Antragsvorlage - A/17/2875-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fordert die Vertreter:innen der Stadt im Aufsichtsrat der STOAG auf, sich gegenüber der Geschäftsführung dafür einzusetzen, dass die STOAG auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein verzichtet, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der betreffenden Fahrgäste bestehen oder eine besondere Härte geltend gemacht werden kann. Vor einer Anzeige soll den Fahrgästen deshalb Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE im Bundestag streben die Entkriminalisierung der Beförderung ohne gültigen Fahrschein an. Der Deutsche Anwaltsverein fordert seit Jahren, dass die ÖPNV-Nutzung ohne gültigen Fahrschein zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft wird. Die Strafverfolgung und Inhaftierung „belasten die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden unnötig und stehen dem Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechtes entgegen“, so Swen Walentowski, Leiter Politische Kommunikation und Medien des DAV am 11.01.2022 gegenüber den Medien.

Ist die Anzeige erst einmal gestellt, bleibe den Behörden kein Ermessensspielraum, so Walentowski.

Wer sich den Fahrschein nicht leisten könne, werde kriminalisiert, und wer die Geldstrafe nicht bezahlen könne, müsse ins Gefängnis.

Da eine Gesetzesreform nicht absehbar ist, ist es nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE.LISTE an der STOAG, den Behörden wie den Betroffenen Gerichtsverfahren in den Fällen zu ersparen, in denen Armut, Krankheit oder andere besondere Härten zum Fahren ohne gültigen Fahrschein geführt haben. Gerade in der aktuellen Krise halten wir es für die Pflicht der städtischen Beteiligungsgesellschaft STOAG, den Einwohner:innen gegenüber sozial verantwortlich zu handeln.

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