Berichtsvorlage - M/17/2968-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

In den vergangenen Jahren hat die Fachverwaltung den Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen erfolgreich vorangetrieben. Die Verwaltungsführung begleitet den Ausbau der Kindertageseinrichtungen mit hoher Priorität. Die Stadt Oberhausen ist dauerhaft auf der Suche nach geeigneten Grundstücken in den jeweiligen Sozialräumen und führt mit verschiedenen anerkannten Trägern der Jugendhilfe sowie mit Investoren Gespräche. Auch für die kommenden Jahre liegen umfangreiche Planungen zum weiteren Ausbau vor, um die Nachfrage von Betreuungsplätzen zu decken.

Seit dem Kindergartenjahr 2014/ 15 bis zum Ende des Kindergartenjahres 2021/ 22 wurden in Oberhausen 2.174 Plätze für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertagespflegestellen und Kindertageseinrichtungen geschaffen.

Nach Umsetzung der weiteren geplanten Baumaßnahmen werden es insgesamt 2.875 Plätze sein.

Derzeit zeichnen sich im Zusammenhang mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage allerdings deutliche Herausforderungen für den weiteren Ausbau ab.

Bei einem Großteil der für die kommenden Kindergartenjahre geplanten neuen Einrichtungen und Umbauten gibt es außergewöhnliche Bauverzögerungen. In einigen Fällen beginnen die Bauprojekte nicht rechtzeitig oder Investoren springen nach einer langen Planungsphase ab. Erste Träger von Kindertageseinrichtungen weisen darauf hin, dass die maximale Zuwendungshöhe des Landes für investive Maßnahmen, mit den gestiegen Baukosten nicht mehr ausreichend sind. Die Fachverwaltung hat diese Problematik der Finanzierung an den Landschaftsverbandes Rheinland weitergeleitet. Es ist nun abzuwarten inwieweit das Land noch andere Fördermöglichkeiten eröffnet oder vorhandene Fördersätze erhöht.

 

Planungsverantwortung der Stadt Oberhausen

Nach wie vor steigt die Zahl der unter 6-Jährigen Kinder in Oberhausen wie auch in ganz NRW. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung und Förderung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr wächst und damit auch der Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP).

Das Ziel ist es, allen Kindern gleiche Bildungschancen zu ermöglichen und familiengerechte Rahmenbedingungen zu schaffen. Um diese Zielperspektive zu erreichen, wird der Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder weiterhin prioritär forciert.

Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie trägt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter anderem die Planungsverantwortung für die Ausgestaltung der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Dies umfasst sowohl die quantitativen als auch qualitativen Aspekte in der Kindertagesbetreuung.

Seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes im Jahre 2007 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für jedes Kindergartenjahr (KJ) eine bedarfsgerechte Planung zu Plätzen und Betreuungsumfängen zu erstellen. Mit Novellierung des KiBiz im Jahr 2020 hat sich die Aufgabenpalette der Jugendhilfeplanung erweitert und konkretisiert. So ist die Planung des Betreuungsangebotes auf die zu erwartenden Entwicklungen eines mehrjährigen Zeitraums auszulegen. Sie muss sozialräumlich und zielgruppenspezifisch erfolgen und auch die Betreuungsbedarfe von Familien in den Morgen- oder Abendstunden sowie an Wochenend- und Feiertagen und in Ferienzeiten berücksichtigen. Diese Planung ist zum 15. März eines jeden Jahres mit der Meldung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) abzuschließen, um die erforderlichen Betriebsmittel gemäß des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zu sichern. Die Meldung beim LVR erfolgt auf der Grundlage der Beschlussfassung durch die entsprechenden Gremien der Stadt Oberhausen.

 

Bedarfsermittlung und -entwicklung in der Kindertagesbetreuung (Verfahrensbeschreibung)

Darstellung des Planungsprozesses

Die Bedarfskalkulation ist die Grundlage der Platzplanung des kommenden KJ für Betreuungsplätze der Kinder bis zum Schulbeginn. Sie dient neben der konkret jährlichen Platzplanung auch einer langfristigen Planung von Betreuungsplätzen (5 Jahre). Die Daten basieren auf den Kinderzahlen zum 31.12. des Vorjahres, die der Bereich Statistik berechnet. Dementsprechend spiegelt die Datenbasis der jährlichen Bedarfskalkulation keine aktuellen Ereignisse wider, wie z.B. Erhöhung der Kinderzahlen durch Flüchtlingsströme, coronabedingten Babyboom, Wanderbewegung der Bevölkerung. Infolgedessen zeigt die Bedarfskalkulation immer nur einen beabsichtigten Zielerreichungsgrad einer möglichen   Platzentwicklung auf, auf deren Basis der Platzausbau oder ggf. ein Platzabbau in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege geplant wird.

In der folgenden Abbildung wird der jährliche Planungsprozess* dargestellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* Überschneidungen in der Planungsphase

 

Entwicklung der Bedarfskalkulation

In jedem Jahr erstellt der Bereich 3-1 anhand der Zahl der in Oberhausen lebenden Kinder unter sechs Jahren die sogenannte Bedarfskalkulation. Von diesen Kindern ausgenommen ist lediglich der Jahrgang der unter 1-Jährigen. Diese Kinder sind noch nicht geboren, weshalb hier auf die Daten der Bevölkerungsprognose zurückgegriffen werden muss.

Anhand von ermittelten Versorgungsquoten (s. Pfeil 2) dient die Bedarfskalkulation der Ermittlung, wie viele Betreuungsplätze für unter und über 3-Jährige zum darauffolgenden KJ in Oberhausen vorgehalten werden müssen, um den Bedarf zu decken. So wurde die Versorgungsquote der unter 3-Jährigen im Zuge der Bedarfskalkulation für das KJ 2022/ 23 von bislang 42 Prozent auf 47 Prozent angehoben. Die Zahl der unversorgten Kinder, die über das Online-Anmeldesystem Little Bird Betreuungsbedarf angemeldet haben, hat deutlich gemacht, dass hier eine höhere Versorgungsquote notwendig ist. Dieser Trend wird sich aller Voraussicht nach sowohl im Bereich der unter 3-Jährigen als auch bezüglich der über 3-Jährigen fortsetzen. Hier gilt es nach einer Erhöhung von aktuell 2 Prozent, eine Versorgungsquote von 96 Prozent zu erreichen. Die ü3-Versorgungsquote bleibt erst einmal im kommenden KJ 2023/ 24 weiterhin stabil bei 96 Prozent. Die Quote für unter 3-Jährige wurde aufgrund der erhöhten Nachfrage von Betreuungsplätzen für das kommende KJ 2023/ 24 weiter um 5 Prozent angehoben und liegt aktuell bei 52 Prozent im u3-Bereich. Dies ist vor allem mit einer steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen, im Bereich der unter 3-Jährigen, zu begründen. So zeigt sich, dass Familien ihre Kinder tendenziell immer früher in die Betreuung in KTE und KTP geben. Im Bereich der Kindertagespflege, die insbesondere u3-Plätze vorhält, besteht eine planerische Herausforderung hinsichtlich einer hohen Fluktuation von Kindertagespflegepersonen, die selbstständig tätig sind. Die Tagespflege kann daher nicht in gleichem Maße als feste Größe in eine mehrjährige Platzplanung einbezogen werden wie die Kindertageseinrichtungen. Der Ausbau in der Kindertagesbetreuung wird sich daher bis auf weiteres fortsetzen, um ein bedarfsgerechtes Angebot gemäß KiBiz schaffen zu können.

Zur Feststellung des konkreten KTE-Ausbaubedarfs werden die tatsächlichen Kinderzahlen für das KJ den bereits existierenden Betreuungsplätzen für Kinder gegenübergestellt. Hierbei werden temporäre Lösungen wie Vorläufergruppen, Notgruppen oder die mit den Trägern ausgehandelte Platzausweitungen gemäß §28 Abs. 2 KiBiz nicht mitgerechnet, um ein klares Bild der noch zu schaffenden Plätze zu erzielen.

Zur Berechnung der zu berücksichtigenden Kinder, die in einem KJ einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, werden einzelne Jahrgänge betrachtet. Das bedeutet, es wird mit Hilfe der einzelnen Jahrgänge ermittelt, welches Alter die Kinder im betreffenden KJ erreichen. Zu Grunde gelegt werden hierbei nicht die Oberhausener Geburtenzahlen, sondern die zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres in Oberhausen lebenden Kinder. Zur Berechnung der Plätze der unter und über 3-Jährigen wird nach Geburtsjahr und –monat sowie dem Sozialraum, in dem die Kinder leben, differenziert.

Kinder, die nach dem Stichtag 31.12. geboren werden, fließen als Prognosewerte aus der aktuellen Bevölkerungsstatistik mit in die Berechnung ein. Somit werden alle Kinder, die im darauffolgenden KJ einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben, in der Bedarfsermittlung berücksichtigt.

 

Grundlage der Platzplanung zum laufenden KJ 2022/ 23

Laut Bedarfskalkulation für das KJ 2022/ 23 werden bei einer Versorgungsquote von 96 Prozent im ü3-Bereich und 47 Prozent im u3-Bereich insgesamt 8.829 Betreuungsplätze benötigt. Diese teilen sich auf 6.397 Plätze für über 3-Jährige und 2.432 Plätze für unter 3-Jährige auf. Zur Deckung dieses Bedarfes sind nach dem oben beschriebenen Vorgehen im Bereich der über 3-Jährigen noch 256 zusätzliche Plätze und der unter 3-Jährigen noch 204 weitere Plätze zu schaffen. Insgesamt ist für das KJ 2022/ 23 ein notwendiger Ausbau von insgesamt 460 Plätzen ermittelt worden.

Am 15. März 2022 wurden für die Betriebskosten insgesamt 8.641 Betreuungsplätze für das KJ 2022/ 23 angemeldet, davon 6.275 Plätze für über 3-Jährige und 2.366 für unter 3-Jährige (vgl. Drucksache B/17/1501-01).

Die beim LVR angemeldeten Plätze sind folgendermaßen unterteilt:

  1. Bereits vorhandene Plätze in bestehenden KTE und KTP gemäß Betriebserlaubnis durch den LVR (7.646 Plätze)

 

  1. Platzüberschreitungen, die mit den Trägern der KTE ausgehandelt wurden, zu unterscheiden in

 

- nicht genehmigungspflichtige Überschreitungen im Rahmen der Betriebserlaubnis 

gemäß § 28 Abs. 2 KiBiz (335 Plätze). Für jede Platzüberschreitung in Einrichtungen freier Träger zahlt die Stadt Oberhausen derzeit 110 Prozent des anfallenden Trägeranteils

- durch den LVR genehmigungspflichtige Überschreitungen (9 Plätze)

- geplante Neu- und Erweiterungsbauten, die im laufenden KJ 2022/ 23 fertig gestellt

werden sollen (651 Plätze, davon 157 u3 Plätze und 494 ü3 Plätze)

 

Die oben beschriebene Datenlage beschreibt die Platzsituation des laufenden Kindergartenjahres.

 

Platzentwicklung im kommenden KJ 2023/ 24

Laut Bedarfskalkulation für das KJ 2023/ 24 werden bei einer Betreuungsquote von 96 Prozent im ü3-Bereich und 52 Prozent im u3-Bereich insgesamt 9.106 Betreuungsplätze benötigt, davon 6.440 Plätze für über 3-Jährige und 2.666 Plätze für unter 3-Jährige (s. Anlage I). Es besteht weiterhin großer Ausbaubedarf, vor allem im Bereich der über 3-Jährigen (392 Plätze). Für die unter 3-Jährigen müssen insgesamt 257 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Verteilung der zusätzlich benötigten Plätze auf die Sozialräume gestaltet sich dabei sehr unterschiedlich. Die Fachverwaltung ist seit dem KJ 2021/ 22 zu einer sozialraumübergreifenden Platzplanung übergegangen. Die Angebotsstrukturen und Neubauprojekte erfolgen seitdem planerisch in Oberhausen Süd (SR 71 Oberhausen - Mitte/ Styrum, SR 72 - Oberhausen Ost, SR 73 Alstaden/ Lirich) und Oberhausen Nord (SR 74 – Sterkrade Mitte, SR 75 – Sterkrade Nord, SR 76 – Osterfeld).

Wie anhand der aktuellen sowie der im kommenden KJ zu erwartenden Platzentwicklung bereits deutlich geworden ist, verzögert sich der Ausbau von benötigten Betreuungsplätzen gegenüber dem Bedarf. Obgleich die notwendigen Planungs- und Prüfungsprozesse fortlaufend von der Fachverwaltung angestoßen und intensiv begleitet werden, kommt es immer wieder zu Verzögerungen an den unterschiedlichsten Stellen. Beispielhaft seien hier Bearbeitungszeiten im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens (z. B. durch fehlende Unterlagen), Verzögerungen in der Beauftragung geeigneter Unternehmen oder aber Lieferschwierigkeiten einzelner Bauelemente genannt.

 

Unversorgte Kinder gemäß Little Bird

Durch die Ergebnisse der Bedarfskalkulation wird deutlich, dass in Oberhausen unverändert nicht ausreichend Betreuungsplätze vorhanden sind. Ein Blick auf die unversorgten Kinder, die auf einen Betreuungsplatz warten (Online-Anmeldesystem Little Bird), verdeutlicht die Situation.

Von den Kindern, deren Eltern zum 01. August 2022 Bedarf angemeldet haben, erhielten rund 926 Kinder kein Platzangebot (Stand: Oktober 2022). Davon sind 485 Kinder unter drei Jahre und 441 Kinder über drei Jahre alt. Hier spielt auch der Zuwachs von ukrainischen Kindern in Oberhausen eine Rolle. Dementsprechend sind in die Berechnung der Bedarfskalkulation für das KJ 2023/ 24 ein Anteil in Höhe von 50 Prozent der in Oberhausen lebenden unter- und überdreijährigen ukrainischen Kinder mit eingeflossen (Stand 18. Juni 2022).

Derzeit besteht keine Möglichkeit mehr, Familien, die einen Betreuungsplatz benötigen, einen solchen zuzuweisen, da das Angebot der freien Plätze nunmehr erschöpft ist. Erst wenn die aktuell im Bau befindlichen Neu- und Erweiterungsbauten fertig gestellt sind, wird es im laufenden KJ wieder möglich sein, Betreuungsplätze zu vergeben.

Von den insgesamt 1.070 angemeldeten Plätzen in der Kindertagespflege sind bisher 943 Plätze realisiert worden. Die Fachverwaltung qualifiziert fortlaufend Kindertagespflegepersonen. Aufgrund einer hohen Fluktuation der selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen bleibt die Platzplanung in der Kindertagespflege weiterhin herausfordernd. 

Von den angemeldeten 651 Betreuungsplätzen in Neu- und Erweiterungsbauten sind bis Ende 2022 insgesamt 181 Plätze faktisch geschaffen. Insgesamt 470 Plätze (110 U3 / 360 Ü3), der im KJ 2022/ 23 angemeldeten Plätze, befinden sich nach wie vor im Bau und können erst nach Abschluss der Baumaßnahmen an Kinder vergeben werden. Darüber hinaus wird eine kurzfristige Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze nicht möglich sein, so das auch nach Abschluss der derzeitigen Bauprojekte weiterhin Kinder im laufenden KJ unversorgt bleiben.

Aus diesem Grund arbeitet die Fachverwaltung weiterhin mit Hochdruck am Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze. So werden für das KJ 2023/ 24 insgesamt 231 weitere Plätze (171 Ü3/ 60 U3) in Neu- und Erweiterungsbauten angemeldet. Auch für das KJ 2024/ 25 werden bereits jetzt mit der Erweiterung an der KTE Schwarzwaldstr. (AWO) und dem Bau einer Evangelische Kindertageseinrichtung an der Mozartstr. zusätzliche 55 Plätze geplant.

Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie arbeitet daher fortlaufend an weiteren Lösungen. Regelmäßig finden hierzu gemeinsame jour fixe Termine zur Ausbauplanung KTE im Dezernat 3 mit dem Beigeordneten Herrn Schmidt statt. Darüber hinaus erfolgen weitere Treffen unter Beteiligung anderer Fachverwaltungen wie z. B. Bereich 5-1/ Stadtplanung.

SBO - Immobilienmanagement arbeitet eng mit der Bauverwaltung im Dezernat 5/ Stadtplanung, Bauen, Mobilität und Umwelt zusammen, um geeignete Grundstücke in den jeweiligen Sozialräumen anbieten bzw. finden zu können.

Der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend und Familie führt mit verschiedenen anerkannten Trägern der Jugendhilfe sowie mit Investoren Gespräche, um dauerhafte Lösungen zu schaffen.

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist dauerhafter Tagesordnungspunkt der Facharbeitsgruppe Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege nach § 78 SGB VIII (FAG KTE/ KTP) und fortlaufender Tagesordnungspunkt im Jugendhilfeausschuss.

 

Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung (Maßnahmenplanung)

Unter Berücksichtigung des bereits laufenden Ausbaus in KTE sind in ganz Oberhausen ab KJ 2023/ 24 noch 27 zusätzliche Gruppen zu schaffen. Davon fallen 14 Gruppen auf den Planungsbereich Oberhausen Süd und 13 Gruppen auf den Bereich Oberhausen Nord. Um diese Gruppen zu schaffen müssen insgesamt fünf weitere KTE gebaut und an Bestandseinrichtungen um drei Gruppen erweitert werden. Darüber hinaus sind zusätzlich 132 Plätze in der Kindertagespflege zu schaffen.

 

Oberhausen Süd: Sozialraum 71 – Oberhausen Mitte/Styrum, Sozialraum 72 – Oberhausen Ost, Sozialraum 73 – Alstaden/Lirich

Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2023/ 2024 beträgt in Oberhausen Süd über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus insgesamt 297 Plätze, davon 219 ü3-Plätze und 78 u3-Plätze. Es sind 14 Gruppen sowie 4 temporäre ü3-Plätze und 13 u3-Plätze in der Kindertagespflege zu schaffen.

 

Überblick über die bereits in der Profilplanung 2022/2023 und 2023/2024 eingerechneten Baumaßnahmen in Oberhausen Süd

 

Schladstr. (ehemalige Stötznerschule) (Investorenmodell)

Neubau einer 6-gruppigen KTE mit insges. 130 Plätzen (20 U3/110Ü3) auf dem Gelände des ehemaligen Schulhofes, da das Bestandsgebäude für einen Umbau in eine KTE nicht geeignet ist, Träger Stepke Richtig gute KiTa (StepKids).

Die Baumaßnahme läuft, die Fertigstellung ist für Juli 2023 vorgesehen.

Hausmannsfeld 12, (Kirchengebäude Heilig Geist) (Investorenmodell)

Das Kirchengebäude wird zu einer 3-gruppigen KTE umgebaut. Die 2-gruppige Einrichtung der Caritas KTE Regenbogenland, Standort Arndtstr., muss aufgrund Kündigung des Mietverhältnisses an einen anderen Standort verlagert werden. Der neue Standort wurde am Hausmannsfeld gefunden, hierfür muss das Kirchengebäude Heilig Geist umgebaut werden. Gleichzeitig wird dieses erweitert, damit die neue KTE eine zusätzliche U3-Gruppe (10 Plätze) aufnehmen kann.

 

Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich im Dezember 2023.

 

Hansastr./Ecke Güterstr. (Investorenmodell)

Neubau einer 6-gruppigen KTE mit insges. 115 Plätzen (25 U3/90 Ü3), ein entsprechender Bauantrag wurde eingereicht und befindet sich im Prüfungsverfahren. Aufgrund der finanziellen Vorgaben des Investors steht noch nicht endgültig fest, ob der Träger FRÖBEL die zukünftige Einrichtung tatsächlich übernehmen wird. Zuletzt hat der Investor signalisiert, dass er seine Mietforderung auf den nach KiBiz refinanzierbaren Betrag anpassen wird, sofern seine Bank dies im Rahmen der Finanzierung akzeptiert.

 

Die Fertigstellung war eigentlich für Ende 2023 geplant.

 

Oberhausen Nord: Sozialraum 74 – Sterkrade Mitte, Sozialraum 75 – Sterkrade Nord, Sozialraum 76 – Osterfeld

Der Ausbaubedarf im Kindertageseinrichtungsjahr 2023/ 2024 beträgt über die bereits laufenden Baumaßnahmen hinaus insgesamt 352 Plätze, davon 179 u3-Plätze und 173 ü3-Plätze. Es sind 13 Gruppen sowie 2 temporäre ü3-Plätze und 119 u3-Plätze in der Kindertagespflege zu schaffen.

 

Überblick über die bereits in der Profilplanung 2022/2023 und 2023/2024 eingerechneten Baumaßnahmen in Oberhausen Nord:

Obere Brüderstr./Beethovenstr., KTE Grashüpfer (Investorenmodell)

Neubau einer 7-gruppigen KTE mit insges. 120 Plätzen (30 U3/90 Ü3), Träger Grashüpfer. Nachdem sich längere Zeit nichts getan hatte, hat ein Architektenwechsel stattgefunden. Die ursprüngliche Planung, für die eine positiv beschiedene Bauvoranfrage vorliegt, wurde überarbeitet und im November 2022 im Gestaltungsbeirat vorgestellt. Anfang Januar 2023 soll ein entsprechender Bauantrag eingereicht werden.

Die aktuelle Bauzeit wird noch bekannt gegeben.

 

KTE Löwenzahn, Neukölner Str. (Investorenmodell)

Neubau einer 6-gruppigen KTE mit insges. 105 Plätzen (30 U3/75 Ü3), Träger DRK, Löwenzahn e. V. Die Baumaßnahme läuft derzeit, der Rohbau war Ende November 2022 fertig gestellt und von der Bauaufsicht abgenommen.

Die endgültige Fertigstellung ist geplant zum 01.08.2023.

 

KTE Kirchhellener Str. 319 (Investorenmodell)

Umbau eines ehemaligen Restaurants in eine 7-gruppige KTE inkl. einer Waldgruppe mit insges. 126 Plätzen (30 U3/96 Ü3), Träger Kitarino gGmbH.

Die aktuelle Bauzeit wird noch bekannt gegeben.

In der Bedarfskalkulation 2023/ 24, die mit den Trägern von Kinderbetreuungsangeboten im August 2022 abgestimmt wurde, sind noch 95 Plätze (25 U3 /70 Ü3) für die KTE Kirchhellener Str. 319 geplant gewesen. Durch weitere Verhandlungen sind noch einmal im November 2022 zusätzliche 31 Plätze in die Planung aufgenommen worden, die nicht in der Bedarfskalkulation 2022/ 23 ausgewiesen sind (s. Anlage I).

 

Ev. KTE/FZ Schmachtendorf, Arnheimer Str.

Erweiterung der Bestandseinrichtung um eine weitere Gruppe mit 23 Ü3-Plätzen, durch Umbau einer benachbarten Wohnung. In Rücksprache mit der Profilplanung der Stadt Oberhausen, wurden 20 Plätze bereits im Februar/März 2022 an Familien für den 1.8.2022 vergeben und als Vorläufergruppe aufgenommen, (zu dem Zeitpunkt ging man von einer Gruppe, Gruppentyp 1, 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren, aus).

Ein Bauantrag wurde am 29.08.2022 gestellt, die Genehmigung ist aber noch nicht erteilt.

Die Fertigstellung war ursprünglich für Frühjahr 2023 vorgesehen, wird sich aber nach hinten verschieben, da die Finanzierung noch geklärt werden muss. Da bereits eine Vorläufergruppe mit 20 Kindern in der Ev. KTE aufgenommen wurde, ist die geplante Erweiterung der Bestandseinrichtung in der Bedarfskalkulation 2023/24 nicht explizit ausgewiesen worden.

 

KTE Hertastr. (ehem. Robert-Koch-Schule) (Investorenmodell)

Neubau einer 5-gruppigen KTE mit insges. 95 Plätzen (25 U3/70 Ü3), Träger: Lebenshilfe Oberhausen gGmbH. Die Baumaßnahme verläuft planmäßig, Ende Oktober war das Richtfest.

Die endgültige Fertigstellung ist geplant zum 28.02.2023.

 

Kath. KTE St. Pankratius, Nürnberger Str. (Investorenmodell)

An diesem Standort soll eine Einrichtung mit insgesamt 5 Gruppen entstehen. Derzeit werden hier drei Gruppen geführt, nach Fertigstellung sollen die zwei Gruppen aus der jetzigen KTE St. Marien Rothebusch, Michalidesstr., hierher umziehen, da der Standort aufgegeben wird. Es entstehen keine zusätzlichen Plätze.

Fertigstellung im Laufe des KJ 2023/2024.

 

Darüber hinaus sind folgende Baumaßnahmen geplant, aber noch nicht beim Landschaftsverband Rheinland angemeldet:

 

Ev. KTE Mozartstr. (Evangelische Kirchengemeinde Holten-Sterkrade)

Das jetzige Gemeindehaus sollte ursprünglich in eine 3-gruppige Kindertageseinrichtung umgebaut werden. Es sollten zusätzlich 2 Gruppen mit insgesamt 45 Plätzen 5 U3 und 40 Ü3-Plätze geschaffen werden und gleichzeitig der derzeitige Standort an der Steinbrinkstr. mit nur 1 Gruppe aufgelöst und zur Mozartstr. verlagert werden. Das Gebäude kann jedoch nicht erhalten werden.

Es wird nunmehr ein Neubau errichtet für insgesamt 4 Gruppen, so dass sogar zusätzlich 3 neue Gruppen mit insges. 55 Plätzen (15 U3/40 Ü3) entstehen. Dazu kommt die Bestandsgruppe aus dem Standort Steinbrinkstr.

Die Fertigstellung ist für 2025 geplant.

 

KTE AWO Schwarzwaldstr.1

Der Träger AWO beabsichtigt die Bestandseinrichtung zu erweitern. Ursprünglich sollte durch einen Umbau im Bestandsgebäude eine zusätzliche Gruppe geschaffen werden. Eine Bestandsaufnahme bzw. auch Prüfung durch den LVR ergab, dass die örtlichen Gegebenheiten hierfür nicht ausreichen. Nunmehr soll durch einen Anbau an das Bestandsgebäude eine Erweiterung umgesetzt werden evtl. sogar um 2 zusätzliche Gruppen. Derzeit werden die Möglichkeiten und die Finanzierung des Vorhabens geprüft.

 

 

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