Antragsvorlage - A/17/2894-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

2. Der Rat der Stadt beschließt zur Erreichung des Ziels, auf den im Konzept analysierten Bestandsflächen und den identifizierten Potenzialflächen gewerbliche Nutzungen zu verfolgen. Ferner ist die Mobilisierungsfähigkeit sowie der der Flächen zu prüfen. Die ggf. dafür notwendigen Schritte sind einzuleiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.

Dabei sind folgende Einschränkungen bzw. Schwerpunkte zu berücksichtigen:

 

NEU a. Die Flächen an der Von-Trotha-Straße (Seite 42) sollen entsprechend des SCHLAUN-Wettbewerbes gestaltet werden. Dementsprechend soll der renaturierte Alsbach durch die Flächen 2 und 3, als Teil der im Rahmen der BETUWE-Linie zu schaffenden Ausgleichsnahmen, fließen.

(…)

f. Die Identifizierung und Bereitstellung von Kompensationsflächen im Verhältnis 1:1 zwecks Entsiegelung und Begrünung.

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Sachverhalt

Begründung

 

Erfolgt mündlich.

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