Berichtsvorlage - M/17/2985-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Hintergrund des Prüfauftrags

Mit Beschluss vom 21.03.2022 beauftragte der Rat der Stadt Oberhausen die Stadtverwaltung mit der Prüfung auf Übernahme des NRK in städtische Trägerschaft (Drucksache A/17/1738-01. In der Sitzung des Schulausschusses am 15.05.2022 (Vorlage M/17/1992-01) wurde eine Bestandsaufnahme zu den Perspektiven der Übernahme des NRK in städtische Trägerschaft präsentiert. Hierin wurde dokumentiert, dass eine Trendumkehr der sinkenden Studierendenzahlen nicht zu erwarten ist. Die Mindestanzahl an Studierenden ist unterdessen weit unterschritten. Eine Übernahme des Kollegs in städtischer Trägerschaft, so die Schlussfolgerung, wird daher, ohne eine umfassende konzeptionelle Neuorientierung, schulrechtlich nicht darstellbar sein.

 

Rechtliche Grundlagen

Das Niederrhein-Kolleg Oberhausen (NRK) ist ein Weiterbildungskolleg (WBK) in Trägerschaft des Landes. Die Schulform WBK ermöglicht ihren Studierenden den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen auf dem sogenannten Zweiten Bildungsweg. Ein WBK muss mindestens zwei der drei Bildungsgänge Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg umfassen (§ 23 Abs. 1 SchulG NRW). Eine bestehende Einrichtung kann als Kolleg fortgeführt werden, wenn sie mindestens 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat. Ein WBK kann auch fortgeführt werden, wenn den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Weg zu einer anderen Bildungseinrichtung, die einen entsprechenden Abschluss vermittelt, nicht zugemutet werden kann. (§ 82 Abs. 9 SchulG NRW).

 

Das NRK umfasst den Bildungsgang Kolleg. Dieser Bildungsgang führt Erwachsene, die nach Berufsausbildung oder Berufstätigkeit ihre schulische Ausbildung wieder aufnehmen, ohne eine geregelte Berufstätigkeit auszuüben, zur allgemeinen Hochschulreife (§ 1 Abs. 4 Satz 2 APO-WBK). Da die Bildungsgänge des WBK in Semester eingeteilt sind, können am NRK zweimal jährlich neue Studierende aufgenommen werden und es finden in jedem Schuljahr zwei Abiturprüfungen statt.

 

Das Weiterbildungskolleg soll schulfachlich und organisatorisch mit den Einrichtungen der Weiterbildung zusammenarbeiten, die Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen anbieten. Die Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere auf die Abstimmung der schulabschlussbezogenen Bildungsangebote, auf gemeinsame schulabschlussbezogene Unterrichtsveranstaltungen und auf den Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern. Die Bildungsangebote der Berufskollegs in der Region sind in die Abstimmung einzubeziehen. (§ 23 Ab. 4 SchulG NRW).

 

Statistische Betrachtungen

Wie bereits von LRH und MSB festgestellt waren die Studierendenzahlen stark rückläufig. Die Entwicklungen am NRK sind dabei keine Besonderheit dieser Schule. Insgesamt sind die Studierendenzahlen an Weiterbildungskollegs in NRW zwischen den Schuljahren 2014/15 und 2021/22 deutlich, um 35,7 Prozent, gesunken. Im interkommunalen Vergleich von vier Städten des Regierungsbezirks Düsseldorf, die Weiterbildungskollegs (aber mit unterschiedlichen Konstellationen an Bildungsgängen) vorhalten, stellt sich die Oberhausener Situation als besonders drastisch dar (siehe untenstehende Abbildung).

 

Während die Studierendenzahl in Duisburg annähernd konstant gehalten werden konnte, ist die Nachfrage in Essen, Düsseldorf und besonders Oberhausen (minus 51,5 Prozent) deutlicher gesunken. Hier können, gerade wegen der Mobilität der erwachsenen Studierenden, auch Interaktionseffekte zwischen den Standorten eine Rolle spielen. Eine fallbezogene Ursachenbestimmung der jeweiligen Entwicklungen bedürften einer genaueren Analyse unter Einbezug der Wohnortherkunft der Studierenden sowie insbesondere auch des Bildungsgangangebots an den einzelnen Weiterbildungskollegs.

 

Am NRK kommt der überwiegende Anteil der Studierenden aus Oberhausen und Umgebung. Eine Besonderheit ist sicherlich, dass am NRK, anders als vom Schulgesetz vorgesehen, mit dem Kolleg lediglich ein Bildungsgang angeboten wird. Dieser Umstand bedingt womöglich die mangelnde Nachfrage in den vergangenen Jahren (mit). Die Bildungsexpansion der vergangenen Jahrzehnte führte zu einem enormen Wachstum an Hochschulreife-Zertifikaten auf dem 1. Bildungsweg (allein ca. 40 Prozent der gleichaltrigen Wohnbevölkerung erzielt in Deutschland die Allgemeine Hochschulreife an einer allgemeinbildenden oder beruflichen Schule; siehe Nationaler Bildungsbericht).

 

Laut der Schulleiterin befinden sich gegenwärtig (Dezember 2022) noch zwölf Studierende des fünften Semesters am NRK. Diese werden mit dem 01.02.2023 in das sechste Semester wechseln, ihren letzten Schultag am 31.03.2023 haben und unmittelbar im Anschluss an die Osterferien ihre Abiturprüfung ablegen. Für den Großteil der noch verbliebenen Lehrkräfte gibt es bereits Perspektiven an anderen Schulen.

 

Empfehlung und Perspektiven

Angesichts der beschriebenen Entwicklungen ist eine Trendumkehr am NRK unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht absehbar. Die Mindestschüler*innenzahl am auslaufenden NRK ist unterdessen so weit unterschritten, dass eine Genehmigung der Übernahme des NRK in eine städtische Trägerschaft nicht erfolgen wird.

 

Eine direkte Übernahme und Fortführung ab dem 01.08.2023 als Kolleg kann ausgeschlossen werden.

Derzeitiger Sachstand

Gleichwohl wird die Nutzung des insgesamt gut erhaltenen Gebäudes für andere Zwecke geprüft. Insbesondere die schulische Nutzung für die Sekundarstufe I erscheint sinnvoll, da ab dem Jahr 2023-24 mit Schüler:innenzahlen zu rechnen sind, die nicht innerhalb der verfügbaren Schulplatzkapazitäten versorgt werden können.

 

Begehungen der Gebäude durch Schulträger und Schulaufsicht wurden vorgenommen. Unter Einbezug vorliegender Dokumente wurde seitens Schulverwaltung ein vorläufiges Raumbuch erstellt. Das Gebäude eignet sich grundsätzlich sehr gut für eine schulische Nutzung, z.B. im Bereich der Sekundarstufe I.

 

Zudem wurden intensive Gespräche u.a. mit dem zuständigen Ministerium (MSB), der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Liegenschaftsbetrieb (BLB) zur weiteren Verwendung der Liegenschaft geführt. Ein Prüfauftrag zu Bewertung der Liegenschaft hinsichtlich eines Kaufs oder einer Anmietung wurde durch die SBO erteilt.

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