Berichtsvorlage - M/17/2661-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 18.11.2019 die Verwaltung zur Erstellung eines Konzeptes für die Aufstellung von sogenannten Selfservice-Terminals beauftragt (Drucksache A/17/5224-01).

 

Zwischenzeitlich hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates vom 3. Dezember 2020 (BGBL vom 11. Dezember 2020, Teil I, Seite 2744 ff.) festgelegt, dass ab dem 01. Mai 2025 bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen im Einwohnermeldewesen ausschließlich digitale Lichtbilder verwendet werden dürfen. Ab diesem Zeitpunkt sind keine Lichtbilder in Papierform mehr zugelassen.

 

Hintergrund dieser Regelung ist das sogenannte Morphing. Mit der Morphing-Technik können mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Lichtbild verschmolzen werden. Das Ergebnis zeigt die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild. Mit dieser Technik können Lichtbilder für Ausweisdokumente manipuliert werden. Diesen Manipulationen soll bei der Beantragung von Personalweisen und Reisepässen entgegengewirkt werden.

                                         Um das Morphing auszuschließen, werden Lichtbilder für Reisepässe und Personalausweise ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt und über eine gesicherte Verbindung dem Einwohnermeldeamt (Bürgerservicestellen in Oberhausen) zur Verfügung gestellt. Das digitale Lichtbild wird dann auch gleich auf seine Biometrietauglichkeit geprüft.

 

Ab dem 1. Mai 2025 wird es dann für die Antragssteller und –innen eine Wahlmöglichkeit geben, ob sie das Lichtbild für ihr Ausweisdokument bei dem Einwohnermeldeamt oder bei einem privaten zertifizierten Dienstleister (Fotostudio etc.) fertigen lassen.

 

Die Stadt Oberhausen hat für die drei Bürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade jeweils ein Gerät mit der Bezeichnung SPEED Capture KIOSK (siehe Anlage) am 15.12.022 in Betrieb genommen. Der Start mit den neuen Geräten ist in der Führerschein- und die Ausländerstelle für Januar 2023 geplant. Für die fünf genannten Fachbereiche stehen fünf weitere Geräte optional bei einem verstärkten Bedarf, insbesondere ab dem 1. Mai 2025 zur Verfügung. Die Geräte der Firma SPEED BIOMETRICS haben sich in der Praxis mit einem guten Kunden- und Wartungsservice bewährt. Insgesamt gibt es aktuell nur wenige Anbieter für ein solches System auf dem Markt, die sich aber mit Blick auf den 1. Mai 2025 vermutlich erhöhen werden.

 

Die fünf Selbstbedienungsterminals der drei Bürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade, der Führerschein- und der Ausländerstelle werden über einen Datenserver untereinander für den Datenabruf vernetzt sein. Wenn z.B. jemand seinen Personalausweis und seinen Führerschein verloren hat, müssen das Lichtbild nur einmal aufgenommen und die Unterschrift ebenfalls nur einmal an den Selbstbedienungsterminals geleistet werden.

 

Das Lichtbild und die Unterschrift werden an dem Selbstbedienungsterminal einfach und schnell erfasst. Nach der Auswahl des gewünschten Dokumentes und der Eingabe des Geburtsdatums werden insgesamt drei biometrische digitale Lichtbilder aufgenommen. Danach wird die Unterschrift erfasst und die Daten auf einem Datenserver gespeichert. Bei der Antragsstellung für zum Beispiel einen Personalausweis müssen dann noch jeweils ein Fingerabdruck (in der Regel der Zeigefinger) der rechten und linken Hand aufgenommen und das Lichtbild mit der antragsstellenden Person sowie die Unterschrift geprüft werden. Da aber die Sachbearbeitung dann noch einen Kontrollscan der beiden Fingerabdrücke mit demselben Zeitaufwand erstellen müsste, wird dieser Arbeitsschritt zur Zeitersparnis an dem Selbstbedienungsterminal von der Sachbearbeitung durchgeführt. Das Entgelt für das digitale Lichtbild beträgt 7,00 EUR und ist erst zu zahlen, wenn das Lichtbild für das Ausweisdokument übernommen wird.

 

Für die Menüführung stehen insgesamt neben der deutschen Sprache neun weitere Sprachen zur Auswahl zur Verfügung. Dies ist insbesondere für die Führerschein- und Ausländerstelle wichtig. Die Geräte werden so aufgestellt, dass Unterstützung bei der Gerätebedienung durch die Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen Fachbereichen bei Bedarf erfolgt.

 

Der Selbstbedienungsterminal SPEED CAPTURE KIOSK entspricht den datenschutzrechtlichen Standards. Das Gerät erfüllt die einschlägigen technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der Hersteller hat dafür eine entsprechende Bescheinigung von dem BSI erhalten.

 

Das Lichtbild und die Unterschrift werden nur am Tag der Erstellung auf dem Datenserver gespeichert. Davon ist aber nicht das Personalausweis- und Passregister der Stadt Oberhausen betroffen, wo die Ausweisdaten zusammen mit dem jeweiligen Lichtbild und die Unterschrift für längstens 15 Jahre gemäß § 23 Personalausgesetz (PAuswG) und § 21 Passgesetz (PassG) gespeichert werden. Die jeweiligen Fingerabdrücke in den Ausweisdokumenten werden im Rahmen der Ausweisausgabe automatisch im Personal- und Passregister gemäß § 26 PAuswG und § 16 PassG gelöscht. Die Daten der Fingerabdrücke sind dann nur noch in dem jeweiligen Ausweis-Chip gespeichert.

 

Neben den visuellen Medien an den Aufstellungsorten wird insbesondere in dem Serviceportal der Stadt Oberhausen (www.serviceportal.oberhausen.de) unter der Rubrik Terminvergabe bei einer Terminbuchung für Ausweisdokumente auf die Möglichkeit der Erstellung eines digitalen Lichtbildes in den drei Bürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade, der Führerschein- und der Ausländerstelle hingewiesen. Auf diesem Weg werden die betroffenen Antragssteller und –stellerinnen direkt auf diese neue Möglichkeit der Erstellung eines digitalen Lichtbildes hingewiesen.

 

Wie oben bereits erwähnt, besteht spätestens ab dem 1. Mai 2025 für den antragstellenden Personenkreis eine Wahlmöglichkeit dahingehend, dass ein digitales Lichtbild entweder in einer der drei Bürgerservicestellen der Stadt Oberhausen oder bei einem zertifizierten lokalen Lichtbildanbieter (Fotograf, Fotoshop etc.) erstellt werden kann. Da die Möglichkeit der Einbindung der Lichtbildanbieter schon jetzt besteht, können sich die Lichtbildanbieter mit einem eigenen geeigneten Anbieter an die Stadt Oberhausen wenden. Derzeit kann De-Mail für die Übersendung der Lichtbilder hierfür genutzt werden. An einer technisch und praktisch durchführbaren Lösungsmöglichkeit für die Lichtbildanbieter mit einer weiteren Form der Zulassung der elektronisch gesicherten Übermittlung wird gearbeitet. Das BSI wird hierzu eine technische Richtlinie erstellen.

 

Die Mindestlaufzeit des Betreibervertrages beträgt fünf Jahre. Nach vier Jahren ist eine Evaluation hinsichtlich der Vertragsverlängerung, der gesetzlichen Rahmenbedingungen und weiteren Anbietern für diese Systeme durchzuführen.

 

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Anlagen

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