innen eingeschult wurden, als sie gemäß ihrem Alter in die Jahrgangsstufe 1 eintreten sollten. Gründe hierfür können Fortzüge, Rückstellungen, Besuche von Schulen in Nachbarkommunen oder der direkte Übergang in eine Förderschule sein. Allerdings wurde zuletzt deutlich, dass höhere Geburtenraten, unterjährige Zuzüge, geringere Auspendlungen sowie die fluchtbedingte Migration die Anmeldezahlen wieder erhöhen. Allein die Zuwanderung aus der Ukraine bedingt höhere Schüler:innenzahlen von ca. zwei bis teilweise drei Zügen je Jahrgang.

 

Dieser quantitative Sachstandsbericht ist Bestandteil der „Oberhausener Schulentwicklung 2021-2030“, konkret zum Themenband „Sicherung der Schulplatzkapazitäten“ (siehe untenstehende Übersicht sowie die Drucksache M/17/1777-01). Parallel wurde von der Unteren Schulaufsicht sowie dem Bildungsbüro die „Zukunftswerkstatt Grundschulentwicklung“ initiiert, in der gemeinsam mit den Grundschulen sowie den Trägern des Offenen Ganztags Konzepte für die innere Schulentwicklung der Grundschule erarbeitet werden. Diese sollen perspektivisch mit dem Bereich der schulträgerseitig zu verantwortenden äußeren Schulentwicklung verschränkt werden, damit die Themenbände „Planungen OGS-Rechtsanspruch“ und „Schulraumqualität: Novellierung der Schulbauleitlinien“ auf einem pädagogisch-schulorganisatorischen Gesamtkonzept für den Grundschulbereich aufbauen können. Hierbei sind die von Landesseite zu erwartenden Richtlinien zur Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs zu berücksichtigen.

 

Im Sinne einer modernen Schulträgerschaft gilt es in den kommenden Jahren schulorganisatorische Maßnahmen, die aufgrund des quantitativ induzierten Veränderungsdrucks (verursacht durch demografische Veränderungen) für sinnvoll erachtet werden, mit den kollektiv erarbeiteten qualitativen Elementen der Oberhausener Schulentwicklung konzeptionell zusammenzuführen. Ziel ist, die Schulplatzkapazitäten nicht nur quantitativ anzupassen, sondern den Schulraum im Hinblick auf zeitgemäße und innovative pädagogische Ansprüche substanziell zu modernisieren. Ein mündlicher Bericht in der Sitzung des Schulausschusses am 03.11.2022 vermittelte einen ersten Einblick in den Arbeitsstand der „Zukunftswerkstatt Grundschulentwicklung“.

 

 

 

Die Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zur Sekundarstufe I (Drucksache B/17/0590-01), die zur Entscheidung zur Gründung einer neuen Gesamtschule in Alt-Oberhausen führte, ergab eine generelle Notwendigkeit des Aufbaus von Schulplatzkapazitäten. Der von der positiven demografischen Entwicklung in schulrelevanten Altersstufen ausgelöste Druck auf die bestehenden Schulplatzkapazitäten wird seit dem Februar 2022 durch die fluchtbedingte Zuwanderung aus der Ukraine weiter verstärkt.

 

Der Befund zu erwartender steigender Schüler:innenzahlen veranlasst die Schulverwaltung zur Prüfung auf Bedarfe an schulorganisatorischen Maßnahmen im Bereich der Grundschulen. Mit den nachfolgenden Ausführungen wird dem Verwaltungsvorstand der Stadt Oberhausen ein datenbasierter Sachstandsbericht vorgelegt. Zunächst für das gesamte Stadtgebiet und im Anschluss differenziert nach Sozialräumen werden die zu erwartenden Schüler:innenzahlentwicklungen bis einschließlich des Schuljahres 2025/2026 im Vergleich mit den vorgehaltenen Schulplatzkapazitäten beschrieben. Im Zentrum stehen die Fragen, ob und wo Notwendigkeiten der Anpassung der Schulplatzkapazitäten bestehen, ob diese im Wege mittel- bis langfristig wirkender schulorganisatorischer Maßnahmen herbeizuführen sind, oder ob ggf. punktuelle Mehrklassenbildungen genügen, um den Bedarfen an Schulplätzen nachzukommen.

 

Um kurzfristige Bedarfe zu ermitteln, werden Zahlen aus dem aktuell laufenden Anmeldeverfahren für den neuen ersten Jahrgang im kommenden Schuljahr 2023/2024 hinzugezogen.

 

Die Kapazitätenberechnungen wurde entsprechend der festgelegten Zügigkeiten sowie der geminderten Klassenstärken an Schulen des Gemeinsamen Lernens und gemäß dem Schulsozialindex als besonders unterstützungswürdig einzustufenden Schulen (jeweils: 25 SuS/Klasse) vorgenommen (vgl. Drucksache B/16/2852-01).

 

Datenbasierter Sachstandbericht je Sozialraum:

In den vergangenen Wochen ist die Anzahl an geflüchteten Personen insgesamt sowie auch innerhalb des Kreises junger Menschen im schulpflichtigen Alter relativ stabil. Noch bedingt durch die Hochphase der fluchtbedingten Migration nach Oberhausen beträgt die Anzahl der allein aus der Ukraine zugewanderten Kinder und Jugendlichen durchschnittlich ca. zwei bis drei Klassen je Jahrgangsstufe. Es bedarf auch zukünftig einer kontinuierlich stattfindenden Datenaktualisierung, um die Schüler:innenzahlentwicklung in den einzelnen Jahrgangs- und Bildungsstufen weiterhin verlässlich bemessen zu können.

 

Aktualisierungen sind abhängig von der Aussagekraft der Datengrundlagen. Bis der statistische Datenbestand auch die fluchtbedingten Zuzüge der vergangenen Monate valide abzubilden vermag, sollte von einem Plus von ca. 50-60 Schüler:innen je Jgst. ausgegangen werden. Im diesjährigen Anmeldeverfahren zur Jgst. 1 bestätigt sich diese Annahme, da ca. 50 bis 60 ukrainische Kinder eingeschult werden. Ein Fortzug ukrainischer Kinder in größerem Ausmaß ist nicht zu erkennen.

 

Oberhausen – gesamtes Stadtgebiet

In Bezug auf das gesamte Stadtgebiet ist in den meisten Jahren von einer ausreichenden Schulplatzkapazität auszugehen. Der sukzessive Anstieg der Schüler:innenzahl hält bis zum Einschulungsjahr 2023/2024 an, wobei nach derzeitigem Sachstand in den Folgejahren von sinkenden Jahrgangsbreiten auszugehen ist. Das Niveau sowie der Verlauf der vorausberechneten Entwicklung lässt eher nicht auf generelle Bedarfe an schulorganisatorischen Maßnahmen schließen. Fraglich ist, ob sich diese generelle Befundlage analog auf die einzelnen Sozialräume beziehen lässt, oder ob kleinräumigere Beobachtungen differenziertere Schlussfolgerungen nach sich ziehen.

 

Quelle: U7-Kinderstatistik, bereitgestellt vom Bereich 4-5/ Statistik

Anmerkungen: Vor dem Hintergrund der Annahme, dass sich die fluchtbedingte Zuwanderung in der U7-Kinderstatistik niederschlägt, hat der Bereich 3-3 Schule im August 2022 einen aktualisierten Datenabzug angefordert und erhalten. Seitens der datenbereitstellenden Stelle wurde angemerkt, dass bei den Wanderungen, insbesondere aus dem Ausland, mit Unschärfen hinsichtlich des Meldeverhaltens zu rechnen ist. Hieraus folgt, dass im Hinblick auf die in der Tabelle berichteten Gesamtsummen derzeit noch eine Anzahl von ca. 50 bis 60 ukrainischen Schüler:innen hinzuzurechnen sind, die im statistischen Bestand noch nicht abgebildet sind. Somit ergibt sich für das Einschulungsjahr 2023/24 eine Gesamtanzahl von ca. 2.160-2.170 Schüler:innen. Zwischenzeitliche Wanderungen führen zu fortlaufenden Schwankungen.

 

Sozialraum 71: Mitte/ Styrum

Im Sozialraum 71 werden an 5 Schulen insgesamt 356 Schulplätze vorgehalten. Den Prognosen zufolge wird diese Kapazität lediglich im kommenden Schuljahr mehr als ausgeschöpft werden. Die von im Sozialraum 71 lebenden Schüler:innen nicht nachgefragten Schulplätze müssen zur Mitversorgung der angrenzenden Sozialräume 72 (Oberhausen-Ost) und 73 (Alstaden/ Lirich) genutzt werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Schulort- und Wohnortverteilung im Sozialraum 71 nicht optimal sind: die zentral gelegenen Schulen Brüder-Grimm-Schule und Adolf-Feld-Schule sind stets stark nachgefragt, während die peripher gelegene Landwehrschule als vierzügiges System ihre Kapazitäten erfahrungsgemäß durch Einpendlungen von Schüler:innen aus Mülheim annähernd ausschöpft (über 20 Schüler:innen im aktuellen Anmeldeverfahren).

 

 

Sozialraum 72: Oberhausen-Ost

Im Sozialraum 72 werden an 4 Schulen insgesamt 310 Schulplätze vorgehalten. Den Prognosen zufolge wird diese Kapazität in den kommenden Schuljahren annähernd ausgeschöpft werden. Im Schuljahr mit dem höchsten zu erwartenden Schüler:innenaufkommen (2023/2024) wird die Kapazität unter Umständen um etwas mehr als einen Zug überschritten. Auch in den weiteren Schuljahren kann es bei wohnortnahem Anwahlverhalten (sprich: im Sozialraum 72 lebende Schüler:innen melden sich auch an einer im Sozialraum 72 befindlichen Schule an) zur Ausreizung der hier vorgehaltenen Schulplätze kommen. Allerdings erkennen Schulverwaltung und Schulaufsicht keinen Bedarf an generellen Zügigkeitserhöhungen. Punktuell aufkommende Engpässe können entweder durch ungenutzte Kapazitäten im angrenzenden Sozialraum 71 (Mitte/ Styrum) und/oder aber durch kurzfristige Mehrklassenbildungen, etwa am Teilstandort Havenstein der Schule am Froschenteich, sowie auch an der Falkenstein- oder Marienschule, je nach Anmeldeverhalten, aufgefangen werden.

 

 

Sozialraum 73: Alstaden/ Lirich

Im Sozialraum 73 werden an 4 Schulen insgesamt 306 Schulplätze vorgehalten. Den Prognosen zufolge wird diese Kapazität in allen der kommenden Schuljahre ausgeschöpft werden. Im Schuljahr mit dem höchsten zu erwartenden Schüler:innenaufkommen (2024/2025) wird die Kapazität unter Umständen um ca. 1 Zug überschritten. Angesichts der für jedes Schuljahr vorausberechneten Übernachfrage erkennen Schulverwaltung und Schulaufsicht einen gewissen Bedarf an einer vertiefenden Prüfung schulorganisatorischer Maßnahmen im Sozialraum 73. Zu eruieren ist neben den schulbaulichen Erweiterungsoptionen an den vorhandenen Schulstandorten auch, ob punktuell aufkommende Engpässe entweder durch ungenutzte Kapazitäten im angrenzenden Sozialraum 71 (Mitte/ Styrum) oder aber durch kurzfristige Mehrklassenbildungen aufgefangen werden können.

 

 

Sozialraum 74: Sterkrade-Mitte

Im Sozialraum 74 werden an 7 Schulen insgesamt 480 Schulplätze vorgehalten. Den Prognosen zufolge wird diese Kapazität in allen der kommenden Schuljahre ausgeschöpft werden. Insgesamt zeigt sich hier eine relativ komfortable Lage im Hinblick auf das Verhältnis zukünftigen Schüler:innenaufkommens und verfügbarer Schulplatzkapazität. Im Schuljahr mit dem höchsten zu erwartenden Schüler:innenaufkommen (2025/2026) wird die Kapazität um knapp einen Zug unterschritten. Die von im Sozialraum 74 lebenden Schüler:innen nicht nachgefragten Schulplätze sollten zur Mitversorgung der angrenzenden Sozialräume 75 (Sterkrade-Nord) und 76 (Osterfeld) genutzt werden. Ein besonderer Planungsbedarf besteht an der Grundschule Buschhausen. Beide Standorte dieses Grundschulverbundes weisen Sanierungsbedarfe auf. Zudem erweist sich die Zwei-Standort-Konstellation, auch aufgrund dessen die Schule in den vergangenen Jahren lediglich zweizügig geführt wurde (mit je einer Parallelklasse an jedem Standort), als herausfordernd für das Kollegium vor Ort. Der Beteiligungsprozess zur Standortplanung wurde bereits angestoßen, mitsamt einem ersten mündlichen Bericht im Schulausschuss am 15.09.2022. Die Schulverwaltung wird in den kommenden Monaten ein Spektrum an schulorganisatorischen Varianten prüfen, unter anderem die Ertüchtigung des Standorts Friesenstraße zum alleinigen Standort der als dreizügiges System zu planenden Grundschule Buschhausen. Die SBO soll mit der Prüfung baulicher Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen inklusive der Lieferung variantenspezifischer Kostenannahmen beauftragt werden.

 

 

Sozialraum 75: Sterkrade-Nord

Im Sozialraum 75 werden an 4 Schulen insgesamt 268 Schulplätze vorgehalten. Den Prognosen zufolge wird diese Kapazität in mehreren der kommenden Schuljahre ausgeschöpft werden. Im Schuljahr mit dem höchsten zu erwartenden Schüler:innenaufkommen (2023/2024) wird die Kapazität unter Umständen um ca. 1 Zug überschritten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass jährlich Schüler:innen in einer Gesamtzahl von ca. einem Zug die Moltkeschule in Dinslaken (hierzu besteht ein Verwaltungsabkommen mit der Stadt Dinslaken) besuchen. Dieses Pendler:innenaufkommen aus dem Quartier Barmingholten zur Moltkeschule zeigte sich in den vergangenen Jahren sehr stabil. Damit mindert sich das zu erwartende Schüler:innenaufkommen im Sozialraum 75 um ca. 1 Zug. Angesichts der ansonsten voraussichtlich ausreichenden Schulplätze erkennen Schulverwaltung und Schulaufsicht keinen Bedarf an generellen Zügigkeitserhöhungen, punktuell aufkommende Engpässe im Bereich Königshardt können durch ungenutzte Kapazitäten im angrenzenden Sozialraum 75 (Sterkrade-Mitte, z.B. Alsfeldschule), im Sozialraum 76 (Osterfeld; Schule am Siedlerweg) oder durch punktuelle Mehrklassenbildungen an Schulen mit Kapazitäten im Bestand, etwa an der Schule an der Oranienstraße, der Hartmannschule oder der Hirschkampschule, aufgefangen werden. Insofern sich aber die fluchtbedingten Zuzüge verstärkt in den Daten niederschlagen sollten, braucht es evtl. doch Erweiterungsmaßnahmen.

 

 

Sozialraum 76: Osterfeld

Im Sozialraum 76 werden an 6 Schulen insgesamt 360 Schulplätze vorgehalten. Den Prognosen zufolge wird diese Kapazität in mehreren der kommenden Schuljahre vollends ausgeschöpft werden. Im Einschulungsjahr 2023/2024 übersteigt das vorausberechnete Schüler:innenaufkommen die vorhandene Kapazität um mehr als 1 Zug. Zu beachten ist zudem, dass die Erich-Kästner-Schule zwar als dreizügiges System festgelegt, aber nicht als solches ertüchtigt wurde. Darüber hinaus war in den vergangenen Jahren zu beobachten, dass die Schule-am-Siedlerweg eine Versorgungsfunktion für die angrenzenden Gebiete der Sozialräume 74 und 75 erfüllte, was sich u.a. bereits in Mehrklassenbildungen bemerkbar machte. Angesichts der sich in Osterfeld kumulierenden Zuwanderungsströme sollten dringend Erweiterungsoptionen im System der Osterfelder Grundschulen planerisch und baulich vertiefend geprüft werden. Hierzu ist die Expertise der SBO hinzuziehen, um sinnvolle Varianten, auch hinsichtlich zu erwartender Investitionsbedarfe, zu prüfen (siehe unten). Es bestehen somit perspektivische Bedarfe an Ertüchtigungs- und Erweiterungsmaßnahmen im Sozialraum Osterfeld.

 

Ausblick

Die Schüler:innenzahlentwicklung in Oberhausen erreicht mit dem Einschulungsjahrgang im kommenden Schuljahr 2023/2024 ihren (derzeit absehbaren) Höhepunkt. Konkrete Prüfungen auf die Notwendigkeit schulorganisatorischer Maßnahmen sollten im Hinblick auf folgende Aspekte vorgenommen werden:

 

  • Erweiterung der Kapazitäten in Alt-Oberhausen
  • Ertüchtigung und ggf. Zusammenführung der Grundschule Buschhausen an einem Standort
  • Kleinräumige Bedarfsprüfungen für das große Gebiet Sterkrade
  • Erweiterung der Schulplatzkapazitäten im Sozialraum Osterfeld (Overbergschule sowie die Ertüchtigung der Erich-Kästner-Schule)

 

Kurzfristige Perspektiven auf das Schuljahr 2023-24

Wie oben beschrieben bilden die Daten der Statistik derzeit nur eingeschränkt die fluchtbedingten Zuzüge umfänglich ab. Dazu passend ist gegenwärtig von ca. 2.170 Schulanmeldungen auszugehen. Davon kommen ca. 50 Schüler:innen aus der Ukraine. Zu berücksichtigen sind zudem auswärtige Schüler:innen, die in Oberhausen eingeschult werden möchten. Nach aktuellem Stand werden mehr als 50 Schüler:innen in einer Förderschule eingeschult, diese sind von den an Grundschulen einzuschulenden Schüler:innen noch abzuziehen. Auch wird es noch weitere Rückstellungen geben. Der Umfang hängt von den Diagnosen des Gesundheitsamtes ab und ist noch nicht abschließend zu beurteilen. Bis zum 15.01.2023 ist die abschließende Klassenbildung vorzunehmen. Zum 19.12.2022 waren ca. 45 Kinder noch nicht an den Schulen angemeldet, sind aber gemäß dem Grundsatz einer wohnortnahen Beschulung bereits in den Planungen enthalten. Die entsprechenden Maßnahmen wurden ausgelöst, um eine schlussendliche Schulanmeldung zu bewirken.

 

Trotz der skizzierten Unsicherheiten und aufgrund der teilweise disharmonischen Verteilung von Schulplatzkapazitäten und Wohnorten im Stadtgebiet sollten bereits zum kommenden Schuljahr 2023/24 kurzfristige schulorganisatorische Maßnahmen geprüft werden. Dies sind je Stadtteil:

 

  • 2 Mehrklassen in Alt-Oberhausen:  Brüder-Grimm-Schule (Bestand), Falkensteinschule (im Bestand bei Abschluss der Baumaßnahme)
  • 3 Mehrklassen in Osterfeld: Jacobischule (Raumzelle), Overbergschule (Raumzelle in Verbindung mit einer perspektivischen Zügigkeitserweiterung), Schule am Siedlerweg (Bestand)
  • 2 Mehrklassen in Sterkrade: Hirschkampschule (Bestand) sowie Hartmannschule (Bestand)

 

Der Großteil der für Mehrklassenbildungen im Bestand in Betracht gezogenen Schulen haben einer solchen Maßnahme bereits mündlich zugestimmt.

Die kurzfristig zu erwägenden Maßnahmen sollten intelligent mit den oben beschriebenen mittel- bis langfristigen Maßnahmen verknüpft werden und die Schüler:innenzahlentwicklung, das Nachfrageverhalten sowie die Möglichkeiten baulicher Anpassungen berücksichtigen. Daraus resultieren konkret folgende Prüfaufträge:

 

  • Alt-Oberhausen: Prüfung einer generellen Zügigkeitserweiterung an der Brüder-Grimm-Schule von 3 auf 4 Züge (aufgrund der hohen Nachfrage)
  • Osterfeld: Ertüchtigung der Erich-Kästner-Schule zur 3-Zügigkeit (wie festgelegt) sowie Prüfung, ob Overbergschule durch eine Baumaßnahme zur 3-Zügigkeit ertüchtigt werden kann (im zweiten Fall zur Dependance-Schule, ggf. herausfordernde Argumentation im Kontext mit Maßnahmen an Grundschule Buschhausen; günstig wäre ein 2-zügiger-Dependance-Standort, da schulorganisatorisch sinnvoll und abgrenzbar zur GS Buschhausen).
  • Sterkrade: Das Sterkrader Gebiet ist groß und nicht zusammenhängend. Manche Schulen werden derzeit nicht den Kapazitäten entsprechend nachgefragt (Kastellschule und Grundschule Buschhausen), andere hingegen deutlich ausgelastet (z.B. die Königsschule und Melanchthonschule). Daher sind hier kleinräumigere und standortspezifische Bedarfsprüfungen vorzunehmen, um passgenauere Lösungsansätze zu erarbeiten.

 

Seitens der SBO liegen folgende Informationen zu den anvisierten kurzfristigen Maßnahmen, die im Wege der Aufstellung von mobilen Raumeinheiten durchzuführen wären, vor (Stand: 15.12.2022):

„Die Prüfung zur Aufstellung von Raumzellen wurde bislang lediglich anhand der Lagepläne durchgeführt, da aufgrund der Kurzfristigkeit eine abschließende Gesamtbetrachtung nicht möglich ist. Dies bedeutet, planungsrechtlich sind an allen Standorten noch Klärungen offen. Ebenso bestehen hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit und möglicher Leitungsführungen noch keine abschließenden Gutachten. Auf die Anlage wird verwiesen, in die denkbare Flächen eingezeichnet wurden. Diese Flächen entsprechen NICHT den Raumzellengrößen, sondern stellen einen Bereich dar, in dem die Räume errichtet werden könnten, sofern bau- und planungsrechtlich keine weiteren Vorgaben widersprechen.

 

Jacobischule:

Das Schulgelände ist groß, so dass im nördlichen Teil eine ausreichend große Fläche zur Verfügung steht. Der Baumbestand und die Spielgeräte werden beachtet und können voraussichtlich erhalten bleiben. Im südlichen Teil des Geländes wird derzeit die Mensa errichtet.

 

Overbergschule:

Im südlichen Hintergelände des Schulgrundstückes ist eine freie Fläche, die ausreichend Platz bietet. Der Schulhof wird hierdurch nicht eingeschränkt.

 

Königschule:

Es gibt viele Freiflächen auf dem Gelände auf denen Raumzellen für 2 Klassenräume errichtet werden können. Da mehrere Leitungen durch das Schulgelände führen, kann noch keine Fläche explizit benannt werden, da die Leitungsprüfung noch anhängig ist. Aufgrund der Geländegröße werden sich Aufstellflächen ergeben.

 

Melanchthonschule

Hinsichtlich der Melanchthonschule (an der auch durch viele Kinder in der verlängerten Schuleingangsphase ein Raummehrbedarf besteht; Anm. Bereich 3-3) steht eine Mitteilung durch das Architekturbüro BST noch aus.

 

 

Angesichts der Schwierigkeiten bei der Beschaffung von mobilen Raumzellen sollte die Planungen frühzeitig vorangetrieben werden. Die weiteren Entwicklungen im Anmeldeverfahren sind zu berücksichtigen. Bis zum 15.01.2023 wird die finale Verteilung der Klassen auf die Grundschulen entschieden sein. Ggf. sind auch vermehrt Schüler:innen ohne Wohnsitz in Oberhausen abzulehnen.

 

Zusammenfassung

Die (auch fluchtbedingt) steigenden Schüler:innenzahlen führen unterdessen auch im Grundschulbereich zur Notwendigkeit, zusätzliche Kapazitäten kurz- und mittelfristig zu schaffen. Es braucht kurzfristige Maßnahmen zum neuen Schuljahr 2023/24, die zum Teil bereits mit strategischen Maßnahmen zu verknüpfen sind. Mit Blick auf die Planung von mittelfristigen Maßnahmen sind stadteilspezifische Konzepte mit konkreten Umsetzungsplänen und einem Fortschrittsmonitoring zu entwickeln.

Bei den kurzfristigen Maßnahmen* handelt es sich um folgende:

*die Angabe einer Anzahl von Räumen 1-2 weist auf den entstehenden OGS-Raumbedarf im Fall von Mehrklassen hin.

 

Folgende mittelfristigen Maßnahmen sind zu prüfen:

Sozialraum

Schule

Maßnahme

Alt-Oberhausen

Brüder-Grimm-Schule

Erweiterung von Drei- zur Vierzügigkeit

Osterfeld

Overbergschule

Erweiterung zur Drei- oder Vierzügigkeit

Erich-Kästner-Schule

Ertüchtigung zur Dreizügigkeit

Sterkrade

Grundschule Buschhausen

Zusammenführung am Standort Friesenstraße

Königsschule

Ausbau Ganztag

 

Weitere kleinräumigere und standortspezifische Bedarfsprüfungen sind vorzunehmen, um passgenauere Lösungsansätze zu erarbeiten, gerade im sehr großen Gebiet Sterkrade.

 

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Anlagen

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