Beschlussvorlage - B/17/2814-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Richtlinie zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Lastenrädern im Stadtgebiet von Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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12.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt:
- beschließt die als Anlage beigefügte Förderrichtlinie in der Höhe von 155.000 €, wovon 100.000 € für die Anschaffung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen und 55.000 € für Lastenräder bereitgestellt werden.
- darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 155.000 € zur Finanzierung der o.g. Förderung im Auftrag 220014010109 – Billigkeitsrichtlinie Klimaschutz, Kostenart 543132 – Sonstige Geschäftsaufwendungen.
Deckungsvorschlag:
Entsprechende Mehrerträge im o.g. Auftrag, Kostenart 414100 – Zuweisungen vom Land.
Sachverhalt
Begründung
Der Stadt Oberhausen stehen erneut Gelder aus der Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung. Diese sollen für den weiteren Ausbau von Erneuerbaren Energien in Form einer Bürgerförderung eingesetzt werden, aber auch aufgrund der zuletzt hohen Nachfrage für die Förderung zur Anschaffung von Lastenrädern. Diese Richtlinie gilt ab dem 01.02.2023 und ist bis zum 31.12.2023 gültig.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist mit Hinblick auf die Klimaneutralität notwendig und sinnvoll. Durch die Anreizförderung sollen mehr Photovoltaik- und Solarthermieanlagen im Stadtgebiet zum Einsatz kommen und so nachhaltig den Klimaschutz in der Region stärken.
Die Belastung der Stadtluft mit Schadstoffen, sowie die zunehmende Verkehrsbelastung erfordert es, Anreize für den Umstieg vom Auto auf emissionsfreie Verkehrsmittel zu schaffen. Mit dem Einsatz von Lastenrädern können zum Teil sogar größere Waren und Güter ohne den zusätzlichen Ausstoß von Schadstoffen transportiert werden.
Die Fördersätze belaufen sich auf:
- 50 % der Anschaffungskosten, maximal 2.500 € pro Lastenrad
bzw. 3.000 € pro Gespann
- 2.000 € pro Photovoltaikanlage (ab 40 m² Modulfläche bzw. 4 kWp)
- 800 € pro Photovoltaik Speicher
- 1.000 € pro Solarthermieanlage (ab 3 m² Kollektorfläche)
- 200 € pro Photovoltaik-Balkonmodul / Steckersolargerät
Durch die vorliegende Förderrichtlinie können Oberhausener Bürger*innen durch einen finanziellen Anreiz profitieren.
Kosten / Finanzierung
Die Verwaltung nutzt für die Finanzierung dieser Bürger*innenförderung die Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen. Gemäß Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie steht der Stadt Oberhausen erneut eine Billigkeitsleistung zu.
Die Höhe der Förderung für die Bürger*innen richtet sich dabei anhand der bereits durchgeführten Förderung für Lastenräder aus dem Mai 2022 und in Anlehnung an die kommunalen Förderrichtlinie „Initiative Energiewende von unten“. Eine Kumulierung der kommunalen Förderrichtlinien ist ausgeschlossen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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251,3 kB
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