Beschlussvorlage - B/17/2930-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Kulturausschuss beschließt, die Betriebsleitung des Theaters zu ermächtigen, in der Spielzeit 22/23

Aufträge in Höhe von 74.000 EUR zur Ertüchtigung der Beleuchtungsanlagen in der Lessingstraße

zu erteilen.

 

 

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 

  Auswirkungen auf das Klima

 

  ja     [ x ] (siehe Anlage Klimacheck)

 

  nein    [ ]

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß ArbStättV müssen Arbeitsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume und Unterkünfte möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben. Zudem müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen für eine angemessene künstliche Beleuchtung ausgestattet sein. Das Thema Sicherheitsbeleuchtung ist separat davon zu betrachten.

Das Probenzentrum des Theaters in der Lessingstraße wurde im Jahr 1999 eröffnet und in Betrieb genommen. Seither gab es keine wesentlichen beleuchtungstechnischen Instandsetzungs-maßnahmen in dem Gebäude. Bei der Probebühne handelt es sich um ein Nebengebäude des Theaterbetriebs Oberhausen mit einer Fläche von rd. 2000 m2 Das Gebäude ist in Teilen zweigeschossig ausgeführt. Es besteht im Wesentlichen aus einem Malsaal, einer Schlosserei sowie Schreinerei, 2 Probebühnenräumen sowie diversen Büro- und Sozialräumen.

Das Theater hat nach internen Berichten zu Mängeln und Ausfällen der Beleuchtung in definierten Werkstattbereichen im Herbst 2022 eine erste interne Bestandsaufnahme und Inaugenscheinnahme vor Ort vorgenommen. Diese legte den Schluss nahe, dass eine Ertüchtigung bzw. ein (Teil-) Austausch in den Werkstätten und den zwei Probebühnen im Gebäude erforderlich ist, um im vorgeschriebenen Maße die geltenden Anforderungen gemäß ArbSTättV zu erfüllen.

Für eine Ertüchtigung der Beleuchtungsanlagen in Eigenleistung fehlen im Theater derzeit die beleuchtungstechnischen Fachressourcen aufgrund einer Vakanz in der Fachabteilung für Gebäude- und Allgemeinelektrik. Deshalb wurde eine Prüfung und Kostenschätzung mit Material- und Personalkosten durch eine Fachfirma veranlasst. Die extern durchgeführte Bestandsaufnahme bestätigt die Notwendigkeit der Ertüchtigung und kalkuliert die Kosten der Maßnahme für die Ertüchtigung der Probebühnen auf rd. 74.000 EUR.

Im Zuge der Maßnahme werden neben den Anforderungen gemäß ArbSTättV aktuelle energetische Standards umgesetzt, um eine deutlich verbesserte ökologische Wirkung zu erzielen (u.a. Reduzierung Stromverbrauch, Austausch Leuchtmittel, Optimierung der Positionierung von Leuchten, Split von Schaltkreisen zur besseren Feinsteuerung der beleuchteten Bereiche).

 

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Anlagen

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