Beschlussvorlage - B/17/2989-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Trinkwasserspender an Oberhausener Schulen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Uebing
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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19.01.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.01.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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06.02.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung, auf Basis der Prüfergebnisse zur Installation von Wasserspendern an weiterführenden Schulen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 ff. wie folgt berücksichtigt:
Konsumtiv:
- Auftrag 330003010300 – Realschulen, Sachkonten 527198 – Aufwendungen für Nutzungsentgelte Ausstattungsgegenstände 2.880,- EUR und 543188 – FL Beschaffungswesen 1.800,- EUR.
- Auftrag 330003010400 – Gymnasien, Sachkonten 527198 – Aufwendungen für Nutzungsentgelte Ausstattungsgegenstände 4.800,- EUR und 543188 – FL Beschaffungswesen 3.000,- EUR.
- Auftrag 330003010600 – Gesamtschulen, Sachkonten 527198 – Aufwendungen für Nutzungsentgelte Ausstattungsgegenstände 3.840,- EUR und 543188 – FL Beschaffungswesen 2.400,- EUR.
- Auftrag 330003010700 – Berufskollegs, Sachkonten 527198 – Aufwendungen für Nutzungsentgelte Ausstattungsgegenstände 2.880,- EUR und 543188 – FL Beschaffungswesen 1.800,- EUR.
Investiv:
- Finanzstelle 330003010001009 – Wasserspender an Schulen, Finanzposition 785100 – Anschlusskosten 40.000 EUR
Sachverhalt
Begründung
Auf Basis der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Oberhausen vom 13.12.2021 wurde die Verwaltung mit der Prüfung und Kostenermittlung für die Aufstellung von Trinkwasserspendersystemen an Schulen beauftragt. Am 10.01.2022 ist die SBO beauftragt worden, in einem ersten Schritt, die Standorte und Kosten für die Aufstellung von Wasserspendern an allen weiterführenden Schulen und Berufskollegs zu ermitteln.
Die Prüfungen zur Installation von Wasserspendern gestalteten sich sehr aufwendig. Neben der Abwägung der geeigneten Standorte in den Schulgebäuden mussten Installationsmöglichkeiten für Zulauf und Abfluss geprüft und je Einzelfall kalkuliert werden. Die geeigneten Aufstellungsorte (siehe Anlage) wurden mit den Schulleitungen abgestimmt. Daneben wurde mit dem Gesundheitsbereich und der Lebensmittelüberwachung Vorgaben der Trinkwasserverordnung und des Lebensmittelrechts erörtert. Darüber hinaus waren Geräteauswahl und Ermittlung von Kosten für Anschaffung, Installation und Betrieb vorzunehmen sowie Sponsoringmöglichkeiten zu prüfen.
Die Anschlusskosten für 15 Wasserspender belaufen sich auf ca. 40.000 EUR. Diese wurden für 2023 im Haushalt unter der Finanzstelle 330003010001009, Wasserspender, Finanzposition 785100, Anschlusskosten, mit einem Planbudget von 40.000 EUR berücksichtigt. Der entstehende konsumtive Anteil hinsichtlich der Beschaffung der Spendersysteme über den Einkauf der SBO (Aufträge 330003010300 Realschulen, 330003010400 Gymnasien, 330003010600 Gesamtschulen, 330003010700 Berufskollegs; Sachkonto 527198 – Aufwendungen für Nutzungsentgelte / Ausstattungsgüter. Nutzungsdauer fünf Jahre – jährlicher Aufwand 14.400,00 EUR) sowie die Wartung und der Austausch der Kohlensäureflaschen (Sachkonto 543188 - FL Beschaffungswesen) sind über Veränderungsnachweisung zum Haushalt 2023 angemeldet und berücksichtigt worden. Die marginalen Betriebskosten für Strom und Wasser in Höhe von jährlich 50,00 EUR je Gerät, mithin 750,00 EUR, sind für die Haushaltsanmeldung 2023 trotz der steigenden Energiekosten von untergeordneter Bedeutung und nicht gesondert zu veranschlagen. An drei Schulen existieren bereits Wasserspender, die z. T. nicht durch den Schulträger beschafft wurden. Da diese Geräte nicht die nötige Kapazität aufweisen, sind auch an diesen Schulen neue Wasserspender erforderlich.
Mit Blick auf ein etwaiges Sponsoring konnte als einzige Variante die des RWW eruiert werden. Unter Berücksichtigung des Sponsorings des RWW verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von ca. 1.700 EUR, welcher ebenfalls bei der Haushaltsanmeldung für 2023 eingestellt wurde. Das RWW sponsert jährlich maximal 2 Wasserspender an verschiedene Kommunen. Für 2023 soll die Stadt Oberhausen mit einem Wasserspender berücksichtigt werden, der im Frühjahr 2023 an einer Oberhausener Schule aufgestellt werden soll. Das RWW vertreibt ausschließlich Geräte der Fa. SODA JET, das die Voraussetzungen an die DIN EN 1717 und sämtliche Hygienevoraussetzungen erfüllt.
Hierzu wurde durch die SBO und den Bereich 3-3/Schule sowohl der Gesundheitsbereich, Trinkwasserhygiene, sowie die Lebensmittelüberwachung um deren Einschätzung gebeten. Die geplante Vorgehensweise wird von dort mitgetragen.
An Grundschulen gibt es bereits ein eingeschränktes Angebot z. B. über PET Flaschen die Schüler*innen zu versorgen. In einem zweiten Schritt sollen auch die Grund- und Förderschulen zeitnah mit Wasserspendern ausgestattet werden.
Auf Grundlage der jetzt vorliegenden Erkenntnisse kann die Prüfung der Standorte an Grund- und Förderschulen erheblich verkürzt werden.
Im Anschluss an den positiven Ratsbeschluss kann von einer Zeitspanne für die Umsetzung, je nach Ausschreibungsergebnis und Verfügbarkeit der Geräte bis zum Frühsommer 2023 ausgegangen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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783,7 kB
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