Berichtsvorlage - M/17/3007-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In der 15. Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 30.11.2022 wurde der Antrag der Fraktion Die Grünen (A/17/2802-01) „Parkverbot im Sichtfeld der Querung Grevenstraße / Styrumer Allee“ beraten und anschließend dahingehend beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die jetzige Verkehrssituation zu überprüfen und insbesondere für die Radfahrenden zu entschärfen.

 

Die Styrumer Allee als Rad-und Fußwegeverbindung kreuzt die Grevenstraße im Bereich zwischen der Stöckmannstraße und der Schlägelstraße. Der Bordstein ist in diesem Bereich abgesenkt und die Fahrbahn mit einer roten Pflasterung versehen, um die Aufmerksamkeit in diesem Bereich zu erhöhen.

 

Rechtlich gesehen handelt es sich somit um eine Überfahrt im Sinne des § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Radfahrenden, die die Styrumer Allee befahren, sind somit wartepflichtig. Das gesetzliche Haltverbot orientiert sich hier an den Vorgaben des § 12 StVO, wonach das Parken vor Bordsteinabsenkungen verboten ist (siehe Anlage 1). Angrenzend ist das Parken allerdings wieder erlaubt.

 

Dies führt allerdings im vorliegenden Fall dazu, dass auch mit größeren Fahrzeugen (LKW mit geschlossenem Aufbau) bis an die Bordsteinabsenkung heran geparkt wird und somit den Radfahrenden die Verkehrsübersicht nehmen. Aufgrund des geplanten Umbaus dieser Querungsstelle („Barrierefreie Querung für Radfahrer“) in diesem Jahr, soll mit geringem Aufwand eine Verbesserung der Verkehrssituation herbeigeführt werden.

 

Aus diesem Grund wird über die gesamte Querungsstelle auf beiden Straßenseiten eine Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299 StVO) aufgebracht. Die Grenzmarkierung wird beidseitig der Absenkung um ca. 5,00 m verlängert (siehe Anlage 2).

 

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

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Anlagen

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