Beschlussvorlage - B/17/2965-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss beschließt, dem Verein Flugsportverein Oberhausen Duisburg e. V. einen Zuschuss für die Unterhaltung von Sportstätten in Höhe von 1.700,- € zu gewähren.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2023 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

 

    Auswirkungen auf das Klima

 

    ja [ ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

    nein [X] Begründung: Keine Auswirkungen auf das Klima.

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Jahr 2015 sind der Flugsportverein Oberhausen e. V. und der Flugverein Niederrhein zum Flugsportverein Oberhausen Duisburg e. V. verschmolzen. Sitz des neuen Vereins ist Oberhausen. Da es im Stadtgebiet von Oberhausen keinen Flugplatz gibt, wird der Flugbetrieb auch weiterhin auf dem Flugplatz Dinslaken Schwarze-Heide durchgeführt, für den auch der Zuschuss beantragt wird.

 

Der Heimatflugplatz des FSV Oberhausen Duisburg wird von der Flugplatzgesellschaft Schwarze Heide GmbH betrieben. Dort findet in den Monaten März bis Oktober eines jeden Jahres durchgehend Flugbetrieb mit Segelflugzeugen statt. Der vereinseigene Motorsegler fliegt von dort auch in den Wintermonaten. Für jeden Start und jede Landung ist ein Entgelt an den Betreiber zu entrichten. Ferner wird eine mit erheblichem finanziellem Aufwand errichtete vereinseigene Flugzeughalle genutzt. Das Gelände, auf dem die Halle steht, ist gegen Entgelt gepachtet (Erbbaurecht).

 

Dem Verein gehören zurzeit 10 Flugschüler/innen an, wovon sieben in der Saison 2022 aktiv ausgebildet wurden und Praxisübungen abgelegt haben. Diverse Überlandflugeinweisungen mit dem Motorsegler haben in der Folge zu ersten Überlandflugversuchen geführt. Auch in diesem Jahr soll mindestens in gleichem Umfang ausgebildet werden. Zur Ausbildung werden im Jahr 2023 voraussichtlich sieben Fluglehrer/innen eingesetzt.

 

Neben Starts in der 1. und 2. Bundesliga planen Pilotinnen/Piloten die Teilnahme an den internationalen Segelflugwettbewerben in Klix (Sachsen) und in Klippeneck (Schwäbische Alb) sowie an der Bad Breisiger Segelflugwoche auf dem Flugplatz Mönchsheide (Rheinland-Pfalz). Externe Trainingslager sind am Flugplatz Burg Feuerstein (Bayern) und in Serres (französische Seealpen) vorgesehen.

 

Der FSV Oberhausen Duisburg legt bei seinen Jugendlichen großen Wert auf eine umfangreiche und gute Ausbildung, da die Sicherheit beim Segelflug höchste Priorität genießt. Der Verein verfügt über zwei Segelflugzeuge, drei Segelflugzeuge mit Hilfsmotor sowie einen Touring-Motorsegler. Bei den zwei Segelflugzeugen handelt es sich um einen Schulungsdoppelsitzer (DG-505) und einen Einsitzer (LS4). Diese werden sowohl für die Schulung als auch für Wettbewerbe eingesetzt. Der Reise-Motorsegler (SF25) wird ebenfalls im Segelflug eingesetzt, hierbei insbesondere für die Schulung in Navigation, Meteorologie und Überlandflug. Auf den doppelsitzigen Hochleistungs-Segelflugzeugen erfolgt neben der Teilnahme an Wettbewerben auch die Schulung angehender Strecken- und Wettbewerbspiloten.

 

Durch die hohe Technisierung des Gerätes und die starke Einbindung an die allgemeine Luftfahrt und Flugsicherung entstehen gerade im Segelflug erhebliche Kosten. Einnahmen etwa durch Zuschauer stehen nicht zu Verfügung. So müssen die Kosten, abgesehen von einem geringen Spendenaufkommen und Zuschüssen, alleine vom zeitlichen Aufwand und vom finanziellen Einsatz der Mitglieder getragen werden. Eine Förderung des FSV Oberhausen Duisburg durch die Stadt Oberhausen würde eine planvolle Jugendarbeit auch weiterhin gewährleisten und die Beiträge für die Jugendlichen in einem vertretbaren Rahmen halten.

 

Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Wettkampfbetriebs und zur Förderung der Jugendarbeit dringend auf die Auszahlung des Zuschusses angewiesen und vertraut auf die bestehenden Richtlinien und deren Einhaltung. Im Übrigen wurden in ähnlich gelagerten Fällen bisher für nicht im Oberhausener Stadtgebiet liegende Sporteinrichtungen ebenfalls Zuschüsse an Vereine gewährt.

 

Im Einvernehmen mit dem Stadtsportbund Oberhausen e. V. schlägt die Verwaltung vor, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 1.700,- € zu gewähren.

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