Beschlussvorlage - B/17/2807-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes Oberhausen Osterfeld für das o.g. Programmgebiet als Grundlage zur Durchführung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen (siehe Anlage 1), im Sinne des § 171e BauGB.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache M/17/2135-01 (Berichtsvorlage) vom 20.06.2022: Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes des Stadterneuerungsprojektes „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld

Drucksache B/16/1145-01 vom 16.11.2015: Integriertes Handlungskonzept Osterfeld, hier: Beschluss über die Qualifizierung des Integrierten Handlungskonzepts und Festlegung des neuen Programmgebietes Soziale Stadt Osterfeld

Drucksache B/16/0168-01 vom 14.09.2014: Integriertes Handlungskonzept Osterfeld, hier: Beschluss zur Festlegung eines Programmgebietes Soziale Stadt sowie Beschluss über das Integrierte Handlungskonzept

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Anlass / Einordnung in den Gesamtzusammenhang

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 15. September 2014 und am 16. November 2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den Stadterneuerungsprozess im Stadterneuerungsgebiet Oberhausen Osterfeld beschlossen (Vorlage B/16/1145-01).

Das 2015 erstellte Integrierte Handlungskonzept (IHK) bildete die Grundlage für den Erneuerungsprozess. Nach Förderzusage startete das Projekt im Jahr 2016 im Stadtteil. Seitdem wurden zahlreiche bauliche sowie soziale Maßnahmen und Projekte umgesetzt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte der Stadt Oberhausen mit, dass sie vor dem Hintergrund der bisherigen Laufzeit des Programms sowie der Ausschöpfung der ursprünglich vorgesehenen Mittel eine kurzfristige Beendigung der Förderung anstrebe. Zur Diskussion der Thematik wurde von Seiten der Bezirksregierung Düsseldorf am 15.02.2022 ein Gespräch mit der Stadtverwaltung Oberhausen einberufen. Zielsetzung und Diskussionsgrundlage der Fördermittelgeber war der gewünschte zeitnahe Abschluss der Gesamtmaßnahme sowie eine verbindliche Darstellung der noch angestrebten Maßnahmenumsetzung und deren Kosten. Um einen sofortigen Abschluss der Maßnahme zu verhindern, wurden folgende Vereinbarungen zu einem zweistufigen Verfahren getroffen:

Im Rahmen der ersten Stufe wird die Stadt Oberhausen in einem internen Prozess die noch ausstehenden IHK-Maßnahmen hinsichtlich Aktualität, verfolgter Zielsetzung und Kosten überprüfen und priorisieren. Hierzu wurde das Planungsbüro WohnBund-Beratung NRW GmbH, das das ursprüngliche IHK verfasst hat und seitdem im Stadtteil als Stadtteilmanagement tätigt ist, beauftragt. Ziel der kurzfristigen Überprüfung ist es, sowohl den Abschluss der Gesamtmaßnahme terminlich einzugrenzen als auch die noch benötigten Fördermittel zu beziffern. Um die sofortige vorzeitige Beendigung des Programms zu vermeiden, ist der Bezirksregierung Düsseldorf bis zum Ende dieses Jahres das Konzept zur Abstimmung vorzulegen.

Mit der zweiten Stufe soll der Stadterneuerungsprozess Osterfeld über einen überschaubaren Zeitraum fortgesetzt und gemäß Vorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf nur noch (als Ergebnis der Stufe 1) zielgerichtet ausgewählte IHK-Maßnahmen zur Förderung beantragt werden. Der Fokus soll damit auf Maßnahmen liegen, die im direkten räumlichen oder inhaltlichen Zusammenhang mit bereits laufenden Maßnahmen stehen oder eine herausragende Bedeutung für den Stadtteil haben und zeitnah geplant und umgesetzt werden können. Hierzu wird folgender Zeitplan zugrunde gelegt:

  • Letzte (Förder-)Antragsstellung zum STEP 2025 und damit im Jahr 2023 sowie -aus Sicht der Stadt wünschenswert-, ggf. noch 1 Jahr darüber hinaus (STEP 2026 im Jahre 2025)
  • Umsetzung und Abrechnung der IHK-Maßnahmen bis voraussichtlich Dezember 2029 / 2030

 

 

Ziel ist es, die bisher erfolgreich aufgebauten Strukturen im Stadtteil fortzuführen und wie vorgegeben auf eine Beendigung des Stadterneuerungsprozesses auszurichten (Verstetigung). Die Stadt Oberhausen möchte das hohe Interesse der Bevölkerung und das weiterhin starke Engagement der Institutionen und Vereine Osterfelds würdigen und ihnen bis zum Ende der Gesamtmaßnahme die Gelegenheit geben, an dem Prozess aktiv teilzunehmen und davon zu profitieren. Im Sinne der Zielsetzungen des „Sozialen Zusammenhalts“ sieht die Stadt Oberhausen die Fortführung dieser Maßnahmen als wesentliches Zeichen. Von Seiten der Fördermittelgeberin wird dies anerkannt.

Über den oben genannten Sachverhalt wurde in der Bezirksvertretung Osterfeld (07.06.2022), im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss (14.06.2022) sowie im Rat (20.06.2022) bereits berichtet.

Die Ergebnisse des Konzeptes zur Aktualisierung des IHK Osterfeld liegen nunmehr vor (vgl. Anlage). Im Rahmen einer Sondersitzung des Stadtteilbeirates Osterfeld am 21.11.2022 wurde das Konzept bereits vorgestellt und diskutiert. Die Ergebnisdarstellung erfolgt im Rahmen dieser Beschlussvorlage unter dem Pkt. Ergebnisse.

 

Stand der bisherigen Umsetzung (Gesamtüberblick 2022)

Aufgrund der Nachvollziehbarkeit und Transparenz werden nachfolgend die IHK-Teilmaßnahmen zusammenfassend aufgeführt, die beantragt wurden, sich in Umsetzung befinden oder bereits abgeschlossen sind.

Nr.

IHK-Teilmaßnahme

2

Multifunktionskomplex GSO (Jugendzentrum, Bibliothek und Mehrzweck-Aula)

8

Umgestaltung Schulhof Erich Kästner-Schule

10

Ausbau Spielplatz Ziegelstraße

12

Neubau Gemeindezentrum der evangelischen Auferstehungskirche

16

Umgestaltung Kirchplatz St. Pankratius

21

(Nah-) Mobilitätskonzept Osterfeld inkl. Beleuchtungskonzept

26

FEK – Freiraumentwicklungskonzept

28

Aufwertung / Qualifizierung Revierpark Vonderort (Wasserspielplatz)

31

"Aktionsplan Wohnen"

32

Fassaden- und Innenhofprogramm

33

Wohnumfeldverbesserung "Siedlung Kampstraße"

34

Image- und Marketingkonzept

35

Zentrumsfonds/ Verfügungsfonds Nr. 14

37

Verfügungsfonds Nr. 17

38

Stadtteilmanagement

39

Eigentümerberatung / Eigentümeraktivierung

42a

Projektstudie Gartendom Osterfeld

 

 

Ergebnisse der Aktualisierung

Veränderungen der Rahmenbedingungen im Programmgebiet, der Umsetzungsbedingungen einzelner Maßnahmen sowie andere aktuelle Entwicklungen führten dazu, dass seinerzeit angedachte Maßnahmen modifiziert werden müssen oder in Teilen nicht mehr umgesetzt werden können. Aus diesem Grunde wurden im Rahmen der Aktualisierung des IHK projektbegleitend in verwaltungsinternen Abstimmungsrunden die noch ausstehenden IHK-Teilmaßnahmen gemeinsam mit den betreffenden Fachbereichen überprüft und aktualisiert.

Die nun vorliegende Aktualisierung des IHK zeigt den aktuellen Sachstand und die damit einhergehenden Herausforderungen auf und schafft damit eine fundierte Grundlage für den weiteren Erneuerungsprozess der nächsten Jahre in Osterfeld. Die begrenzten personellen Kapazitäten der Verwaltung, aber auch sich ändernde Rahmenbedingungen haben eine Priorisierung der noch umzusetzenden IHK-Teilmaßnahmen in fachlicher und zeitlicher Hinsicht notwendig gemacht, die damit auch die diesbezüglichen Forderungen der Bezirksregierung Düsseldorf erfüllt.

Die wesentlichen Ergebnisse der Aktualisierung des IHK Osterfeld sowie die erfolgte Priorisierung von Einzelmaßnahmen werden im Folgenden zusammenfassend benannt. Eine vollständige Auflistung aller Teilmaßnahmen des IHK sowie der jeweilige Umsetzungsstand ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt (Konzept, vgl. dort: Tab. 14).

Der Fokus muss zum jetzigen Zeitpunkt auf dem gelingenden Abschluss der begonnenen Einzelmaßnahmen, wie z. B. des Multifunktionskomplexes Osterfeld, aber auch auf einer zielgerichteten Fortführung der Gesamtmaßnahme bis zur Beendigung liegen, die bauliche Maßnahmen in den Blick nimmt ohne weitere flankierende Maßnahmen (vgl. unten) außer Acht zu lassen. Nachfolgend werden die priorisierten Maßnahmen kurz benannt, die zur Umsetzung empfohlen werden. Eine vollständige Auflistung sowie die Angaben zu den aktualisierten Kosten und den voraussichtlichen Antragszeiträumen sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt (Konzept, vgl. dort: Tab. 15 und Tab. 16 sowie aktualisierte Kostenangaben: Tab. 17).

Die Durchführung der IHK-Teilmaßnahmen zur nachhaltigen Aufwertung des Innenstadtbereiches (Nr. 13 bis 15: Umgestaltung Marktplatz und Gildenstraße, Aufwertung Wappenplatz) kann als wirkungsvoller Abschluss des Stadtteilentwicklungsprozesses gesehen werden, der zu einer deutlichen funktionalen und gestalterischen Verbesserung führt uns zudem den Stadtteil in seiner Gesamtheit erreicht. Die aktualisierten Kosten belaufen sich auf rd. 5 Mio. EUR.

Die Herrichtung des Gartendoms (Nr. 42) ist ein Projekt, dass in seiner Dringlichkeit in den letzten Jahren aufgrund der Baufälligkeit stark zugenommen hat. Die Sanierung der Hülle bildet den Grundstein, eine zukunftsweisende Entwicklung für den Standort zu ermöglichen. Durch die vorbereitenden Gutachten und die erfolgte Förderantragstellung zum STEP 2023 (d.h. zum 30.09.2022) sind die ersten Schritte hierfür bereits getan. Die aktualisierten Kosten für die Herrichtung (Sanierung, ohne Innenausbau) belaufen sich auf rd. 3,6 Mio. EUR.

 

 

Die Erneuerung des Schulhofes an der Gesamtschule Osterfeld (Nr. 4) bietet große Verbesserungspotenziale hinsichtlich der Aufenthaltsqualität, aber auch der Klimaanpassung und des Klimaschutzes. Die aktualisierten Kosten belaufen sich auf rd. 2,6 Mio. EUR. Vor allem ist die Maßnahme der Schulhofumgestaltung im Zusammenhang mit der Errichtung des Multifunktionskomplexes Osterfeld zu sehen, der an die große Schulhoffläche angrenzt. Dies gilt auch für die Straßenraumaufwertung / Umgestaltung der Westfälischen Straße (Nr. 17). Zusammen mit der Entwicklung der ehemaligen Hallenbadfläche auf der einen und dem Multifunktionskomplex Osterfeld auf der anderen Seite besteht hier die Chance, gesamtheitlich eine neue städtebauliche Qualität zu schaffen. Die aktualisierten Kosten belaufen sich auf rd. 1,9 Mio. EUR.

Um die erfolgreiche und ganzheitliche Umsetzung der Stadterneuerungsmaßnahme in Osterfeld zu gewährleisten sollen zusätzlich zu den baulichen Maßnahmen einige flankierende Maßnahmen erhalten bleiben. So ist es notwendig, das Stadtteilmanagement (Nr. 38) für die Laufzeit der Baumaßnahmen fortzuführen, um so eine angemessene Beteiligung der Bürger*innen und somit einen integrierten Stadtteilentwicklungsprozess sicherzustellen. Der Verfügungsfonds (Nr. 37) sichert nicht nur finanzielle Mittel für Beteiligungsaktionen und Öffentlichkeitsarbeit, sondern er stellt auch Gelder für bürger*innenschaftliche Projekte bereit, die eine Beteiligung der Osterfelder*innen am Entwicklungsprozess ermöglichen. Wie der Verfügungsfonds ist auch das Fassaden- und Innenhofprogramm (Nr. 32) in Osterfeld bislang sehr gut angenommen worden. Mit Hilfe dieses Instrumentes konnten erhebliche private Investitionen in den Gebäudebestand des Stadtteils getätigt werden. Auch für die verbleibende Zeit des Erneuerungsprozesses soll dieses Instrument im Zusammenhang mit der Eigentümer*innenberatung (Nr. 39) erhalten bleiben.

Damit zeigt sich als Ergebnis der Aktualisierung, dass die bereits in dem genannten Gespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf (15.02.2022) und in der o.g. Berichtsvorlage (Juni 2022) aus Sicht der Stadt Oberhausen als vorrangig benannten Teilmaßnahmen bestätigt wurden. Auch die Bezirksregierung Düsseldorf hatte diese Einschätzung vorab als positiv bzw. nachvollziehbar eingestuft.

 

 

Weitere Vorgehensweise und Ausblick

Nach erfolgter Beschlussfassung wird die aktualisierte Fassung des IHK Osterfeld vereinbarungsgemäß der Bezirksregierung Düsseldorf zur Abstimmung und Genehmigung vorgelegt. Diese stellt dann die neue Geschäftsgrundlage für die weiteren noch anstehenden Jahre des Stadterneuerungsprozesses in Osterfeld dar.

In diesem Zusammenhang sind ausreichende personelle Ressourcen seitens der Fachverwaltung notwendig. Vor dem Hintergrund der schwierigen personellen Situation wird daher eine Vergabe von Leistungen der Fördermittelverwaltung sowie der Projektsteuerung an externe Dienstleister notwendig werden.

 

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Anlagen

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