Beschlussvorlage - B/17/2872-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

 

2.   Der Rat der Stadt beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

 

Finanzstelle

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010005001

Lehrschwimmbecken - Infrastruktur

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

3.500.000,00

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus Investitionstätigkeit.

Eine Kompensation wurde im Rahmen der unterjährigen Investitionskonferenzen abschließend festgelegt. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird eingehalten.

 

 

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr. B/16/5391-01 vom 17.02.2020

Umsetzung des Förderprojekts „Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz – intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern – Das Oberhausener Modell (DISKO)“

 

Drucksache-Nr. B/17/0610-01 vom 03.05.2021

Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen Lehrschwimmbäder

 

 

Konsequenzen

 

a)   Finanzielle

 

 keine [   ]

 

 ja [ X ]

 

b)   Sonstige

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Nach Abschluss eines 2-stufigen Wettbewerbsverfahrens bewilligte die Bezirksregierung Düsseldorf mit Bescheid vom 21.04.2020 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 für die Implementierung eines digitalen Energiemanagements für die 7 Oberhausener Lehrschwimmbäder mit einem Gesamtvolumen von bis zu 8,1 Mio. EUR bei Bau- und Planungskosten von 9 Mio. EUR.

Für das Förderprojekt wurde eine entsprechende investive Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2023 (kassenmäßige Restabwicklung und letzter Fördermittelabruf) vorgenommen.

 

Das Förderprojekt DISKO umfasst die folgenden Maßnahmen:

 

  • Erneuerung der Gebäudeleit- und Schwimmbadtechnik,
  • Erneuerung der Heizkreisverteiler und Errichtung von solarthermischen Anlagen,
  • Erneuerung der Blitzschutzvorrichtungen, der Beleuchtung und der Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen),
  • Herstellung von Tragwerkskonstruktionen zur Durchführung von Dachbegrünungen,
  • Aufbau einer Dachaußendämmung (Strohballendämmung),
  • Herstellung von Wand-Außendämmungen (Strohballendämmung) und Holz-Vorhang-

 Fassaden, Erneuerung der Fenster und Außentreppen

 

Bestandteil des Förderantrags waren ebenso energetische Sanierungsmaßnahmen in und an den sich unmittelbar anschließenden Nebengebäuden (Turnhallen, Umkleideräume, Duschen). Auch hier wurde eine Förderfähigkeit dem Grunde nach anerkannt, aufgrund der Fördermitteldeckelung auf 8,1 Mio. EUR durch die BR Düsseldorf jedoch nicht ausgesprochen.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses an Stelle des Rates am 03.05.2021 - Drucksache-Nr. B/17/0610-01 - wurde die Durchführung der zusätzlichen energetischen Maßnahmen

 

  • Aufbau einer Dachaußendämmung (Strohballendämmung),
  • Herstellung von Wand-Außendämmungen (Strohballendämmung) und Holz-Vorhang-Fassaden, Erneuerung der Fenster
  • Erneuerung von Fensteranlagen
  • Umrüstung auf LED-Technik

 

mit einem Volumen in Höhe von rund 1,8 Mio. EUR (investiv) beschlossen.

 

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Schließungszeiträume der Schwimmbäder zu nutzen, um überfällige Sanierungen der Beckenanlagen sowie Instandsetzungs- und Schönheitsreparaturen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 4,8 Mio. EUR (davon 1,85 Mio. EUR konsumtiv für die Sanierung der Trinkwasseranlagen, Putz-, Maler- und Fliesenarbeiten) durchzuführen und somit ein zeitgemäßes und einheitliches Erscheinungsbild der Lehrschwimmbäder inkl. der Dusch- und Umkleideräumlichkeiten herbeizuführen.

 

Die vorgenannten in 2020 kalkulierten Bau- und Planungskosten wurden investiv für die Haushalte 2022/23 abgebildet. Die für 2022 im investiven Haushalt angemeldeten Kosten in Höhe von rund 3,52 Mio. EUR werden durch Zahlungsplan in 2022 an die SBO ausgezahlt. Ebenso wird vorgeschlagen, den Mittelansatz für 2023 in Höhe von 555.500 EUR nach 2022 vorzuziehen und an die SBO auszuzahlen, um den investiven Haushalt 2023 zu entlasten (siehe Drucksache-Nr. B/17/2864-01).

 

Mit Stand Ende November 2022 zeichnen sich nun Mehrkosten in Höhe von insgesamt 3,5 Mio. EUR konkret ab, die sich wie folgt kategorisieren lassen:

 

  • Materialteuerungen:     1,5 Mio. EUR

 

 Die Teuerungsrate von rund 30 % entspricht der bundesweiten Teuerung von 2020 bis 2022 im Bausektor und korrespondiert mit der Materialteuerung im Förderprojekt.

 

 

  • Verdeckte und somit vorab nicht erkennbare Sanierungsbedarfe in der Gebäudesubstanz, Mengenmehrungen infolge der Schadstoffsanierung:                                          1,3 Mio. EUR

 

 Im Zuge der Schadstoffsanierung wurden zusätzlich belastete Putze, Fliesenkleber und Estriche festgestellt. Nach Entfernung der Putze offenbarten sich an einigen Standorten völlig marode Elektroinstallationen, die erneuert werden mussten. Zudem hat die Einwirkung von Chlorgas einen Teil der Armierungen in den Betondecken in Mitleidenschaft gezogen; in diesen Fällen ist eine Betonsanierung unumgänglich.

 

 

  • Ergänzungseinbauten in den Edelstahlbecken:    500.000 EUR

 

Nach Beckenerneuerung in den Schulen des 1. Bauabschnitts (Schule am Froschenteich, Ruhr- und Schillerschule) wurden ergänzende Einbauten durch die Fachschaft Schwimmen/durch den Stadtsportbund angeregt und werden entsprechend den Vorgaben sowie in Abstimmung mit den Nutzern umgesetzt (1. und 2. Bauabschnitt).

 

  • Abbau von Barrieren/Berücksichtigung von Inklusionselementen: 200.000 EUR

 

Die Standorte Heinrich-Heine-Gymnasium, Alsfeldschule, Ruhrschule und Schule am Froschenteich verfügen über ebenerdige Zugänge zu den Schwimmbereichen, die Schillerschule verfügt über eine Aufzuganlage, die den Schwimmbereich andient. Um einen weiteren Schwimmbereich barrierearm zu gestalten, wird im Treppenhaus der Erich-Kästner-Schule gleichfalls eine Aufzuganlage/ein Treppenlift installiert. Des Weiteren wird die Installation von hydraulischen Liftsystemen für die Beckenanlagen vorgenommen bzw. die baulichen Voraussetzungen für eine spätere Umsetzung geschaffen. Zudem werden/wurden in den Schulstandorten Schillerschule und Erich-Kästner-Schule je ein barrierearmes WC installiert.

 

Mit Blick auf die Mehrkosten in den Bereichen „Einbau Edelstahlbecken“ sowie „Barriereabbau“ muss darauf hingewiesen werden, dass die Sanierungsmaßnahmen an den Lehrschwimmbädern und den Nebengebäuden durch den Fachbereich Klimaschutz des Bereichs Umwelt und die Abteilung Energiemanagement der SBO zunächst ausschließlich unter dem Aspekt der Energieeinsparung und der Reduzierung des CO²-Ausstoßes entwickelt sowie entsprechende Fördermittel generiert wurden.

 

Die o. g. nachträglich beschlossenen, nichtförderfähigen Maßnahmen wurden erst im Zuge der konkreten Ausführungsplanung berücksichtigt. Die nichtförderfähigen Maßnahmen - sowohl die energetischen, die inklusionsbedingten als auch die Verschönerungsmaßnahmen – waren zeitlich an die Zuschussmaßnahme gekoppelt. Hierdurch war aufgrund des ursprünglich von der Bezirksregierung Düsseldorf sehr knapp angesetzten Umsetzungszeitraums bis 31.07.2022 eine intensive Beteiligung aller Interessens- und Nutzergruppen aus zeitlichen Gründen nicht gegeben. Somit wurden Änderungsbedarfe nach Abschluss des ersten Bauabschnitts benannt, die durch die Verlängerung des Projektes auf nun aktuelle 31.12.2023 letztlich noch Berücksichtigung finden können.

 

Um die zusätzlichen Baumaßnahmen zu beauftragen bzw. Auftragserweiterungen durch die SBO unverzüglich vornehmen zu können, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.

 

 

 

Loading...