Berichtsvorlage - M/17/2950-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

1. Ausgangslage

 

Der vorliegende dritte Quartalsbericht des Jahres 2022 der Hilfen zur Erziehung, knüpft an die bereits im Jahre 2017 unter Beteiligung der Firma Con_Sens entwickelte Berichterstattung an, um sowohl fachlich als auch finanziell eine bessere Steuerung zu gewährleisten.

Primär zielt dieser Bericht auf die regelmäßige, detaillierte und transparente Information des

Jugendhilfeausschusses über die aktuellen fiskalischen Entwicklungen bei den Hilfen zur Erziehung.

Dieser Bericht wird fortlaufend überarbeitet sowie angepasst, um die Transparenz sowie den Informationsgehalt zu optimieren.

Alle Daten entstammen dem Fachverfahren LoGoData und wurden zum 13.12.2022 erhoben. Sie beziehen sich auf die Transferleistungen für die Hilfen zur Erziehung, die über das genannte Verfahren beglichen werden.

Deshalb gilt hierbei (wie bereits in den bisherigen Berichten) zu berücksichtigen, dass fehlende Rechnungsläufe oder fehlende Falleingaben durch die Sachbearbeitung der Regionalteams, die hier dargestellten Ergebnisse noch rückwirkend beeinflussen können.

 

 

2. Aufbau des Quartalsberichtes

 

Der vorliegende Quartalsbericht bezieht sich auf das dritte Quartal des Jahres 2022 die fiskalischen Daten und Entwicklungen im Fachbereich 3-1-40 betreffend. Hier ist zu beachten, dass aufgrund von Verwaltungsabläufen und natürlichen Verzögerungen durch Zahl- und Rechnungsläufe in verschiedenen Sachkonten noch Abweichungen erfolgen können.

Im Weiteren wird wie gewohnt ein prognostischer Ausblick auf das laufende Haushaltjahr gegeben.

 

 

 

3. Übersicht des 3. Quartals 2022

 

 

Wie bereits in den beiden Quartalsberichten für das erste Halbjahr 2022 ausgeführt, ist auch dieses gesamte Haushaltsjahr wieder massiv durch pandemiebedingte Effekte geprägt, die teils zu erheblichen „Verschiebungen“ in den Kostenarten führen, teils zu einer Kostensteigerung in einigen Sachkonten beitragen. Dazu kamen und kommen durch die aus der Kriegssituation in Europa und der daraus resultierenden Fluchtbewegung weiterhin schwer kalkulierbare Haushaltsrisiken dazu. Der Fokus lag insbesondere in der Analyse und mit Blick auf die Haushaltsanmeldung für das Jahr 2023, in der Erstellung einer möglichst genauen Prognose bei der Schnittmenge aus „pandemiebedingter Realität“ und anzunehmender zunehmender Normalisierung bei den Bedarfslagen.

 

Auch wenn festzustellen ist, dass einerseits bei einzelnen Hilfearten ein Kostenanstieg festzustellen ist und andererseits zwischen den Sachkonten eine zum Teil erhebliche monetäre Verschiebung festzustellen ist, darf auch nach aktueller Prognose von einem auskömmlichen Haushalt in diesem Jahr ausgegangen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5. Fazit

 

Resümierend wird, wie im letzten Bericht bereits festgestellt, das Jahr 2022 wie auch die beiden Vorjahre 2020 und 2021 unter dem Eindruck der laufenden Pandemie zu betrachten sein. Dies natürlich einerseits unter Betrachtung der fiskalischen Dimension, vor allem aber weiterhin unter Berücksichtigung der „humanitären“ Dimension unseres Handelns. Wir mussten zu Beginn der Pandemie unsere Arbeitsweise zunächst auf diese neuen Rahmenbedingungen anpassen. Es wurden Besprechungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Abstands- und Hygieneregeln geschaffen, die auch „nachpandemisch“ Wert finden. Dies trägt zu einem Sicherheits-Gefühl bei – Maske tragen, Abstand halten, regelmäßig lüften – so dass wieder Face-to-Face-Gespräche möglich sind.

Zeitgleich hat sich die Nutzung von Video-Gesprächen und -Beratungen etabliert. Diese werden nach wie vor genutzt. Es ist davon auszugehen, dass ein organisatorischer Nach-Corona-Effekt ist, dass insbesondere über weitere Entfernungen das Mittel der Videotelefonie häufig beibehalten werden kann.

 

Dennoch ist deutlich festzustellen, dass es erste Nach-Pandemie-Effekte zu verzeichnen gibt. Dies ist zukünftig näher zu betrachten und wird im Jahresbericht 2022 detaillierter dargestellt werden. Die Jugendhilfe ist auch an dieser Stelle ein Abbild der Gesellschaft. Nach der Pandemie ist nicht wie vor Pandemie. Wir haben alle lange mit der Illusion gelebt, dass nach dem Ende der Pandemie alles wieder wie vorher sein würde. Dem ist nicht so. Die Krisen reißen nicht ab. Die Themen Pandemie, Krieg und Energiekrise prägen den Alltag. Auch Eltern und ihre Kinder erleben natürlich diese neue Realität, aber können sie nicht immer erklären. Der Lernort Schule, der zwischenzeitlich weggefallen war, hat eine hohe Bedeutung für das Leben der Kinder und Jugendlichen. Themen wie „Nonformale Bildung“ oder „Soziales Leben neu lernen“ bekommen eine neue Bedeutung. Viele Kinder kennen, beziehungsweise haben bspw. Schule nur im Pandemie Modus kennengelernt. Der vormals vermeintlich selbstverständliche soziale Zusammenhalt zerfällt und muss durch pädagogische Maßnahmen amortisiert werden.

Resümierend zusammengefasst lässt sich eine „gefühlte Passivität in den Familien“ feststellen, die unsere Gesellschaft und damit auch die Jugendhilfe vor neue Herausforderungen stellt.

Auch die tägliche Praxis der Jugendhilfe hat sich natürlich während der Pandemie massiv verändert. Allein durch das geforderte Schutzbedürfnis vor gesundheitlichen Schäden wurden bspw. Umgangskontakte massiv eingeschränkt oder ausgesetzt. Auch dies wird nun nach Pandemie wieder nach und nach ausgeweitet und ist ein deutlicher Nach-Pandemie-Effekt.

 

Wie im letzten Quartalsbericht bereits angezeigt, ist jedoch zu beachten, dass, nach einem zunehmenden „Aufatmen“ durch die stark verlangsamte Entwicklung der Coronapandemie und deren Einschränkungen, die aktuelle Lage in Europa, bisher nie dagewesene Herausforderungen birgt. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den damit verbundenen Flüchtlingsstrom erreichen die Jugendhilfe neue Herausforderungen. Leider lässt sich zwischenzeitlich bereits bestätigen, dass die in den letzten Jahren rückläufigen Kosten im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer wieder ansteigen, andererseits bleibt zurzeit noch abzuwarten, ob und welche Bedarfe bei den ukrainischen Familien entstehen, die in Oberhausen Zuflucht gefunden haben. Darüber hinaus haben wir nach wie vor eine schwer kalkulierbare Fluchtbewegung aus dem nordafrikanischen Raum, die in diesem Jahre eine extrem hohe Zahl an Unterbringungen (über 90 Fälle im laufenden Jahr) von UmA aus diesem Teil der Welt mit sich bringt. Diese Thematik verliert sich aktuell zunehmend aufgrund der massiven und scheinbar nicht enden wollenden Entwicklung in Osteuropa. Gerade das Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Flüchtlingsströme stellt die beiden zurzeit in der Fachstelle UmA (unbegleitete minderjährige Ausländer) im Fachbereich 3-1-40 beschäftigten Kollegen vor erhebliche logistische Herausforderungen bei der adäquaten Unterbringung und Versorgung dieser Menschen. Eine dritte Planstelle ist zurzeit vakant.

Nach wie vor stehen der Bedarf und die zur Verfügung stehenden Hilfsangebote und Unterbringungsmöglichkeiten leider in keinem auskömmlichen Verhältnis zueinander, aber alle Bemühungen für eine bessere Versorgungslage kanalisieren sich zurzeit bei der Jugendhilfeplanung und zeigen erste Erfolge. Beispielsweise können wir durch die Reaktivierung bereits bestehender Kontakte zum Friedensdorf aller Voraussicht nach kurzfristig hier ein Entlastungsangebot in Kooperation mit der Jugendhilfe erstellen. Ein Konzept dazu wird aktuell vorbereitet und Verhandlungen zur konkreten Umsetzung finden statt.

 

Abschließend muss leider wiederholt werden, dass die aktuelle Situation für alle Beteiligten erheblich belastend bleibt, die sich unter anhaltend unsicheren Rahmenbedingungen tagtäglich den immensen Herausforderungen an die Jugendhilfe stellen.

 

 


 

Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien

 

Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)   

(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /

§35a stationär / §42)         

 

Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant   

(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)                                                            

Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär   

(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)                                                            

Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /

§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                         

Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant)                                                            

Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär   

(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                                                                             

Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)   

(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)                                                                                                   

Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant   

(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)                                  

Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär   

(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)                                  

Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /

§41 i.V.m. 35)         

 

Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)                     

Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär   

(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)                                                                         

Eingliederungshilfe (EGH)   

(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                                                                

Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen   

(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))                                                            

            

            

 

i.V.m. = in Verbindung mit

 

 

 

 

 

Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII 

 

            

§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung, Schulbegleitung)                                                                                                                               

§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)                                                                                                                               

§ 17 Beratung Trennung / Scheidung                                                              

§ 18 Beratung Umgang                                    

§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder                                                                                                     

§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)                                                                                                                                                         

§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)                                                                                        

§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)                                                                           

§ 29 Soziale Gruppenarbeit                                                 

§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer                                                                           

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe                                                              

§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe                                                              

§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)                                                 

§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)                                                              

§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)                                                                                                                               

§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung                                                                                        

§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte                                                                           

§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung                                                                           

§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen     

 

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