Beschlussvorlage - B/17/2813-01
Grunddaten
- Betreff:
-
„Förderrichtlinie Initiative Energiewende von unten“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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12.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt - vorbehaltlich einer Bewilligung zur weiteren Förderung durch die KfW - die Neuauflage der Förderrichtlinie „Initiative Energiewende von unten“ für die Jahre 2023 und 2024 mit jeweils 120.000 € im InnovationCity-Quartier Osterfeld Mitte / Vondern. Entsprechende Haushaltsmittel stehen beim Auftrag 220014010107 – Innovation City, Kostenart 543132 – Sonstige Geschäftsaufwendungen zur Verfügung.
- Der Rat der Stadt beschließt die Änderungen der Förderrichtlinie „Initiative Energiewende von unten“ für das InnovationCity-Quartier Alstaden-West zum 01. Januar 2023.
Konsequenzen
Bezug
Ratsbeschluss vom 17.12.2018
Beschluss zur Umsetzung des integrierten energetischen Quartierskonzeptes im Rahmen
des InnovationCity roll out (Drucksache Nr. B/16/4146-01)
Ratsbeschluss vom 22.06.2020
Beschluss der Förderrichtlinie für den InnovationCity roll out im Projektgebiet Osterfeld Mitte/
Vondern (Drucksache Nr. B/16/5618-02)
Ratsbeschluss vom 21.03.202
Beschluss der Förderrichtlinie „Energiewende von unten“ für das Projektgebiet Alstaden West (Drucksache Nr. B/17/1661/-01)
Konsequenzen
Finanzielle
ja [ x]
Sachverhalt
Begründung
Mit Beschluss vom 17.12.2018 hat der Rat die Umsetzung des integrierten energetischen Quartierskonzeptes im Rahmen des InnovationCity roll out beschlossen. Zum Mai 2020 wurde im Projektgebiet Osterfeld Mitte / Vondern ein Sanierungsmanagement der Innovation City Management GmbH (ICM) eingesetzt, welches die Maßnahmen aus dem Quartierskonzept umsetzt, die Bürger aktiviert und umfängliche Energieberatungen anbietet. Bisher (Stand Oktober 2022) hat das Team über 185 Gebäude thematisiert und 189 Erstberatungen durchgeführt. Daraus folgten 111 bewilligte Förderanträge von privaten Eigentümer mit einer Fördersumme aus der kommunalen Förderrichtlinie von über 281.000 € sowie einer Investitionssumme von über 1.75 Mio. €. Aufgrund des erfolgreichen Verlaufs und einer zukünftigen Verstetigung des Projekts soll der Förderzeitraum über das bisherige Ende vom 30.04.2023 hinaus um zwei Jahre verlängert werden. Die Förderrichtlinie läuft zum Jahresende 2022 aus und soll bei entsprechender Projektverlängerung für zwei weitere Jahre ebenso beschlossen werden.
Die Verwaltung hat einen Antrag bei der KfW eingereicht, welche die Kosten für das Sanierungsmanagement bezuschusst. Mit einer Rückmeldung seitens der KfW ist erst gegen Ende November / Anfang Dezember zu rechnen. Sofern die Verlängerung bewilligt wird, soll ein nahtloser Übergang zum 01.05.2023 gewährleistet sein. Für die Dienstleistung „Sanierungsmanagement“ ist eine öffentliche Ausschreibung mit anschließender Vergabe notwendig und setzt eine unverzügliche Bearbeitung weiterer Arbeitsschritte voraus. Die geläufige Einbindung der politischen Gremien, die Bezirksvertretung Osterfeld und des Umweltausschusses, sind in diesem Fall leider nicht möglich, sodass die Vorlage nur durch den Rat der Stadt behandelt werden kann.
Die kommunale Förderrichtlinie „Initiative Energiewende von unten“, die im Zeitraum 2020-2022 mit je 120.000 € / Jahr die energetische Sanierung im Projektgebiet fördert, soll auch bei einer Verlängerung um 2 Jahre weiterhin Bestand haben.
In der Förderrichtlinie werden geeignete Zuschussmöglichkeiten zur Aktivierung privater Eigentümer und zur Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen am privaten Gebäudebestand im Projektgebiet erarbeitet. Ziel ist es, die Sanierungsquote deutlich zu erhöhen und den CO2 Ausstoß hierdurch erheblich zu mindern.
Die Förderrichtlinie soll zum 01.01.2023 in überarbeiteter Form in Kraft treten (s. Anlage). Neben redaktionellen Anpassungen ergeben sich die signifikantesten Änderungen im Themenfeld Heiztechnik. So ist es beispielsweise vorgesehen, dass der Austausch einer Heizung nur noch gefördert wird, sofern im Anschluss erneuerbare Energien ins Heizsystem gekoppelt werden, etwa über eine Photovoltaik-Anlage oder Wärmepumpe. Die vorgesehenen Änderungen in der Synopse (Anlage 3) werden für beide Quartiere identisch gegenübergestellt.
Analog zur Förderrichtlinie für das Quartier Osterfeld Mitte / Vondern werden die Änderungen auch für die Förderrichtlinie für das Quartier Alstaden-West zum 01.01.2023 übernommen. Die Förderrichtlinie wird entsprechend weiterhin für beide Quartiere identisch sein.
Die finanziellen Mittel für die kommunale Förderrichtlinie sind für die beiden InnovationCity Quartiere Osterfeld Mitte / Vondern und Alstaden-West mit jeweils 120.000 Euro für den Haushalt 2023 und 2024 angemeldet.
Kurzfassung
Die Förderung für das Sanierungsmanagement im InnovationCity-Quartier Osterfeld Mitte / Vondern läuft zum 30.04.2023 aus. Aufgrund des erfolgreichen Verlaufs soll das Projekt um zwei weitere Jahre verlängert werden. Hierzu hat die Verwaltung bei der KfW einen erneuten Förderantrag gestellt. Sofern dieser positiv beschieden wird, wird die angepasste Förderrichtlinie zum 01.01.2023 für zwei weitere Jahre gültig sein. Die Anpassungen werden auch analog in der Förderrichtlinie Alstaden-West übernommen und treten zum 01.01.2023 in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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596,2 kB
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2
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377,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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498,8 kB
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