Beschlussvorlage - B/17/2988-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, den Umzug der bisher am Standort Hausmannsfeld ansässigen Schule am Froschenteich (Schulnummer: 104358) zum Standort Nierfeldweg im Frühjahr 2023 (Stand Januar 2023), mit Verbleib bis zur Fertigstellung des Umbaus am ursprünglichen Standort.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/5162-01: Umsetzung des Finanzierungsprogrammes "Gute Schule 2020" hier: Umbau der Schule am Froschenteich

 

Drucksache-Nr. B/17/0565-01: Auflösung des Teilstandortes „Nierfeldweg“ der Schule „Käthe-Kollwitz-Berufskolleg“ und Umzug der bisher hier ansässigen Stellen zum Standort „Richard-Wagner-Allee“ zum Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 (Beschlüsse)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ X ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja   [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein  [ X ] Begründung: Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf das Klima.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

  1. Ausgangslage

 

Im Zuge des Freizuges des Standortes Nierfeldweg durch die Auflösung des Teilstandortes des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs (Schulnummer: 172741) und den Umzug der bisher ansässigen Stellen zum Standort Richard-Wagner-Allee, kann dieser Standort nun für eine temporäre Nutzung durch die Schule am Froschenteich (Schulnummer: 104358) freigegeben werden. Dies wurde bereits in der 4. Sitzung des Schulausschusses vom 22.04.2021 (Drucksache-Nr. B/17/0565-01, Beschlüsse) angesprochen. Für die Beantragung eines Schulumzuges ist nach dem Schulgesetz NRW (Leitfaden Schulorganisation der Bezirksregierung Düsseldorf, Abschnitt VIII.C.3.) ein Ratsbeschluss erforderlich. Der ebenfalls notwendige Schulkonferenzbeschluss wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt der bereits informierten Schulgemeinde vorgeschlagen. Durch den Umzug entstehen keine finanziellen Konsequenzen, etwaige Kosten für die Ausstattung der Räume werden noch kalkuliert. Weiterhin entstehen durch den Umzug keine zusätzlichen Belastungen hinsichtlich der Umwelt- und Klimaschutzvorgaben.

 

Die Notwendigkeit eines temporären Umzuges ergibt sich aus der folgenden Ausgangssituation:

Auf Grundlage von § 79 „Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Schulgebäude“ des Schulgesetzes NRW wurde der in Drucksache Nr. B/16/5162-01 geschilderte Umbau beschlossen. Die Baumaßnahmen sollen nach den Osterferien 2023 beginnen und voraussichtlich bis in das zweite Halbjahr des Schuljahres 2023/2024 andauern. Ohne einen temporären Standortwechsel ist die Fortsetzung des Schulbetriebs daher nicht störungsfrei möglich. Der Schulbetrieb kann voraussichtlich zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 wieder am Standort Hausmannsfeld stattfinden.

 

  1. Pädagogische und schulorganisatorische Begründungen für den vorübergehenden Umzug

 

Das Gebäude wurde bis August 2022 bereits als Ausweichstandort für einen Teil des Schulbetriebes des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs genutzt. Es bedarf keiner Änderungen an den bestehenden Räumlichkeiten, um den Schulbetrieb der Schule am Froschenteich zu gewährleisten. Zudem sind die Kapazitäten für die Anzahl der Schüler*innen ausreichend. Durch die Nähe der Standorte (ca. 400m Fußweg) sind keine zusätzlichen Transporte notwendig. Die Planungen wurden innerhalb der Schulgemeinschaft befürwortet und mit allen Akteur*innen abgestimmt.  Eine entsprechende Kommunikation stellt der Bereich 3-3 Schule sicher.

 

Alternativen

Die einzige sinnvoll zu erwägende Alternative zu einem temporären Umzug zum Standort Nierfeldweg wäre die Beibehaltung des Schulbetriebes am Standort Hausmannsfeld. Dieser kann aber aufgrund der Baumaßnahmen nicht störungsfrei garantiert werden. Eine teilweise Nutzung des Nebenstandortes Havenstein ist aus transporttechnischen und räumlichen Gründen schulorganisatorisch nicht sinnvoll.

 

  1. Stand der Umsetzung

 

Beginn der Baumaßnahmen am Hauptstandort (Hausmannsfeld 14, 46047 Oberhausen) nach den Osterferien 2023, Bauphase voraussichtlich bis in das zweite Halbjahr des Schuljahres 2023/2024.

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