Beschlussvorlage - B/17/2939-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Durchführung der theoretischen NotSan-Ausbildung ab dem 01.01.2023 an der Notfallsanitäterschule Mülheim an der Ruhr (NotSan-Schule) im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

Siehe „Ausbildungskosten“

 

b) Sonstige

 

Auswirkungen auf das Klima

 

ja    [ ] (siehe Anlage Klimacheck) 

 

nein   [ x ] Begründung: Die Vereinbarung hat keine Klimarelevanz.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit der Einführung des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG) im Jahr 2014 wurde die Qualifikation des im Rettungsdienst tätigen nicht ärztlichen Personals auf eine neue Stufe gehoben. Im Ergebnis führte das dazu, dass für die Sicherstellung einer hochqualifizierten Fahrzeugbesetzung nur noch Notfallsanitäter*innen als Fahrzeugführer*innen eingesetzt werden.

 

Um die Anzahl der notwendigen Qualifikationen innerhalb der Belegschaft sicherzustellen, kamen bislang zwei grundsätzliche Ausbildungsmodelle zum Einsatz. Auf der einen Seite konnten bereits ausgebildete Rettungsassistent*innen durch eine Ergänzungsprüfung zu Notfallsanitäter*innen ausgebildet werden. Auf der anderen Seite bestand – und besteht weiter – die Möglichkeit und Notwendigkeit, Rettungssanitäter*innen durch eine so genannte Vollausbildung zu Notfallsanitäter*innen auszubilden. Die Vollausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in gliedert sich dabei in theoretisch-schulische Abschnitte, in klinisch-praktische Abschnitte und in Praktika auf anerkannten Rettungswachen. Dabei werden schulische Abschnitte an einer anerkannten Notfallsanitäter*innen-Schule und die klinisch-praktischen Abschnitte an anerkannten Lehrkrankenhäusern vorzugsweise im Oberhausener Stadtgebiet durchgeführt. Die Praktika werden auf den Rettungswachen der Feuerwehr Oberhausen absolviert.

 

 

Bisheriger Verlauf der Vollausbildung:

 

Mit der Beschlussvorlage B/16/2695-01 wurde durch den Beschluss des Rates der Stadt vom 03.07.2017 die Notfallsanitäter*innen-Ausbildung im Rahmen des „Ausbildungskonzeptes NRW“ ab 2018 etabliert. Dabei wurde die theoretische Ausbildungsleistung an die NPI GmbH - Notfallpädagogisches Institut GmbH - vergeben. Zu dieser Zeit erfolgte die zeitliche Planung der Vollausbildung sowohl unter Berücksichtigung von Personalknappheit als auch im Hinblick auf den Wunsch, dass Feuerwehrbeamte*innen auch während ihrer Notfallsanitäter*innen-Ausbildung zeitanteilig in ihrer originären Funktion im Brandschutz eingesetzt werden sollten. Das Konzept sah vor, die Teilnehmenden nur 12 Wochen pro Jahr von der Dienststelle in die Ausbildungsabschnitte zu entsenden. Dies führte zu einer Gesamtlehrgangsdauer von ca. 4 Jahren.

 

Die vergleichsweise langwierige Ausbildung bietet der Dienststelle zwar die Möglichkeit, im Dienstbetrieb häufiger auch auf die Arbeitsleistung der Teilnehmenden zurückzugreifen und auch für die Teilnehmenden mag es sinnvoll sein, die Fachkompetenz im Bereich des Brandschutzes nicht vollends zu verlieren. Die Entwicklung seit 2018 zeigt jedoch, dass eine kürzere Ausbildung aus einsatztaktischen Gründen sinnvoller wäre.

 

Zudem haben die bisherigen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der NPI GmbH gezeigt, dass der Qualitätsstandard der schulischen Ausbildung nicht den Vorstellungen der Berufsfeuerwehr Oberhausen entspricht. Da die Berufsfeuerwehr Oberhausen lediglich die Dienstleistung in Anspruch nimmt besteht bislang auch keine Möglichkeit, Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung der schulischen Ausbildung zu nehmen. Dieser Umstand hat sich in den letzten Jahren als negativ erwiesen.

 

Vor diesem Hintergrund scheint sowohl eine Novellierung des Ausbildungskonzeptes als auch ein Wechsel des Kooperationspartners ab 2023 zielführend.

 

Im Jahr 2025 endet ohnehin die vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit mit der NPI GmbH. Zu diesem Zeitpunkt beendet der im Jahr 2022 gestartete Notfallsanitäter*innen-Lehrgang mit dem Staatsexamen seine Ausbildung. Für das Jahr 2023 ist also ein neuer Kooperationspartner für den schulischen Ausbildungsteil auszuwählen.

 

Mögliche Optionen der theoretisch-schulischen Ausbildung ab 2023:

 

Eine Fortführung der bisherigen Zusammenarbeit mit der NPI GmbH entfällt aus den vorgenannten Gründen

 

1. Erneute Ausschreibung/Vergabe an Private

 

Die Ausbildungsleistung erneut auszuschreiben birgt abermals das Risiko, keinen Einfluss auf die Ausbildungsinhalte und die -gestaltung nehmen zu können.

 

2. Betrieb einer eigenen Notfallsanitäterschule

 

Alternativ dazu könnte die Feuerwehr Oberhausen ihren Status als anerkannte Notfallsanitäterschule insofern ausbauen, als dass sie selbst den schulischen Teil der Ausbildung leisten könnte. Hiermit gingen aber erhebliche Kosten für die personelle Gestellung einher, die nur durch eine Ausweitung des Ausbildungsangebotes für andere Träger des Rettungsdienstes zu kompensieren wären. Der damit verbundene direkte Zugriff auf die Ausbildungsgestaltung rechtfertigt jedoch in keiner Weise den entstehenden (Verwaltungs-)Aufwand.

 

3. Interkommunale Zusammenarbeit

 

Die Feuerwehr Mülheim hat bereits am 01.01.2022 eine Notfallsanitäterschule eröffnet und bereits zum 01.04.2022 einen Lehrgang der Vollausbildung starten lassen. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit die Ausbildungsleistung räumlich zu bündeln und die Auszubildenden für den schulischen Ausbildungsteil an eine „Notfallsanitäterschule Mülheim-Oberhausen“ zu entsenden.

 

Fazit

 

Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile der oben genannten Varianten erscheint die Möglichkeit der interkommunalen Kooperation am zielführendsten. Dabei werden die Interessen der Feuerwehr Oberhausen im Hinblick auf die inhaltliche und organisatorische Gestaltung der schulischen Notfallsanitäter*innenausbildung ebenso gewahrt wie die Wirtschaftlichkeit der Ausbildung. Hierzu ist ein Kooperationsvertrag mit der Stadt Mülheim zu schließen (Anlage). Er betrachtet inhaltlich unter anderem die Anforderungen an die Teilnehmenden, den Ausbildungsverlauf, die Organisation der Praktika, die Anforderungen an das Personal der Schule sowie die Kostenerstattung.

Doch auch über die Ausbildung der Notfallsanitäter*innen hinaus bietet die städteübergreifende Zusammenarbeit weitere Vorteile. So existieren beispielsweise ohnehin bereits Kooperationen in der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr und auch im Einsatztagesgeschäft arbeiten beide Städte bereits seit langem eng zusammen. Regelmäßig helfen Rettungsmittel der Stadt Mülheim in Oberhausen aus und umgekehrt. Die gemeinsame Ausbildung wird unweigerlich zu einer Anpassung der Arbeitsabläufe und somit zu einer verbesserten Zusammenarbeit im Sinne der Bürger*innen führen.

 

Ausbildungsdauer

 

Neben dem Wechsel der schulischen Ausbildungsstätte soll auch das Ausbildungsmodell bzw. vor allem die Ausbildungsdauer angepasst werden. Wie bereits zuvor beschrieben ergibt sich die Notwendigkeit, die Ausbildung weiter zu straffen. Nach dem neu entwickelten Konzept der Notfallsanitäterschule soll eine Vollausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in zukünftig nur noch drei Jahre dauern. Dabei besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die bereits absolvierte Ausbildung zum/zur Brandmeister*in auf diesen Zeitraum anzurechnen, sodass mit einer Netto-Ausbildungsdauer für Feuerwehrbeamte*innen von 2 ½ Jahren zu rechnen ist. In dieser Zeit sind die Teilnehmenden ausschließlich in schulischen Unterrichtseinheiten, in Krankenhauspraktika oder auf der Dienststelle im Rettungsdienst eingesetzt.

 

Ausbildungskosten:

 

Die Kosten für die Notfallsanitäterausbildung sollen als ansatzfähige Kosten des Rettungsdienstes im bedarfsgerechten Umfang aufgenommen werden. Durch das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) erfolgte eine Regelung hinsichtlich der durch die Krankenkassen zu refinanzierenden Beträge. Diese Ansatzwerte wurden am 02.06.2021 (Aktenzeichen V A 4 – G.0714) konkretisiert und mit den Krankenkassen abgestimmt. Nach Rücksprache mit den Krankenkassen im Zuge der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans erfolgte eine Finanzierungszusage in Höhe der durch das MAGS veröffentlichen Ansatzwerte. Die Notfallsanitäterschule Mülheim sagte ihrerseits zu, sich ausschließlich in dem durch die Krankenkassen refinanzierten Rahmen zu bewegen, so dass von einer vollen Refinanzierung der schulischen Ausbildungskosten auszugehen ist.

 

Durch die derzeitige und absehbare Personalsituation ergibt sich ein Fortbildungsbedarf zum/zur Notfallsanitäter*in von bis zu acht Teilnehmer*innen pro Jahr. Aufgrund von Änderungen in der Gesetzgebung bzw. durch etwaige Mehr- oder Minderbedarfe kann es zu schwankenden Anzahlen der Teilnehmenden kommen. Die daraus resultierenden Konsequenzen hinsichtlich der Kapazitäten und Klassengrößen werden rechtzeitig im Dialog mit der Notfallsanitäterschule besprochen. Entsprechende Formulierungen finden sich ebenfalls im Kooperationsvertrag.

 

 

 

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Anlagen

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